Mutmaßlicher Bombenleger bestreitet die Tat
Vor dem Landgericht Düsseldorf wird seit Donnerstag der Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vom 27. Juli 2000 verhandelt.
Angeklagt des zwölffachen versuchten Mordes und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion ist der zum Tatzeitpunkt in der unmittelbaren Nähe des S-Bahnhofs wohnhafte Ralf S. Er hat sich vor Gericht zur Sache eingelassen - bestreitet die Tatvorwürfe aber vehement.
Am Eingang des S-Bahnhofs Wehrhahn war am 27. Juli 2000 eine Gruppe von zwölf Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen UdSSR, die sich auf dem Rückweg von einer nahegelegenen Sprachschule befanden, angegriffen worden. Zehn Menschen wurden durch die Explosion teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Kind. (bnr.de berichtete) Die Bombe, ein Selbstlaborat, hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine noch verheerendere Wirkung erzeugt, wenn das verwendete TNT nicht verunreinigt gewesen wäre. Die Anklagebehörde wirft Ralf S. vor, die Bombe gebaut und mittels Fernzündung zur Explosion gebracht zu haben.
Keine konkreten Erinnerungen mehr an den Tattag
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob die Anklage zutreffend sei, antwortete der Angeklagte kurz: „Ne, negativ“. Ob er denn wisse, wer den Anschlag verübt habe? „Selbe Antwort. Auch Nein“, so der ehemalige Zeitsoldat. Auf keinen Fall habe er sich zum Tatzeitpunkt am Tatort aufgehalten. Der Angeklagte gab an, dass er keine konkreten Erinnerungen an den Tattag mehr habe. Das, was er wisse und aussage, habe er den Akten entnommen.
In der umfangreichen Befragung durch das Gericht, die am nächsten Prozesstag fortgesetzt wird, äußerte sich der Anklagte zu verschiedenen Indizien, die ihn belasten. So bestritt er, dass er gegenüber einem Mithäftling in der JVA Castrop-Rauxel zugegeben habe, den Wehrhahn-Anschlag verübt zu haben. Die belastenden Aussagen dieses Mithäftlings führten im Jahr 2014 zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Ralf S.. Dieser erklärte nun vor Gericht, er habe nur deshalb erzählt, dass er damals von der Polizei der Tat verdächtigt worden sei, um zu erklären, warum er trotz seiner Sicherheitsfirma kein Geld habe und nun eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müsse.
Nie etwas mit Sprengstoff zu tun gehabt
Ralf S. arbeitete damals als angestellter Wachmann, zugleich betrieb er eine Detektei und hatte auf der Gerresheimer Straße ein Ladenlokal angemietet, da er auch mit Sicherheitsausrüstung handelte. Der Angeklagte betonte mehrfach, der Laden sei eigentlich fast immer geschlossen gewesen und habe vor allem als Lager gedient. Dieses Ladenlokal lag nur wenige Meter von der Sprachschule entfernt, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Herbst 1999 von zwei Neonazis bedroht worden waren. Ralf S. bestritt, dass er die Sprachschule kannte, ebenso wenig will er an der Bedrohung der Sprachschüler beteiligt gewesen sein oder diese veranlasst haben. Die Opfer des Bombenanschlags besuchten am Tattag einen Kurs derselben Bildungseinrichtung an einem anderen Standort in der Ackerstraße 90.
Vehement verneinte Ralf S. auch, bei der Bundeswehr eine Sprengstoffausbildung erhalten zu haben. Er habe auch ansonsten nie etwas mit Sprengstoff zu tun gehabt. Zuvor hatte ihn der Vorsitzende Richter bereits auf eine Begebenheit aus dem Jahr 1999 angesprochen, als Ralf S. der Polizei einen Hinweis auf den angeblichen Verkauf von Handgranaten durch „Russen oder Jugos“ am Hauptbahnhof gab, was er selbst von einem „Junkie“ erfahren haben will. Deswegen stand er mit der Polizei in Kontakt. 1999 führte Ralf S. nach eigener Aussage auch ein Gespräch mit dem Verfassungsschutz.
„Oberflächlicher Stubendurchgang“
Der Kontakt zur Polizei blieb offenbar bestehen. Ralf S. sagte aus, er sei noch vor der ersten Hausdurchsuchung bei ihm am 29. Juli 2000 von einem Polizisten angerufen worden, der ihn gewarnt habe, dass die „Zecken“ ihn der Tat beschuldigen würden. Dass es ein solches Gespräch mit S. gab, stellte auch der NSU-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags fest. Vor dem Ausschuss kritisierte der damalige Leiter der Mordkommission diese vom Staatsschutz durchgeführte Hausdurchsuchung als „oberflächlichen Stubendurchgang". Die kommenden Prozesstage werden vermutlich weitere Ermittlungsfehler der Polizei offenbaren. Der Angeklagte wird mit Widersprüchen in seinen Aussagen und weiteren belastenden Indizien konfrontiert werden.