Mutmaßlicher Anführer von „Revolution Chemnitz“ vor Gericht
Vor dem Amtsgericht Chemnitz stand heute ein besonderer Angeklagter: Christian K. soll laut den Ermittlern der Generalbundesanwaltschaft als Anführer der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung „Revolution Chemnitz“ agiert haben. Die Zerschlagung der rechten Zelle sorgte bundesweit für Aufsehen.
Micky Mouse in Buchenwald
Der 31-Jährige muss sich für ein Bild verantworten, das Anfang des Jahres auf seinem Facebook-Auftritt auftauchte: Eine Fotomontage des KZ Buchenwald mit einem Bild der Comicfigur Micky Mouse prangte als Titelbild über seinem Profil. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht darin eine Verniedlichung und Glorifizierung nationalsozialistischer Verbrechen, so wird in der Anklageschrift ausgeführt. Gegen einen Strafbefehl von 70 Tagessätzen, der der Verhandlung vorangegangen war, legte der Beschuldigte Widerspruch ein. K. streitet ab, das Bild ins Netz gestellt zu haben. Der mutmaßliche Rechtsterrorist gab an, keine Kenntnis von dem Posting gehabt zu haben. Er sei Opfer eines Hacks geworden, nutze Facebook nur unregelmäßig und habe so erst durch die Vorladung der Polizei vom Inhalt seines Profils erfahren. Selbst als er durch Bekannte auf den vermeintlichen Hack aufmerksam wurde, will er das Titelbild nicht entdeckt haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet dahinter eine Schutzbehauptung und auch der Richter hegte sichtliche Zweifel an der Darstellung des Angeklagten. Tatsächlich melden Facebook-Nutzer immer wieder Phishing-Versuche, bei denen Spam-Links an ihre Kontakte verschickt werden. Dass dabei aber ohne die bewusste Weitergabe von Zugangsdaten der Zugriff auf das gesamte Profil ermöglicht oder gar gezielt Inhalte gepostet werden, ist eher unwahrscheinlich. Auch die Behauptung des Angeklagten, Facebook nur „3-4 Mal im Jahr“ zu benutzen, erscheint angesichts der regen Aktivitäten auf seinem Profil zweifelhaft. Das Verfahren wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Das Mobiltelefon, das als Beweismittel für die Ermittlungen in Karlsruhe dient, soll angefordert werden und auch ein Gutachten durch IT-Experten könnte herangezogen werden, um zu klären ob K. für die justiziablen Inhalte haftbar ist.Rechtsterrorist mit Szeneerfahrung?
Die Anklage wegen Volksverhetzung ist aber vermutlich das kleinste Problem für Christian K.: Bereits seit Mitte September sitzt der 31-Jährige in der JVA Zwickau in Untersuchungshaft. Zusammen mit einem Dutzend Neonazis soll er im Nachgang einer Demonstration des fremdenfeindlichen Bündnisses „Pro Chemnitz“ am 14. September Besucher eines Parks bedroht und angegriffen haben. Der Vorwurf: schwerer Landfriedensbruch. Noch schwerer wiegen die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft. K. wird der rechtsterroristischen Zelle Revolution Chemnitz zugerechnet und soll eine zentrale Rolle in den Messenger-Chats eingenommen haben, über die Gewaltakte organisiert werden sollten. Den Bundesanwälten zufolge plante die Gruppe schwere Straftaten gegen Migranten, politische Gegner und Journalisten. Gegen die insgesamt acht Mitglieder der Gruppierung wird wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt.K., der eigenen Angaben zufolge im Sicherheitsgewerbe tätig ist, ist zudem kein Neuling in der rechtsextremen Szene. Recherchen des ZDF legen nahe, dass er im Umfeld der militanten Kameradschaft „Sturm 34“ aktiv war. Sein Mitangeklagter Tom W. galt als Anführer und Gründungsmitglied der Neonazi-Gruppierung. K.s Vorstrafenregister überrascht vor diesem Hintergrund kaum: 2014 wurde er aufgrund der Verwendung verfassungswidriger Symbole verurteilt. Eine Anzeige wegen „Heil Hitler“-Rufen und des Zeigens des Hitlergrußes wurde fallengelassen, da die Taten K. nicht eindeutig zugeordnet werden konnten.Chistian Ke. (links) und Marcel Wa. (rotes T-Shirt) auf dem Neonazifestival „Rock für Identität“ 2017 in #Themar #rechterTerror pic.twitter.com/7f5PQ5w8Bz
— Exif-Recherche (@ExifRecherche) 2. Oktober 2018