Mimetische Rivalität: Das rechtskonservative Wochenblatt „Junge Freiheit" und seine Gegner

Quelle: Berliner Republik 1/2008 Im Jahr 1986 erscheint – noch als Schülerzeitung – mit 400 Exemplaren die erste Ausgabe des Blattes „JUNGE FREIHEIT“ (JF) unter der Chefredaktion des damals knapp 20jährigen Dieter Stein. Geplant ist zunächst eine zweimonatige Erscheinungsweise mit acht Seiten je Heft. Schnell mausert sich das Blatt.

Mittwoch, 14. Januar 2009
Mathias Brodkorb
Mimetische Rivalität: Das rechtskonservative Wochenblatt „Junge Freiheit" und seine Gegner
Im Jahr 1987 wächst der Umfang auf 12 Seiten, ein Jahr später erreicht die Wochenzeitung bereits eine Auflage von 2.000 Stück, im Jahr 1989 sind es 5.000. Die Wende und das erstarkende Nationalgefühl der Deutschen bescheren der JF weitere Höhenflüge. Nach der Umstellung auf den Rollendruck verlassen bereits 1990 regelmäßig 15.000 Zeitungen die Druckhallen. 1991 wird auf monatliche, schon 1994 auf wöchentliche Erscheinungsweise umgestellt. Heute erreicht die JF bei einer Auflage von angeblich 20.000 Stück rund 13.000 Abonnenten und verkauft 2.800 Zeitungen an Deutschlands Kiosken. Das ehrgeizige Ziel: Dem „Rheinischen Merkur“ den Rang ablaufen und so zweitgrößte deutsche Wochenzeitung werden (Kubitschek 2006: 168).

Stein ist bis heute der Chef des Blattes geblieben und hat es zum publizistischen Flaggschiff des deutschen Rechtskonservatismus entwickelt. Gern versteht man sich selbst als ein Zeitungsprojekt von unten – jenseits großer Geldgeber, also als eine „rechte taz“ (ebd.: 66). Die JF ist politisch nicht unabhängig. Ihr erklärtes Ziel „ist die politische Emanzipation Deutschlands und Europas und die Bewahrung der Identität und der Freiheit der Völker der Welt“ (JF 2008). Die CDU erscheint Stein für dieses Ziel nicht rechts genug. Seit vielen Jahren träumen er und seine Mitstreiter von einer wirkungsvollen politischen Alternative. Dass dies allein noch nicht ausreichen kann, die JF in die rechtsextremistische Ecke zu stellen, sollte spätestens in einer Zeit klar sein, in der nicht zuletzt Vertreter von SPD, Grünen und Linkspartei zumindest in Teilfragen einen mit Ursula von der Leyen verbundenen gesellschaftspolitischen Linksruck der CDU konstatieren. Wenn das alles richtig sein soll, muss Stein recht haben: Zwischen CDU und NPD ist mehr Platz als je zuvor.

„Junge Freiheit“ gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht


Unumstritten ist diese Einschätzung der JF jedoch keinesfalls. Sowohl Wissenschaftlern als auch einigen Verfassungsschutzämtern gilt und galt die rechtskonservative Wochenzeitung als verdächtig, dem rechtsextremistischen Spektrum anzugehören oder zumindest eine „Scharnierfunktion“ (Gessenharter 2007) zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus auszufüllen.
Gegen diesen öffentlich geäußerten Verdacht setzte sich die JF juristisch zur Wehr und konnte sich im Jahr 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht tatsächlich durchsetzen. Das Bundesverfassungsgericht sah die wiederholte Erwähnung der JF in Verfassungsschutzberichten des Landes NRW als schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Pressefreiheit an, der nicht ausreichend begründet wurde. Insbesondere ließen sich bedenkliche Artikel nicht ohne weiteres der Meinung der Redaktion zuordnen. Auch eine Kritik wesentlicher Pfeiler der Verfassung, darunter die Menschenrechte, sei keinesfalls ausreichend, um hierin eine Gefahr für die freiheitlich-demkoratische Grundordnung zu entdecken: „Die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen ist nicht als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzuschätzen... Knüpft die Sanktion an Meinungsäußerungen oder Presseveröffentlichungen an, muss ergänzend berücksichtigt werden, dass die Meinungs- und Pressefreiheit ihrerseits konstituierend für die Demokratie sind, die auch eine kritische Auseinandersetzung mit Verfassungsgrundsätzen und -werten zulässt.“ (BVerfG 2007: 342)

Jedoch reicht ein Verweis auf eine mögliche Kritik der Menschenrechte oder anderer Verfassungswerte nicht nur in juristischen Streitigkeiten nicht hin, um über jemanden den grundgesetzlichen Stab zu brechen. In der Tat sind es vor allem rechte Intellektuelle, die die Geltung der Menschenrechte als fundamentale Norm in Zweifel ziehen. Wäre dies allein jedoch schon ein „Verbrechen“, könnte sich kaum eine deutsche Universität der tausenden und abertausenden „Verbrecher“ erwehren, die sie schon heute in ihren Reihen zählt – z.B. in rechtswissenschaftlichen und philosophischen Seminaren, in denen Studenten und Dozenten um rationale Begründungen für eine Theorie der Menschenrechte ringen (Tiedemann 2006).

Würden in einer freiheitlichen Gesellschaft derart harte Kriterien angelegt, müssten außerdem Autoren wie Theodor W. Adorno und Max Horkheimer zu den militanten Gegnern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gezählt werden. Oder waren es etwa nicht die Vertreter der Kritischen Theorie, die mit der modernen Welt das Ende der „objektiven Vernunft“ gegeben sahen? War es nicht Horkheimer, der mit dem Verlust dieser objektiven Vernunft auch das Ende einer rationalen Begründung unserer ethischen Fundamente, also auch der Menschenrechte, gekommen sah: „Was sind die Konsequenzen der Formalisierung der Vernunft? Gerechtigkeit, Gleichheit, Glück, Toleranz, alle die Begriffe (...) haben ihre geistigen Wurzeln verloren. Sie sind noch Ziele und Zwecke, aber es gibt keine rationale Instanz, die befugt wäre, ihnen einen Wert zuzusprechen und sie mit einer objektiven Realität zusammenzubringen.“ (Horkheimer 1997: 32)?

Vor diesem Hintergrund ist es wenig hilfreich, wenn Wolfgang Gessenharter mit der Begründung (!) an seinem Diktum über menschenrechtskritische Ausführungen von Autoren der JF festhält, dass es einer Begründung der Menschenrechte schlicht nicht bedürfe: „Dass es sich bei dieser Konzeption des Grundgesetzes nicht um eine etwa aus der Wirklichkeit des Menschen logisch oder empirisch abgeleitete Entscheidung handelt, die ‚vernünftigerweise’ so und nicht anders ausfallen kann, ergibt sich aus dem 2. Absatz des Art. 1 GG, wo das Bekenntnis – und nicht die ‚Erkenntnis’ – zu ‚unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt’ gefordert und als im Konsens des Deutschen Volkes stehend konstatiert wird.“ (Gessenharter 2007: 82) Ein regelmäßiger JF-Autor wie Alain de Benoist wird nun gerade – auch unabhängig von seiner Nationalität – darauf verweisen, an einem solchen „Konsens“ niemals beteiligt worden zu sein und die Ausführungen Gessenharters folglich als Bestätigung seiner These auffassen, die Menschenrechte seien nichts weiter als ein moderner Religionsersatz ohne rationales Fundament. Allerdings setzt ein „Bekenntnis“ nicht zwingend voraus, dass dessen Grundlagen irrational sind. Gerade wenn sich der humanistische Diskurs als überlegen erweisen will, muss er diese Überlegenheit auch argumentativ unter Beweis stellen. Anders lässt sich mit demokratischen Mitteln eine freiheitliche und humanistische Gesellschaft nicht stabilisieren. Für Akteure der politischen Bildung ist das eine Selbstverständlichkeit: Wer Jugendliche für die Demokratie gewinnen will, muss sie überzeugen – nicht überwältigen (Schlag 2007: 303).

Der Fall Stephan Braun

Selbstwidersprüchlich ist das Agieren von Autoren der JF aber gerade vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005. Denn was man für sich selbst erstritten hat, will man für seine Gegner offenbar nicht gelten lassen – ein Umstand, der inzwischen selbst im befreundeten Umfeld der JF zu süffisanten Bemerkungen führt (Mann 2007: 46). Während die Erwähnung der JF in Verfassungsschutzberichten von Stein offenbar als inhaltlich unbegründet und rechtlich unzulässig angesehen wird, stützen sich seine Autoren munter auf Einschätzungen derselben „pervertierte(n) Behörde“ (Kubitschek 2006: 10), wenn es um die Bekämpfung des Gegners geht. Kohärent und glaubwürdig ist ein solches Vorgehen jedenfalls nicht.

Nach der Juso-Bundesvorsitzenden Franziska Drohsel sah sich so gegen Ende des Jahres 2007 ein weiteres hochrangiges SPD-Mitglied dem Vorwurf der Nähe zu Linksextremisten ausgesetzt. Stephan Braun, Landtagsabgeordneter aus Baden-Württemberg, hätte angeblich Kontakte zum linksextremistischen Spektrum unterhalten. Dies behauptete der JF-Autor Felix Krautkrämer in der Studie "Die offene Flanke der SPD" sowie in der JF selbst (Krautkrämer 2007). Braun sollten demnach Kontakte ins linksextremistische Spektrum nachgewiesen worden sein. Konkret wurde Braun vorgeworfen, dass mehrere Autoren seines gemeinsam mit Ute Vogt herausgegebenen Buches „Die Wochenzeitung ‚Junge Freiheit’“ (2007) für linksextremistische Antifa-Blätter geschrieben hätten.

Doch all’ zu objektiv wollte die "JF" offenbar nicht berichten. Dann nämlich hätte sie auch darüber Auskunft geben müssen, dass sich die ursprünglichen Recherchen des JF-Autors Felix Krautkrämer als so fehlerhaft erwiesen hatten, dass die JF mehrere Unterlassungserklärungen unterzeichnen musste. Nach entsprechenden Erklärungen des Anwalts der "Jungen Freiheit" und Krautkrämers aus dem Dezember 2007 verpflichten sich Autor und Zeitung, künftig nicht mehr zu behaupten, der „Blick nach Rechts“-Autor Gernot Modery (alias Anton Maegerle) schreibe für linksextreme Publikationen wie „Der Rechte Rand“, „konkret“ sowie für die Zeitungen „Jungle World“ oder „Neues Deutschland“. Ganz ähnlich erging es laut Beschluss des Landgerichts Berlin vom 10. Januar 2008 dem Nachrichtenmagazin „FOCUS“ sowie dessen Chef vom Dienst, Michael Klonovsky, die in einem Artikel Ähnliches behauptet hatten.

Mimetische Rivalität

Die JF und zumindest manche ihrer Gegner eint das Aufgehen in mimetischer Rivalität. Bei beiden stehen die Urteile über den Anderen nicht selten bereits vor jeder Analyse fest: Die JF wittert bei linken Kritikern meist Lenin, Stalin und die RAF und lässt daher übereifrige und offenbar journalistisch überforderte Jungredakteure auf SPD-Landtagsabgeordnete los; manch ein Gegner der rechtskonservativen Wochenzeitung versucht umgekehrt hinter einer vermeintlichen „Mimikry“ stets die Fratze Hitlers freizulegen.
Obskur wird es bspw., wenn eine Autorin zwar feststellen muss, dass die „Fülle antisemitischer Aussagen“ nicht in jedem der für eine solche Analyse in Frage kommenden Artikel der JF nachweisbar sei, jedoch ein „Puzzlespiel“ dieser Fragmente die JF als eindeutig antisemitisch verortet erscheinen lasse (Wamper 2007: 152). So zitiert sie bspw. den JF-Autoren P. Lothar Groppe, der sich in seinem Artikel „Faktenverzerrung willig vollstreckt“ kritisch mit Goldhagens „Hitlers willige Vollstrecker“ auseinandersetzt, folgendermaßen: „Es trifft gewiß zu, daß es in der Kirche Jahrhunderte hindurch einen Antijudaismus gegeben hat, der aber mit dem Antisemitismus, wie er heute verstanden wird, absolut nichts zu tun hat. Sicherlich ist er einmal in der Tatsache begründet, daß Juden, keineswegs aber ‚die Juden’, Christus verworfen haben und von Pilatus seinen Tod forderten.“ (Groppe JF 25/02: 16) Wamper nimmt dieses Zitat zum Anlass, aus Groppe einen Antisemiten zu machen, indem sie es folgendermaßen interpretiert: „Die Juden selbst seien durch die ihnen zugeschriebene Schuld am Tod Christi die Auslöser des Antisemitismus, der als Selbstverteidigung verstanden wird.“ (Wamper 2007: 157)
Wer das Zitat Groppes unvoreingenommen liest, kann zu Wampers Schlussfolgerung indes nicht gelangen. Dass es weit vor Hitler theologisch motivierte Konflikte auch zwischen Juden und Christen gegeben hat, kann nicht ernsthaft bezweifelt werden – ohne dass hier der Ort wäre, darauf in der Sache einzugehen. Groppe differenziert ja gerade expressis verbis zwischen „Juden“ und „die Juden“ und schließt somit eine rassistische Interpretation seiner Äußerung aus. Was Wamper außerdem verschweigt, ist ein zustimmender Verweis Groppes auf Papst Martin V. in demselben Artikel: „Bereits Papst Martin V. wies aber 1422 die antijüdische Polemik der christlichen Prediger zurück: ‚Wir wollen, daß jeder Christ die Juden mit menschlicher Milde behandelt und ihnen weder an Leib noch an Gut ein Unrecht zufügt.’“ (Groppe JF 25/02: 16) Was nicht passt, wird von Wamper also passend gemacht. Mit seriöser Wissenschaft hat dies nichts mehr zu tun.

Nein, die JF ist nicht rechtsextrem. Es hat einen Grund, warum im Jahr 1994 der heutige Spitzenkandidat der NPD Niedersachsen, Andreas Molau, die Redaktion der JF verlassen musste. In dessen Zuständigkeitsbereich fiel seinerzeit ein Beitrag Armin Mohlers, der eine eindeutige Abgrenzung gegenüber revisionistischen Tendenzen der radikaleren Art vermissen ließ. Am 7. Oktober 2007 dokumentierte Stein außerdem erneut seine Ablehnung eindeutig rechtsextremistischer Parteien wie der NPD, indem er „das Ende einer vertrauensvollen Zusammenarbeit“ (Stein 2007: 1) mit dem FPÖ-Europaabgeordneten und Chefredakteur des österreichischen Zwillingsblatts „Zur Zeit“, Andreas Mölzer, feststellte. Dieser wollte auf europäischer Ebene in Vorbereitung der Europawahl 2009 die NPD an einem Rechtsbündnis beteiligen: „Daß das Reüssieren der NPD und ihres teils unverholen neo-nationalsozialistisch auftretenden Umfeldes ein Fiasko für alle Bemühungen um die Etablierung eines rechtsdemokratischen Parteiprojektes in Deutschland bedeutet, hat die JF wiederholt scharf herausgearbeitet.“ (ebd.)
Dies alles kann nicht ignorieren, wer ein objektives Urteil über die JF fällen will. Ignorieren kann man jedoch auch nicht, dass sie teils zweifelhafte Verlage zu ihren Anzeigenkunden zählt (Nandlinger 2007), dass sie Udo Voigt (NPD-Bundesvorsitzender) oder Frank Schwerdt (NPD-Bundesvorstand) in Interviews politische Plattformen bietet (Lölhöffel 2007); dass ihre Autoren oder ehemaligen Autoren wie Angelika Willig keinerlei Berührungsängste mit der NPD haben und bspw. für deren Parteiblatt „Deutsche Stimme“ einschlägige Artikel schreiben (Willig 2008); oder dass der ehemalige JF-Redakteur Götz Kubitschek der „Deutschen Stimme“ (wenn auch mit deutlich kritischem Unterton) als Interviewpartner zur Verfügung stand (Kubitschek 2007).
Dieter Stein und seine Mitstreiter müssen sich daher nicht wundern, dass das Bundesverfassungsgericht der JF in der Sache keinesfalls einen Unbedenklichkeitsschein ausgestellt hat: „Der Beschränkung der Maßnahme auf das zum Rechtsgüterschutz Erforderliche entspricht es, bei einer Berichterstattung aus Anlass eines Verdachts nicht den Eindruck zu erwecken, es stehe fest, dass die betroffene Gruppierung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Daher ist – etwa in den gewählten Überschriften und der Gliederung des Berichts – deutlich zwischen solchen Organisationen zu unterscheiden, für die nur ein Verdacht besteht, und solchen, für die solche Bestrebungen erwiesen sind.“ (BVerfG 2007: 344). Ob dies jedoch gegeben sei, überlässt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich den Fachgerichten zur Beurteilung.

Gerade wer die JF als seine politische Gegnerin betrachtet, ist auf eine umfassende und vor allem korrekte Analyse angewiesen. Das Vermöbeln selbst gebastelter Pappkameraden hingegen hilft am Ende höchstens der JF selbst, weil sie es sich so im Windschatten der Vorurteile ihrer Gegner gemütlich machen kann und im schlimmsten Falle durch das Bundesverfassungsgericht öffentlich „rehabilitiert“ wird. Wer sich daher selbst ein Urteil bilden will, sei sowohl auf das von Braun und Vogt herausgegebene Buch „Die Wochenzeitung ‚Junge Freiheit’“ als auch dessen Widerpart „20 Jahre Junge Freiheit“ des ehemaligen JF-Redakteurs Götz Kubitschek verwiesen, das einen zwar subjektiven, aber intimen Einblick in das Selbstverständnis der Macher der JF gewährt.

VON MATHIAS BRODKORB, Quelle: Berliner Republik 1/2008
braun-jungefreiheitHrsg.: Braun, Stephan / Vogt, Ute
Die Wochenzeitung "Junge Freiheit"
Kritische Analysen zu Programmatik, Inhalten, Autoren und Kunden
2007. 358 S. Mit 6 Abb. Br.
ISBN: 978-3-531-15421-3
VS-Verlag, Wiesbaden
39,90 EUR   kubitschek-20jahreGötz Kubitschek
20 Jahre Junge Freiheit - Idee und Geschichte einer Zeitung

304 Seiten, über 150 Bilder
gebunden, Großformat, 29,00 €
ISBN: 3-935063-40-7
Editiona Antaios, Schnellroda
29,00 EUR

  Literatur:

Braun, Stephan/Vogt, Ute (2007): Die Wochenzeitung „Junge Freiheit“, Wiesbaden

Bundesverfassungsgericht/BVerfG (2007): Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005, in: Braun/Vogt 2007, Wiesbaden, S. 325-348

Groppe, P. Lothar (2002): Faktenverzerrung willig vollstreckt, in: JF 25/02, Berlin, S. 16

Horkheimer, Max (1997): Zur Kritik der instrumentellen Vernunft, Frankfurt am Main

Junge Freiheit/JF (2008): Selbstverständnis, http://www.jungefreiheit.de/UEber-uns.47.0.html, 13. Januar 2008

Krautkrämer, Felix (2007): Seit an Seit mit Linksextremisten, in: JF 48/07, Berlin

Kubitschek, Götz (2006): 20 Jahre Junge Freiheit, Schnellroda

- ders. (2007): Respektlosigkeit als politische Waffe verwenden, in: Deutsche Stimme 01/07, Riesa, S. 3

Lölhöffel, Helmut (2007): Die Interview-Falle, in: Braun/Vogt 2007, Wiesbaden, S. 271-281

Mann, Wiggo (2007): Innenansichten, in: Sezession 21, Schnellroda, S. 46

Nandlinger, Gabriele (2007): Die Anzeigenkunden der „Jungen Freiheit“, in: Braun/Vogt 2007, Wiesbaden, S. 217-230

Neujahr, Doris (2008): Stänkern von der Hinterbank, in: JF 02/08, Berlin, S. 14

Schlag, Thomas (2007): Die „Junge Freiheit“ – eine Herausforderung für die schulische und außerschulische Jugendarbeit, in: Braun/Vogt 2007, Wiesbaden, 299-321

Stein, Dieter (2007): Bitterer Abschied nach zehn Jahren, in: JF 41/07, Berlin, S. 1

Tiedemann, Paul (2006): Was ist Menschenwürde?, Darmstadt

Willig, Angelika (2008): Welche Freiheit wollen wir?, in Deutsche Stimme 01/08, Riesa, S. 16


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