Mehrfach verurteilter Hetzredner
Aachen/Hildesheim – Das Landgericht Aachen hat ein Urteil wegen Volksverhetzung gegen den Neonazi Dieter Riefling bestätigt und die von ihm eingelegte Berufung verworfen.
Der einschlägig vorbestrafte 45-Jährige aus Söhlde (Landkreis Hildesheim) war am 11. September vergangenen Jahres vom Amtsgericht Eschweiler deswegen zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt worden. Ähnlich wie das Amtsgericht sah es auch das Landgericht als erwiesen an, dass Riefling in einer Rede am 7. April 2012 bei einem fremdenfeindlichen Aufmarsch in Stolberg bei Aachen den öffentlichen Frieden gestört und den Hass auf Bevölkerungsgruppen geschürt habe.
Nicht die teils antisemitisch und geschichtsrevisionistischen Passagen jener Rede (bnr.de berichtete) waren der Anlass für das Urteil, sondern jene Teile, in denen Riefling besonders gegen türkische Migranten gewettert hatte, die er unter anderem „Abschaum“ nannte. Jene Migranten würden dereinst zudem mittels Flugzeugen und Zügen außer Landes gebracht, hatte Riefling im April 2012 bei seinem Auftritt vor den rund 260 Neonazis gedroht.
Riefling gab bei der Berufungsverhandlung am heutigen Freitag in Aachen den Inhalt seiner Rede zu und sagte, „das Einzige, was ich mir vorzuwerfen habe“ sei der Umstand, dass er bei historischen Ausführungen die 9. mit der 12. Armee der Wehrmacht verwechselt habe. Er und sein Anwalt Thomas Jauch aus Sachsen-Anhalt hatten sich zudem darauf berufen, dass die Rede durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Jauch, den „Focus“-Online 2011 einen „Szeneanwalt“ nannte, kündigte in Aachen an, auch das Urteil des Landgerichts in nächsthöchster Instanz anfechten zu wollen.
„Für seine scharfen Worte berüchtigt“
Riefling, ehemaliger Kader der verbotenen FAP, wurde seit den 90er Jahren mehrfach vor Gericht verurteilt, unter anderem wegen Körperverletzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gefangenenbefreiung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verunglimpfung Verstorbener, Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Vereinsverbot. Nach einer mehrjährigeren Phase ohne Verurteilungen bekam er 2011 erstinstanzlich in Wuppertal wegen Landfriedensbruch eine Geldstrafe von 2600 Euro. Im Januar desselben Jahres war er demnach Teil einer Gruppe von rund 70 Neonazis, die in Wuppertal im Vorfeld eines Aufmarsches Gegendemonstranten attackierten.
Der heute 45-Jährige war 2012 und 2013 zudem in drei Instanzen in Münster und Hamm wegen der Nutzung der an die SA angelehnten Losung „Alles für Deutschland, nichts für uns!“ bei einem braunen Aufmarsch 2012 in Münster zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Für den Aufmarsch der Neonazi-Partei „Die Rechte“ (DR) am 1. Mai in Dortmund (bnr.de berichtete) ist Riefling neben Sven Skoda als weiterer Redner benannt.
Ein DR-nahes Internetportal schrieb dazu, Riefling sei „für seine scharfen Worte berüchtigt“. Dies habe ihm „zahlreiche staatliche Repressionen eingebracht“, doch ungeachtet „dieser Schikanen“ lasse Riefling sich „nicht einschüchtern“ und werde weiter „den herrschenden Parteien und ihrem kapitalistischen System den Widerstand des aufwachenden Deutschlands“ entgegen rufen.