Mehrjährige Haftstrafen gefordert
Im Münchner Prozess gegen die vier angeklagten „Oldschool Society“ Mitglieder hält die Bundesanwaltschaft an dem Vorwurf einer terroristischen Vereinigung fest
Am Mittwoch schloss das Gericht die Beweisaufnahme im Prozess gegen die „Oldschool Society“ (OSS). Die Bundesanwaltschaft hielt ihr Plädoyer. Die Anklagebehörde hält es für angemessen, Olaf O. vier Jahre und sechs Monate, Denise G. fünf Jahre und sechs Monate hinter Gitter zu bringen. Härter bestraft werden sollen Markus W. und Andreas H. als Rädelsführer der Gruppe. „Präsident“ H. solle zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten, „Vizepräsident“ W. wegen der Besorgung des Sprengstoffes und seiner einschlägigen Vorstrafen zu sieben Jahren Haft verurteilt werden.
Trotz der von ihr angeregten Teileinstellung des Verfahrens (bnr.de berichtete) bleibt die Bundesanwaltschaft bei der Auffassung, die vier Angeklagten seien Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Oldschool Society“ gewesen und hätten diese gegründet, um ihre neonazistische Ideologie durch die Begehung von Anschlägen insbesondere unter Einsatz von Brand- und Nagelbomben auf bewohnte Geflüchtetenunterkünfte gewaltsam durchzusetzen. Von der Verfolgung der Vorbereitungen zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und der illegalen Einfuhr der nötigen Sprengmittel sah das Gericht ab, weil diese Delikte angesichts der wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu erwartenden Verurteilung nicht wesentlich ins Gewicht fallen würden. (sb)