Lange Haftstrafen für Mitglieder der „Freien Kameradschaft Dresden“

Der Kopf der FKD, Benjamin Z., wurde wegen Rädelsführerschaft in fünf Fällen, Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Da ihm die Beteiligung an einer der schwerwiegendsten Straftaten der Gruppierung nicht nachgewiesen werden konnte, fiel das Urteil gegen den bisher nicht vorbestraften Hauptangeklagten milder aus als bei einigen seiner Mitangeklagten.
Alle anderen Angeklagten wurden nach dem zwei Jahre und vier Monate dauernden Mammut-Prozess nach dem heutigen 115. Verhandlungstag wieder auf freien Fuß gesetzt. Das war möglich, da ein Großteil ihrer Haftstrafe durch die teilweise über drei Jahre anhaltende U-Haft bereits abgegolten ist. Die Reststrafen wären dann noch nach Rechtskraft des Urteils abzusitzen.
Mit zwei Jahren und zehn Monaten bekam die einzige Frau in dem Verfahren, Janette P., zwar die geringste Strafe, aber nicht die erhofften bewährungsfähigen zwei Jahre, die der Staatsanwalt ihr in Aussicht gestellt hatte. Die junge Mutter hatte das Glück, dass der Haftbefehl gegen sie nie in Kraft gesetzt wurde. Nun droht ihr womöglich noch der längste Gefängnisaufenthalt, da es keine U-Haft gibt, die bei ihr anzurechnen wäre.
Vorläufig auf freiem Fuß
Die höchste Strafe erhielt Michel K., der schon zuvor durch Gewaltstraftaten und eine Vielzahl anderer Delikte immer wieder in Konflikt mit der Justiz gekommen war. In die insgesamt sechs Jahre Haft wurden auch bereits zuvor verhängte Straftaten mit eingerechnet. Der Neonazi war auch der einzige, bei dem die Haft über den heutigen Tag hinaus aufrecht erhalten wird. Die weiteren Mitglieder der FKD, Nick F. und Maik K., wurden zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bzw. vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der jüngste Angeklagte, Franz R. (25), zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender, wurde nach Jugendstrafrecht zu vier Jahren und zwei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Anderenfalls wäre die Strafe wohl empfindlicher ausgefallen.Mit zwei Jahren und zehn Monaten bekam die einzige Frau in dem Verfahren, Janette P., zwar die geringste Strafe, aber nicht die erhofften bewährungsfähigen zwei Jahre, die der Staatsanwalt ihr in Aussicht gestellt hatte. Die junge Mutter hatte das Glück, dass der Haftbefehl gegen sie nie in Kraft gesetzt wurde. Nun droht ihr womöglich noch der längste Gefängnisaufenthalt, da es keine U-Haft gibt, die bei ihr anzurechnen wäre.
Wer war die „Freie Kameradschaft Dresden“?
Die „Freie Kameradschaft Dresden“ existierte mindestens zwischen Juli 2015 und März 2016. Ihr gehörten neben den heute Verurteilten noch eine ganze Reihe weiterer Mitglieder an und ihr Umfeld ist geradezu unüberschaubar. Wie bereits bei der „Gruppe Freital“ lernten sich die Mitglieder der FKD bei den fremdenfeindlichen Aufmärschen von Pegida, die im Oktober 2014 in Dresden begannen, kennen. So besuchte auch Benjamin Z. auf Veranlassung des ehemaligen Dresdner Parteichefs und Ex-Landtagsabgeordneten der NPD, René Despang, die Veranstaltungen. Die Kammer ging davon aus, dass sich die FKD nicht bereits als gewaltbereite Gruppierung gründete, dies aber aufgrund eines sehr raschen Radikalisierungsprozesses und eines hohen Anteils an gewaltbereiten Personen sehr bald wurde. Ziele der Straftaten mit meist rechtsextremem Hintergrund waren insbesondere Geflüchtete und Unterstützer*innen aus der linken Szene. Dabei kooperierte die FKD mehrfach mit anderen Neonazi-Gruppen wie der „Gruppe Freital“ oder der „Reisegruppe 44“.Eher im Hintergrund der FKD agierte René Despang, der heute neben ca. einem Dutzend weiterer Neonazis Zeuge der Urteilsverkündung war. Despang versuchte engen Kontakt zum Kopf der FKD zu halten und Einfluss auf ihn auszuüben. Seine genaue Rolle wird in weiteren Ermittlungen noch aufzuklären sein. Ebenfalls kam es zu Treffen zwischen der FKD und Vertretern der Jugendorganisation, der JN. Dem aktuellen Prozess gegen die sechs Angeklagten ging ein Prozess gegen die Mitglieder Florian N. und Robert S. im Jahr 2017 voraus, der aufgrund eines „Deals“ bereits nach zwei Monaten abgeschlossen werden konnte. Auch wurden zwischenzeitlich drei damals jugendliche Täter und mit André M. ein weiterer Täter in einem anderen Verfahren verurteilt. Derzeit läuft noch ein paralleles Verfahren am Landgericht gegen drei weiteren Beschuldigte. Da das Umfeld der FKD relativ groß ist und breit verzweigt, könnte es noch zu einigen weiteren Verfahren kommen.Nach über zwei Jahren endete heute der #FKD-Prozess. Sechs Mitglieder der #FreienKameradschaft bekamen Haftstrafen.
— KulturbüroSachsen (@KBSachsen) January 17, 2020
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