Koblenzer „Mammutprozess“ vor dem Aus?

Der wohl bisher größte Prozess gegen Neonazis in Deutschland droht zu platzen. Grund: Ein Richter am Landgericht Koblenz geht in den Ruhestand und mit einen Abschluss ist bis dahin nicht zu rechnen.

Dienstag, 23. Mai 2017
Michael Klarmann

Angeklagt worden waren vor der Staatsschatzkammer am Landgericht Koblenz im August 2012 insgesamt 26 Neonazis zwischen seinerzeit 19 und 54 Jahren, darunter unter anderem der jetzige Aussteiger (bnr.de berichtete) Axel Reitz (Pulheim, Köln), die Kader aus der „Kameradschafts“-Szene Sven Skoda (damals Düsseldorf) und Paul Breuer (Köln) sowie der Sänger und Liedermacher der Band „Flak“, Philipp Neumann (Raum Bonn). Darüber hinaus wurden auch führende NPD-Politiker aus dem Raum Ahrweiler und Koblenz wie Alexander H. und Sven Lobeck mit angeklagt.

Allen wurde die Bildung beziehungsweise Unterstützung der kriminellen Vereinigung „Aktionsbüro Mittelrhein“ (ABM)  vorgeworfen. (bnr.de berichtete) Das ABM hatte seine Zentrale bis zu einer Großrazzia in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Baden-Württemberg im März 2012 im so genannten „Braunen Haus“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Laut der rund 1000 Seiten umfassenden Anklageschrift hätten die ABM-Mitglieder die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen und beseitigen wollen. Politische Gegner seien ausspioniert worden, durch Angriffe und Anschläge auf diese habe das ABM ein „Klima der Angst“ schaffen wollen. Im Februar 2011 seien zudem ABM-Leute dabei gewesen, als Neonazis am Rande eines Aufmarsches ein alternatives Hausprojekt in Dresden angegriffen hätten. Deutlich wurde im Prozess, dass das ABM an einer breiten Vernetzung der Aktivitäten von Neonazis aus NRW und Rheinland-Pfalz maßgeblich mitwirkte.

Prozessverzögerung durch juristische Scharmützel

Die Verteidiger der Angeklagten, darunter Szene-Anwälte, setzten von Beginn an auf Konfrontationskurs, stellten unter anderem Befangenheitsanträge. Begleitet wurde der Prozess durch Solidaritätskampagnen (bnr.de berichtete hier und hier) und einen Informationsblog aus der Szene, der mit seinem Namen schon deutlich machen wollte, wer hier die eigentlichen Straftaten beging: „Wir klagen an!“ heißt der rechtsextreme Prozessblog – gemeint ist damit, dass die Angeklagten zu Unrecht „kriminalisiert“ würden, während zugleich Ermittler und Justiz auf der Anklagebank sitzen sollten.

Zum einen verzögerte sich das Verfahren also angesichts der juristischen Scharmützel durch Angeklagte und deren Verteidigung. Zuweilen verspäteten sich Angeklagte oder ließen sich wegen Krankheit entschuldigen. Andererseits schien das umfangreiche und ausufernde Verfahren auch der Justiz von Beginn an schon über den Kopf zu wachsen. Letztlich teilte die Pressestelle des Landgerichtes Anfang Mai dann mit, dass die Hauptverhandlung ausgesetzt respektive unterbrochen werde, da der Vorsitzende Richter nach den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Richtergesetzes mit Ablauf des 30. Juni 2017 altersbedingt „zwingend“ aus dem „richterlichen Dienst ausscheiden muss“. Es sei auszuschließen, dass die Hauptverhandlung bis zu diesem Zeitpunkt zum Abschluss gebracht werden könne.

330 Verhandlungstage und viele Millionen Kosten

Alle bis Juni angesetzten Termine wurden daher abgesagt. Der weitere Verlauf des Verfahrens sei „derzeit ungewiss“, so die Pressestelle des Landgerichtes. Theoretisch könnte der Prozess nun ganz neu angesetzt werden. Da jedoch eine Reihe von Angeklagten unter der Untersuchungshaft zu Prozessbeginn und der Verfahrensdauer schon erheblich gelitten haben und ergo dadurch, dass sie keiner geregelten Arbeit nachgehen konnten quasi indirekt schon bestraft worden seien, wäre möglicherweise aber auch eine Einstellung denkbar.

Zurück liegen nun rund 330 Verhandlungstage, das Verfahren erhielt in den Medien den Beinamen „Mammutprozess“, zu Beginn saßen im Saal neben allen anderen Beteiligten und Zuschauern insgesamt 26 Angeklagte und 52 Verteidiger, rund 12 000 Seiten umfasste die komplett Ermittlungsakte. Die Kosten beliefen sich in Höhe von „viele[n] Millionen Euro“, meldete „Spiegel-Online“ mit Hinweis auf Berechnungen von Prozessteilnehmern. Im Prozessverlauf waren einzelne Angeklagte schon verurteilt worden, beispielsweise zu Jugendstrafen auf Bewährung wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung. In anderen Fällen wurde das Verfahren gegen Angeklagte eingestellt.

Als Anfang Mai 2017 bekannt wurde, dass der Prozess zu platzen droht, mussten sich noch 17 der zuerst 26 Angeklagten vor dem Landgericht in Koblenz verantworten. Ursprünglich war das Verfahren vor der Staatschutzkammer nur von August bis September 2012 terminiert gewesen, in Presseartikeln und Meldungen zu Prozessbeginn wurde deswegen darauf hingewiesen, dass mit einem Urteil im September 2012 gerechnet werde.

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