Gerichtsprozess
Milde Strafe für völkische Burschenschafter
Ein oder mehrere extrem rechte Verbindungsstudenten drangen im März 2023 in ein Wohnheimzimmer ein, in dessen Fenster eine Regenbogenflagge hing. Von einer Strafe kann nach Abschluss der Verfahren gegen die Tatverdächtigen kaum die Rede sein. Ein heranwachsender Burschenschafter wurde verwarnt. Vorbestraft ist nur ein 36-Jähriger, weil er danach noch mit volksverhetzenden Aussagen zu „brennenden Juden“ auffiel.
Gelegentlich wird innenpolitisch der Ruf nach Strafverschärfungen für Einbruchsdelikte laut, weil es für die Opfer neben dem finanziellen Schaden auch noch emotional stark belastend sei, wenn Fremde in den eigenen Rückzugsraum eindringen, dem Ort der persönlichen Lebensführung, und ungefragt in den eigenen Sachen wühlen.
Am Dienstag musste eine junge Münchnerin am Amtsgericht erleben, welche geringen Sanktionen Staatsanwaltschaft und Gericht hier für „tat- und schuldangemessen“ halten, wie es in der juristischen Sprache fachlich ausgedrückt wird. Das Eindringen in ihr Zimmer war nicht von Habgier oder finanziellen Interessen motiviert, sondern politisch rechts – queerfeindlich.
Fünf Angeklagte aus völkischem Burschenschafts-Milieu
Laut Anklage war eine Gruppe von fünf Personen beschuldigt worden, die von Lina Dahm, Fachjournalistin für die völkische Verbindungsszene, der lokalen Münchner Danubia, den Bonner Raczeks, der Gothia zu Salzburg und der Arkadia-Mittweida zu Osnabrück zugeordnet wurden. Alle fast ausschließlich Teil der besonders völkischen Burschenschaftlichen Gemeinschaft. Nach München führte die Auswärtigen der am 25. März 2023 abgehaltene Marsch für das Leben. Bereits am Vormittag fiel ein Teil mit rassistischen Gesten auf.
Am Nachmittag wurde die Gruppe dann auf eine Regenbogenflagge in einem Wohnheimfenster im zweiten Stock in der Arcisstraße aufmerksam. Einer oder mehrere Täter drangen in die Wohnung ein und entwendeten die Fahne. Die Mieterin fand ihr Zimmer später verwüstet wieder. Weil weder das Wohnheim noch das Wohnheimzimmer abgeschlossen waren, wurde nicht wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft München I auf Nachfrage mitteilt, sondern nur wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Die emotionale Belastung blieb aber die gleiche, wie die Mieterin nach der Verhandlung im Gespräch mit ENDSTATION RECHTS. bestätigte – und auch, dass es Bilder einer Überwachungskamera am Wohnheim sowie Augenzeugen gegeben habe.
Heute standen in München drei Männer aus dem burschenschaftlichen Milieu wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht: Hitlergrüße, antisemitische und queerfeindliche Hassrede, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Ein Thread 🧵
— Lina Dahm (@linadahm.bsky.social) 12. August 2025 um 13:32
Zur Beweisaufnahme oder zu Aussagen kam es aber nicht. Die Verteidigung der drei vor Gericht sitzenden Burschenschafter – die Verfahren gegen die zwei weiteren Beschuldigten waren wegen deren Alters abgetrennt worden – drängte sofort nach Verlesen der Anklage auf ein Rechtsgespräch. In dessen Rahmen einigten sich Gericht, Anklage und Verteidigung auf die Einstellung des Verfahrens gegen zwei Beschuldigte gegen Geldleistung. Der diesem Vorgang zugrunde liegende Paragraf soll den Beschuldigten als Ersatz für eine Strafe eine adäquate Auflage machen, die das „öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ beseitigt, wenn „die Schwere der Schuld“ nicht entgegensteht. Im konkreten Fall reichte es dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, wenn beide völkischen Burschenschafter jeweils 300 Euro an eine willkürlich ausgesuchte Organisation zahlen. Im Gegenzug gehen sie unbelastet aus dem Verfahren. Eine Spende an eine Einrichtung, die sich gegen Homophobie engagiert, wurde nicht in Betracht gezogen.
Burschenschafter verließen in Hochstimmung das Gericht – direkt an Geschädigten vorbei
Die Anklage in dem Punkt des Hausfriedensbruchs gegen den dritten Angeklagten wurde ebenfalls eingestellt, weil Gericht und Anklage der Meinung waren, dass die zu verhängende Strafe nicht mehr ins Gewicht fiele. Gegen ihn wurde an dem Tag noch wegen Volksverhetzung bzw. Verwendung von verbotenen Zeichen verhandelt, wozu er ein Geständnis in Aussicht stellte.
Die Geschädigte zeigte sich nach der Verhandlung, bei der sie auch erleben musste, wie die mutmaßlichen Täter ob der Nichtbestrafung den Gerichtssaal in Hochstimmung verließen, enttäuscht und von der Justiz alleingelassen. Ihr war auch etwa zweieinhalb Jahre nach der Tat noch anzumerken, wie sehr sie das Geschehen noch mitgenommen hat und dass sie gehofft hatte, die Belastung vor Gericht darlegen zu können.
Nach Auskünften der Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte in Kiel und Bonn ist nun auch klar, dass niemand für das Einsteigen in ihr Zimmer bestraft wurde. Das Verfahren gegen einen Angehörigen der Bonner Raczeks wurde schon vor einem Jahr mangels Tatverdachts eingestellt. Für den Hausfriedensbruch belangt wurde nur ein als Heranwachsender beurteilter Burschenschafter aus dem Raum Kiel. Hier beließ es das Gericht bei einer Verwarnung und verband diese mit einer Geldauflage von 200 Euro sowie 20 Arbeitsstunden und Wiedergutmachung an die Geschädigte.
Volksverhetzung im Englischen Garten
Mit dem Diebstahl der Flagge war der Tag für die Gruppe noch nicht zu Ende. Im nahgelegenen Englischen Garten legten sie die Fahne aus und forderten Passanten auf, über diese zu trampeln. Der 36-jährige Angeklagte soll dabei laut „Heil Hitler“ gerufen haben. Zudem soll versucht worden sein, die Flagge anzuzünden, was misslungen sei. Ein protestierender Passant wurde dann von drei Angeklagten umzingelt. Ihm gegenüber äußerte die Gruppe, „Gleichgeschlechtlichkeit“ werde von der Regierung „sowie vom Judenreich“ propagiert und aufgezwungen. Juden würden dafür brennen. Auch wollten sie „ein Großdeutsches Reich“ aufbauen. Dem 36-Jährigen wurde noch zur Last gelegt, beim Frühlingsfest einige Wochen später, auf einer Brüstung einer Box stehend, den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Im Rahmen des Rechtsgesprächs wurden ihm gegen ein Geständnis die Einstellung der Vorwürfe des Hausfriedensbruchs und eine Höchststrafe von 140 Tagessätzen für die Volksverhetzung bzw. die Verwendung verbotener Kennzeichen in Aussicht gestellt.
Verteidigungsstrategie: Provokation, kein Hass?
Die von seinem Anwalt Andreas Wölfel, einem bekannten Szeneanwalt, vorgetragene Einlassung war aber kaum von Reue geprägt. Mit dem Beschmutzen der Flagge sollte nur die Ablehnung der dahinterstehenden politischen Strömung abgebildet werden, was auch von etlichen Passanten als positiv bewertet worden sei. Der einschreitende Zeuge wurde dabei in die Rolle des spielverderbenden Außenseiters gedrängt, der seinen Anteil daran gehabt habe, dass die Diskussion lauter geführt worden sei. Die Aussage zu brennenden Homosexuellen sei lediglich ein Bezug zur katholischen Glaubenslehre gewesen. Auf entsprechende Bibelstellen hatte sich auch der homophobe Bremer Pfarrer Olaf Latzel berufen, dessen Volksverhetzungsverfahren gegen die Zahlung von 5.000 Euro nach mehreren Gerichtsrunden eingestellt wurde.
Weiter wollte Wölfel festgestellt wissen, dass sich im Verhalten seines Mandanten keine generelle Menschenfeindlichkeit widerspiegele, wie sie bei Skandalen der burschenschaftlichen Gemeinschaft immer wieder gegen diverse Gruppen zum Vorschein kommt, sondern der Wunsch, das Gegenüber zu provozieren und aus der Reserve zu locken. Deshalb hätten neben den Homosexuellen auch die „Juden brennen“ sollen.
Kaum Reue
Auf dem Frühlingsfest habe sich sein Mandant nur von einer größeren Gruppe verabschiedet, und seine Geste müsse als Hitlergruß gedeutet werden und „sei auch so intendiert gewesen“. Für den Nachmittag wären noch zwei bekannte Kader der Identitären Bewegung als Zeugen geladen gewesen. Gut möglich, dass sie zu der Gruppe zählten.
Es sei aber alles dem Alkohol geschuldet. An beiden Tagen habe der Mandant sechs bis sieben Maß Bier getrunken und sei „schon angestochen“ am Frühlingsfest erschienen, habe aber kein Alkohol- oder Drogenproblem und trinke sonst weniger. Die Frage nach dem Bierkonsum führte unter den völkischen Burschenschaftern zu allgemeiner Heiterkeit. Erst auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft wurde von Wölfel auch der Hitlergruß im Englischen Garten eingeräumt, mit einem ergänzenden „Das komme nicht mehr vor.“ Die arg relativierende und die Schuld woanders suchende Erklärung reichte allerdings dem Gericht als entlastendes Geständnis, was mit Blick auf die verkürzte Verhandlung positiv gewertet wurde.
Szeneanwalt plädiert entsprechend
Im Plädoyer verharmloste Wölfel noch einmal die Taten. Volksverhetzung und die Bestrafung wegen der Verwendung verbotener Zeichen seien in westlichen Demokratien unbekannt und Gesinnungsstrafrecht. Die Aussagen (zur Erinnerung: „brennende Juden“) hätten keine konkreten Rechtsgüter verletzt und dienten nur der politischen Hygiene. Natürlich weiß auch Wölfel, dass beide Paragrafen den öffentlichen Frieden schützen. Obwohl er selbst in Verbindung zu neonazistischen Parteien und Einzelpersonen stand, stritt er ab, dass die Taten aus ideologischen Gründen begangen wurden, sondern nur aus Provokation, da es unter Strafe steht. Auch bei seinem Mandanten zeige sich keine NS-Gesinnung. Provokationsgehabe sowie der Alkohol seien die Triebfeder in dieser Lebensphase gewesen.
Am Ende blieb die Richterin etwas über Wölfels Forderung und verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 15 Euro für den von Bürgergeld lebenden Fernstudenten.