Militaria-Neonazi bleibt unbehelligt

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das 2018 vom Düsseldorfer Landgericht gefällte Urteil zum Rohrbombenanschlag am Zugang zur S-Bahn-Station Düsseldorf-Wehrhahn 2000 bestätigt. Damit bleibt ein Verbrechen, das zehn Sprachschüler, darunter vier jüdischen Glaubens, teils schwer verletzte und einer im fünften Monat schwangeren Frau ihr Kind nahm, weiter ungeklärt.

Donnerstag, 14. Januar 2021
Horst Freires

Unter dem Eindruck des mittels Fernzündung ausgelösten Anschlags am 27. Juli 2000 rief seinerzeit der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen gesellschaftlichen „Aufstand der Anständigen“ aus. Jahrelang traten die Ermittlungen einer Sonderkommission auf der Stelle. Erst 2014 brachten Zeugenaussagen über ein Tatgeständnis eines Mithäftlings in der JVA, er habe „die Kanaken weggesprengt“, die Ermittlungen wieder ins Rollen und den Militaria-Händler Ralf S. in unmittelbarer Nähe zum Tatort in den Fokus der Strafverfolger.

2017 wurde der verdächtige Neonazi dann festgenommen und aufgrund umfangreicher Indizien Anklage erhoben. Die erste Große Strafkammer am Landgericht hob noch während des im Folgejahr gestarteten Prozesses die U-Haft gegen den heute 54-Jährigen auf. Das dortige Schwurgericht sprach ihn dann wegen fehlender eindeutiger Beweise und widersprüchlichen Aussagen im Zeugenstand frei.

Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie der Bundesgerichtshof heute mitteilte, hätte die Überprüfung des Urteils allerdings keinen Rechtsfehler ergeben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Sven Skoda hatte Kontakt zum damaligen Angeklagten

Ralf S. geriet auch deshalb ins Visier der Strafverfolgung, weil er sich vor dem Anschlag mehrmals despektierlich und rassistisch über die vielen Sprachschüler geäußert hatte, die die Einrichtung auf der anderen Straßenseite seines  Ladens besuchten, und weil er bei der Bundeswehr eine Ausbildung im Umgang mit Sprengstoff erhalten hatte.

S., der eine seiner drei Hochzeiten auf den 20. April, Hitlers Geburtstag, legte,ochzeiten auf H verdingte sich als Detektiv, bot via Internet Kurse im Überlebens- oder Selbstschutztraining an und gewährleistete der rechten Szene in seinem Geschäft eine Anlaufstelle in der Innenstadt, die Kampfanzüge und Rechtsrock im Sortiment hatte. Auch zur damals in Düsseldorf führenden Neonazifigur Sven Skoda, heute Bundesvorsitzender der Splitterpartei Die Rechte, besaß S. Kontakt. Seinen Rottweiler hatte S. auf das Kommando „Asylant“ abgerichtet. In seinem Stadtteil war der Patrouille laufende Militaria-Händler auch als „Sheriff von Flingern“ bekannt.

Berichte über V-Mann

Nach Recherchen des „Spiegel“ arbeitete zum Zeitpunkt des Anschlags ein in Geldnöten steckender Kleinkrimineller als Wachmann für S., der dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz kurz zuvor noch als Nachrichtenquelle aus Neonazikreisen diente. Vernehmungen des Mannes brachten aber keine Erkenntnisse zur Aufklärung des Anschlags.

Juri Rogner, einer der Opfer-Anwälte, betonte, er sei noch immer davon überzeugt, dass 2018 der Richtige auf der Anklagebank gesessen habe. Seit dem 11. Mai des vergangenen Jahres erinnert am Tatort eine kleine, beinahe unscheinbare Gedenktafel an den „Wehrhahn-Anschlag“.

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