Urteil

„Knockout 51“ laut BGH keine terroristische Vereinigung

Die vom Oberlandesgericht Jena verhängten Haftstrafen gegen vier Mitglieder der neonazistischen Gruppierung „Knockout 51“ aus Eisenach sind teilweise rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat heute eine Revision gegen die Urteile in großen Teilen zurückgewiesen – und sieht keine terroristische Vereinigung.

Donnerstag, 22. Januar 2026
Kai Budler
Kopf der Gruppe, Leon R., wird auf einer verschwörungsideologischen Demo in Berlin festgenommen.
Kopf der Gruppe, Leon R., wird auf einer verschwörungsideologischen Demo in Berlin festgenommen.

Anfang Juli 2024 verurteilte das Oberlandesgericht Thüringen (OLG) in Jena die Mitglieder des neonazistischen Netzwerks „Knockout 51“, Leon Ringl, Eric K., Bastian A. und Maximilian A. zu Haftstrafen zwischen 26 Monaten und drei Jahren und zehn Monaten. Der ebenfalls angeklagte Eric K. erhielt eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Zu den Straftatbeständen gehörten u.a. Körperverletzungen, Verstöße gegen das Waffengesetz sowie Mitgliedschaft in und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.

Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte in dem Verfahren fast doppelt so hohe Strafen verlangt, denn in ihren Augen hatte sich die 2019 gegründete Gruppierung „Knockout 51“ in der Zeit ihres Bestehens zu einer terroristischen Vereinigung entwickelt. Spätestens seit April 2021 sollen die Neonazis bereit gewesen sein, unter dem Deckmantel einer vermeintlichen „Selbstverteidigung“ tödliche Gewalt anzuwenden und „den Tod etwaiger Angreifer billigend in Kauf“ zu nehmen. Dazu hatten sie sich mit Messern, Macheten und Äxten bewaffnet, ihr Ziel soll die Tötung von Personen der linken Szene gewesen sein. Ringl hatte bereits damit angefangen, mit einem 3D-Drucker Maschinenpistolen mit Munition herzustellen. Auf Schießständen in Tschechien hatten die Mitglieder den Umgang mit Schusswaffen trainiert.

Urteile gegen Angeklagte teilweise aufgehoben

Das OLG in Jena aber hatte die Eröffnung des Verfahrens wegen einer terroristischen Vereinigung abgelehnt und sich neben anderen Delikten stattdessen auf „Knockout 51“ als kriminelle Vereinigung konzentriert. Bei der Urteilsverkündung hatte der Richter den Terrorvorwurf der BAW als „reine Fiktion“ zurückgewiesen und von Gewalt als „angedachte Notwehr“ sowie „Selbstverteidigung und Abschreckung“ geredet. Der BGH stützte die Entscheidung für eine kriminelle Vereinigung. Die Revision der BAW hatte aber zumindest in zwei Punkten Erfolg. So hob das Gericht das Urteil gegen Ringl auf, weil ein Waffendelikt womöglich falsch bewertet wurde, außerdem sei die verhängte Jugendstrafe für Eric K. zu gering bemessen. Weil der BGH seine Rechtsprechung in Bezug auf das Verhältnis der Straftaten zueinander seit dem OLG-Urteil geändert hat, muss das Gericht in Jena die Haftstrafen gegen insgesamt drei Angeklagte neu bemessen.

Bezüglich der Einschätzung von „Knockout 51“ als Terrorvereinigung hatte sich eine solche Entscheidung bereits in der Hauptverhandlung vor dem BGH im November 2025 angedeutet, als sich der Vorsitzende Richter hinter das OLG stellte. Er erklärte, man könne dem Gericht in Jena sicher nicht vorwerfen, sich in dem Urteil nicht gründlich mit der Frage beschäftigt zu haben, ob die Gruppe eine terroristische Vereinigung sei.

Linken-Politikerin: „Verharmlosung und Fehlentscheidung“

Auch im zweiten Verfahren gegen drei Neonazis im „Knockout 51“ Komplex unterlag die BAW dem Gericht in Jena, das den Vorwurf der terroristischen Vereinigung auch hier ablehnte. Seit Ende April 2025 wird deswegen auch hier wegen des Vorwurfs einer „kriminellen Vereinigung“ verhandelt.

Das Urteil aus dem Juli 2024 hatte in der Öffentlichkeit für teils heftige Kritik gesorgt. Die Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Katharina König-Preuss, bezeichnete es als „eine Art Freifahrtschein der Thüringer Justiz für die extreme Rechte“. Dass „Knockout 51“ nicht als terroristische Vereinigung durch das Gericht eingestuft wurde, sei eine „Verharmlosung und Fehlentscheidung“. Madeleine Henfling, zu diesem Zeitpunkt Sprecherin für Innenpolitik und Antifaschismus der Grünen-Landtagsfraktion, hatte den Eindruck, das Gericht habe die Gefährlichkeit „nicht ausreichend einordnen und würdigen“ können.

Die aktuelle Entscheidung des BGH könnte wegweisend für die künftige rechtliche Bewertung von Gruppen extrem rechter Gewalttäter als „terroristische Vereinigungen“ sein und auch im „Knockout 51“-Verfahren weiter eine Rolle spielen. Neben den verurteilten und den aktuell angeklagten Neonazis führt die BAW noch sieben weitere Personen als Beschuldigte.

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