„Sächsische Separatisten“

Mutmaßlicher Rädelsführer der Neonazi-Miliz gibt sich naiv

Im Terrorprozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ hat sich der erste der acht Angeklagten zu den Vorwürfen geäußert. Jörg S. bekennt sich zwar zu seiner rechten Gesinnung, will aber statt paramilitärischen Wehrsportübungen bloß harmlose Outdooraktivitäten zur „Krisenvorsorge“ veranstaltet haben. Seine Einlassung ist mal naiv, mal aggressiv – und nicht frei von Widersprüchen.

Dienstag, 27. Januar 2026
Joachim F. Tornau
Der angeklagte Jörg S. zusammen mit seinem Verteidiger Martin Kohlmann, der ebenfalls Vorsitzender der rechtsextremen "Freien Sachsen" ist, Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert
Der angeklagte Jörg S. zusammen mit seinem Verteidiger Martin Kohlmann, der ebenfalls Vorsitzender der rechtsextremen "Freien Sachsen" ist, Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert

Jörg S. ist ein schmächtiger und unscheinbarer junger Mann. Das rotblonde Haar trägt der 24-Jährige zurückgekämmt, sein Schnäuzer deutet einen Bart bloß an, der graue Kapuzenpullover wirkt so unauffällig wie seine gesamte Erscheinung. Doch der Spross einer österreichischen Dynastie von Rechtsextremen soll als Rädelsführer die mutmaßliche Neonazi-Miliz namens „Sächsische Separatisten“ gegründet und geleitet haben, der seit der vergangenen Woche der Terrorprozess vor dem Dresdner Oberlandesgericht gemacht wird. Und zumindest an Selbstbewusstsein mangelt es ihm nicht. Als er sich am zweiten Verhandlungstag zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft äußern will, tritt er dafür ans Rednerpult. „Ich stelle mich hin“, sagt Jörg S., „dann sieht mich jeder.“

Um es vorwegzunehmen: Zu gestehen hat der Mann, der mit sieben Gleichgesinnten vor dem Staatsschutzsenat angeklagt ist, nach seinem Befinden überhaupt nichts. „Meine Einstellung ist rechts und ich bin national“, erklärt er gleich zu Beginn seiner Einlassung. „Aber das heißt nicht, dass ich einen gewaltsamen Umsturz vorbereiten oder auch nur ins Auge fassen würde.“ Den acht Angeklagten – von denen drei in der AfD aktiv waren – wird von der Bundesanwaltschaft zur Last gelegt, sich mit paramilitärischen Wehrsportübungen und Schießtrainings auf den „Tag X“ eines herbeigesehnten Zusammenbruchs der bundesrepublikanischen Ordnung vorbereitet zu haben. Angebliches Ziel: der Aufbau eines eigenständigen, an der NS-Ideologie ausgerichteten Staats in Teilen Ostdeutschlands, vornehmlich in Sachsen. Für den Traum vom „arischen Staat“ ohne Migrant*innen, Jüd*innen und Linke sollen die „Sächsischen Separatisten“ auch zu Morden bereit gewesen sein.

„Corona-Diktatur“

Jörg S. nennt das „haltlose, verlogene Anschuldigungen“. Seine Gegenerzählung geht so: Schon seit Jugendtagen habe er ein „gesteigertes Interesse an Freiluftaktivitäten“ und dem Spiel mit Soft-Air-Waffen entwickelt. Als sich dann seine Eltern 2019 getrennt hätten und der untreue Vater – ein bekannter österreichischer Neonazi, der wegen der Organisation von Wehrsportübungen im Gefängnis saß  – die Familie nicht mehr habe beschützen können, habe er diese Rolle einnehmen wollen. 15 Jahre alt war er damals. Fortan, sagt Jörg S., habe er sich mit „Krisenvorsorge“ beschäftigt. Und dazu hätten eben auch „Überlebenstrainings“ im Wald gehört. Die Corona-Pandemie – er spricht von der „Corona-Diktatur“ – hätten ihn darin bestärkt. Aber, und plötzlich klingt der Neonazi ganz treuherzig: „Hätte uns der Staat mal gesagt, dass er unsere Outdooraktivitäten nicht gut findet, hätten wir bestimmt damit aufgehört.“

Heute ist der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen die Neonazi-Miliz „Sächsische Separatisten“ in Dresden. Angekündigt sind Einlassungen mehrerer Angeklagter, darunter des früheren AfD-Funktionärs Kurt Hättasch und des mutmaßlichen Rädelsführers Jörg S. 🧵

— ENDSTATION RECHTS. (@endstationrechts.bsky.social) 26. Januar 2026 um 12:44

Der gelernte Dachdecker, der zuletzt im Sicherheitsgewerbe arbeitete und online mit NS-Devotionalien und Militaria handelte, bekennt sich dazu, zumindest zeitweilig mit einem „Säxit“, der Idee einer Abspaltung Sachsens von der Bundesrepublik also, geliebäugelt zu haben. „Diese Überlegung hatte aber nie etwas mit unseren Krisenvorbereitungen zu tun.“ Außerdem handele es sich dabei ja um „die legale Forderung einer zugelassenen Partei“. Jörg S. meint die extrem rechten „Freien Sachsen“, deren Chef Martin Kohlmann nun einer seiner Verteidiger vor Gericht ist.

Unterhaltung mit verdecktem FBI-Agenten

Und von eben diesen „Freien Sachsen“, sagt der Angeklagte, habe er auch gesprochen, als er im Chat mit einem verdeckten FBI-Agenten von den „saxon separatists“ berichtete. Die eigene Gruppe habe sich nie so genannt, ja sei eigentlich noch nicht mal eine Gruppe gewesen. Alles ganz harmlos. Es ist eine Verteidigungslinie, wie man sie aus der wachsenden Zahl an Verfahren gegen extrem rechte Umsturzträumer*innen zur Genüge kennt. Weil sich der Vorwurf von Terrorismus und Hochverrat nicht auf konkrete Umsturzhandlungen, sondern bloß auf Überlegungen, Planungen, Vorbereitungen stützt, ist die Beweisführung schwierig: Es ist ja noch nichts passiert. Und wäre es vielleicht auch nie. Im Fall der mutmaßlichen „Sächsischen Separatisten“ gelang es den Behörden nicht einmal, ein Waffendepot zu finden.

Umso wichtiger sind Chats und abgehörte Telefongespräche. Jörg S. war viel in Telegram-Gruppen des internationalen Rechtsextremismus unterwegs, in der „National Socialist Brotherhood“ (NSB) zum Beispiel. Dieses internationale neonazistische Netzwerk propagiert – wie die berüchtigte „Atomwaffendivision“ – die Terrorstrategie des „militanten Akzelerationismus“: Der ohnehin früher oder später erwartete Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung soll durch Anschläge beschleunigt und ein „Rassenkrieg“ entfacht werden. Jörg S. räumt ein, sich zumindest zeitweilig für diese Strategie und für den „weißen Dschihad“ interessiert zu haben: „Als rechtsgerichteter Jugendlicher, der ich nun einmal bin, ließ ich mich davon ansprechen.“ Und dann sagt er noch so einen Satz, der in seiner vorgeblichen Naivität unfreiwillig komisch klingt: „Hätte ich geahnt, dass der NSB irgendwelche Straftaten plant, hätte ich den Kontakt sofort abgebrochen.“

Errichtung eines „arischen Staats“?

Dass er das Bild einer eigenen Terrorzelle farbenfroh ausmalte, seien lediglich „Gedankenspiele“ gewesen, behauptet der Angeklagte. „Es handelt sich um rein fiktive Szenarien, mit denen sich auch Schriftsteller beschäftigen.“ Sein vermeintliches Konzept eines „Aryan State“ – eines „arischen Staats“ also – habe er nur verbreitet, um Aufmerksamkeit für seinen Online-Shop zu schaffen. Der sei nämlich nicht gut gelaufen. Niemals, beteuert Jörg S., habe er zu Gewalt aufgerufen. Warum er und seine Mitstreiter sich bei ihren „Outdooraktivitäten“, als die er die mutmaßlichen Wehrsportübungen verharmlost, mit Totenkopfmasken à la „Atomwaffendivision“ vermummt haben sollen, sagt er nicht.

Die Bundesanwaltschaft wirft Jörg S. vor, für die Radikalisierung der Mitangeklagten, verantwortlich gewesen sein. Auch das weist der junge Mann zurück – und gibt stattdessen allein dem in die Gruppe eingeschleusten FBI-Mann die Schuld. „Es war immer er, der fragwürdige Themen ansprach, niemals wir.“ Es ist eine weitere klassische Verteidigungsstrategie: die Unterstellung, dass Angeklagte ohne den Einfluss von verdeckten Ermittler*innen keinerlei Straftaten begangen hätten. Entsprechend ausführlich ist in den Eröffnungsstatements der Verteidigung, die vor der Einlassung von Jörg S. mehrere Stunden füllen, von „agents provocateurs“ und „Lockspitzeln“ die Rede.

Rauer Ton

Als politischen „Schauprozess“ stellen etliche der Szene-Anwält*innen das Verfahren dar. Sie beklagen „Vorverurteilung“ und erklären die „Sächsischen Separatisten“ wiederholt zu einer bloßen Erfindung der Bundesanwaltschaft. Der extrem rechte Anwaltsaktivist Wolfram Nahrath raunt sogar: Weil sich die Anklage maßgeblich auf die Angaben des FBI-Agenten stützt, säßen die Erfinder der „Sächsischen Separatisten“ „vielleicht auch noch weiter drüben, in Daddys Büro in Washington DC“. 

Der Ton ist rau und wird minütlich rauer – zumal die Senatsvorsitzende Simone Herberger dem Treiben der 19 Verteidiger*innen weitgehend hilflos gegenüber steht. Mal macht sie sich angreifbar, weil sie Anwält*innen zwar vielleicht überflüssige, aber zweifellos zulässige Wortmeldungen abschneidet. Dann wieder nimmt sie widerspruchslos hin, dass nach dem Vortrag von Jörg S. ebenso wie nach jedem Statement der Verteidigung mit Klopfen und Klatschen applaudiert wird.

Anwalt ist Ex-AfD-Funktionär 

Der wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Ex-AfD-Funktionär Dubravko Mandic, der den AfD-Mann Kurt Hättasch verteidigt, scheut nicht einmal vor kaum verhohlenen Drohungen zurück. Von „Feindstrafrecht“ redet er und davon, dass es der Justiz allein darum gehe, die AfD zu unterdrücken. Die Mitglieder des Staatsschutzsenats und die Vertreter*innen der Bundesanwaltschaft sollten deshalb Namensschilder bekommen, fordert er. Damit sich die Öffentlichkeit deren Namen „einprägen“ könne. „Sie machen hier keinen normalen Job. Sie machen sich mitschuldig. In Ihrer Haut möchte ich nicht stecken.“ Und: „Diese jungen Männer wollen Deutschland erhalten. Sie wollen das nicht. Sie wollen das BRD-Regime erhalten.“

Sein Mandant, bis zu seiner Festnahme Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion im sächsischen Grimma, Mitglied im Leipziger Kreisvorstand der Rechtsaußenpartei und Mitarbeiter eines Landtagsabgeordneten, hätte an diesem zweiten Verhandlungstag eigentlich ebenfalls seine Einlassung vortragen sollen. Doch dazu kommt es nicht mehr, weil allein das Scharmützel um die Frage, ob erst Jörg S. Nachfragen beantworten oder erst Hättasch reden soll, mehr als zwei Stunden kostet. In einer schriftlichen Erklärung, die Rechtsanwalt Mandic bei einer vor allem für rechte „Alternativmedien“ veranstalteten Pressekonferenz zum Prozessauftakt verteilt hatte, bestreitet auch die einstige AfD-Nachwuchshoffnung auf zehn schreibmaschinengetippten Seiten alle Vorwürfe als „völlig absurd“.

Vortrag von bis zu fünf Stunden angekündigt

„Es wird nicht nur diese Anklageschrift – ein besserer Hexenhammer – weil haltlos zu Staub zerfallen“, schreibt der ganz offensichtlich zum Schwulst neigende 26-Jährige. Es würden auch „strafrechtlich relevante Verstöße“ der Ermittlungsbehörden aufgedeckt werden: von falscher Verdächtigung bis zu „sehr schweren Fällen von Volksverhetzung“.

Am Freitag, dem nächsten Verhandlungstag im Dresdner Hochsicherheitssaal, soll Hättasch nun zu Wort kommen. Er hat einen Vortrag von vier bis fünf Stunden angekündigt.

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