Lange Haftstrafe für Reker-Attentäter

Der Rechtsextremist, der im Wahlkampf die jetzige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker mit einem Messer attackiert hat, wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer 14 Jahre langen Haftstrafe verurteilt.

Freitag, 01. Juli 2016
Michael Klarmann

Wenige Tage, nachdem Frank S. in der Untersuchungshaft 45 Jahre alt geworden war, verurteilte der Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts den Attentäter für die am 17. Oktober 2015 von ihm begangene Bluttat. Das Gericht blieb am heutigen Freitag dabei hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte. (bnr.de berichtete) Die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza betonte in ihrer Urteilsbegründung, S. habe mit dem Angriff auf Reker ein „Signal gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung setzen“ wollen. Und der Attentäter habe „ein Klima der Angst schaffen und die Politik beeinflussen“ wollen.

Der in den 1990er Jahren zur rechtsextremen Szene gehörende Angeklagte hatte der parteilosen Reker einen Tag vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt und sie lebensgefährlich verletzt. Reker konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Als Motiv nannte S. Rekers Flüchtlingspolitik. Sie war seinerzeit als Kölner Sozialdezernentin auch für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig und hatte sich für einen menschenwürdigen Umgang mit den Asylsuchenden ausgesprochen. Im Tatverlauf hatte S. ebenso vier Wahlkampfhelfer angegriffen und verletzt.

Beihilfe zum „millionenfachen Rechtsbruch“ in der Flüchtlingsfrage

In seinen Schlussworten am 22. Juni behauptete der Rechtsextremist in seiner verschrobenen Denkweise, Rekers Verletzungen seien nicht so schwer gewesen, indes seien sie im rechtsmedizinischen Gutachten „martialischer dargestellt worden, als sie waren“. Und S. betonte in seinem Plädoyer in eigener Sache, zwar habe er die Lokalpolitikerin nicht töten wollen, indes habe sie „Hochverrat“ begangen und Beihilfe zum „millionenfachen Rechtsbruch“ in der Flüchtlingsfrage geleistet. „Ich wollte, dass die völlig realitätsferne Herrscherkaste wieder den Volkszorn fürchtet,“ sagte der jetzt verurteilte Angeklagte zudem und stellte sich offenbar weiter als eine Art Vollstrecker dar.

Seiner Meinung nach, schilderte S. weiter, würde Reker nun einen „Rachefeldzug“ gegen ihn führen. „Die Beweisaufnahme ist auf stümperhaft manipulierten Akten und Asservaten aufgebaut”, beschrieb der zu diesem Zeitpunkt noch 44-Jährige am 22. Juni vor Gericht seinen Eindruck von den Ermittlungen und dem Prozess. Er sei überdies bei bester Gesundheit und klarem Verstand: „Die Gutachten wurden einfach gefälscht.” Er sei kein paranoider Narzisst und er brauche auch keine Umerziehung: „Die Gehirnwäsche der Lügenpresse funktioniert bei mir nicht.“

S.s  Anwalt hatte Mitte Juni eine befristete Freiheitsstrafe von weniger als 15 Jahren gefordert. Man müsse „seine schwere psychische Erkrankung strafmildernd berücksichtigen.” Dabei berief der Anwalt sich auf ein psychologisches Gutachten, dass S. eine paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung attestierte, ihn jedoch als voll schuldfähig ansah.

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