Mahler vor der Haftentlassung?

Ende Oktober soll der notorische Antisemit entlassen werden. Horst Mahler sitzt in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg ein.

Montag, 28. September 2020
Anton Maegerle

Der Holocaust-Leugner Horst Mahler soll am 27. Oktober aus der Haft in der JVA Brandenburg entlassen werden. In einer „Information für die Öffentlichkeit“ teilt der mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilte Mahler (Jg. 1936) selbst auf der Internetseite „www.wir-sind-horst.de“ den Tag seiner Freilassung mit.

Mahler, der die NPD zeitweilig als Rechtsanwalt vertrat, sieht sich als „Erleuchter“ und „Retter der Christenheit“, der sich dem Kampf gegen die „Holocaust-Lüge“ verschrieben hat. Mahlers Angaben zufolge hat er am Tag seiner Entlassung eine „Vollverbüßung einer Gesamtstrafe für Meinungsäußerungen“ von zehn Jahren und zwei Monaten hinter sich gebracht. Ein Dorn im Auge ist dem Antisemiten jedoch, dass die Staatsanwaltschaft München II beim Gericht eine Führungsaufsicht für die Dauer von fünf Jahren beantragt hat.

Strafbewehrte Weisungen für Mahler

Mahler sollen laut Staatsanwaltschaft mehrere strafbewehrte Weisungen erteilt werden. Demzufolge würden ihm „Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten“, es sei denn, „er zeigt dem Landeskriminalamt Brandenburg, Abteilung Zentraler Staatsschutz, (Adresse), eine solche geplante Veröffentlichung spätestens eine Woche vor deren Erscheinung an und macht ein Exemplar davon dem Landeskriminalamt Brandenburg unter genauer Benennung des Erscheinungsortes in Textform oder als Dateizugänglich“. Ebenso soll Mahler „die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen auf der Internetseite www.wir-sind-horst.de verboten werden.

Die möglichen Maßnahmen stellen aus Sicht Mahlers „Rechtsbeugung“ und die „Verfolgung eines Unschuldigen“ dar. Hinter den strafbewehrten  Weisungen wittert Mahler gebetsmühlenartig mal wieder sein persönliches Feindbild: „die jüdische Fremdherrschaft“.

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