Knast für Holocaust-Leugnerin
Das Amtsgericht Hamburg hat die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe verurteilt.
Der Holocaust sei die „größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte“ behauptet Haverbeck-Wetzel. In einem Interview mit dem ARD-Magazin „Panorama“, das im April ausgestrahlt wurde, konkretisierte die 87-Jährige ihre „Wahrheit“: In Auschwitz sei niemand vergast worden, es habe sich ausschließlich um ein Arbeitslager, keinesfalls um ein Vernichtungslager gehandelt. Wegen dieses Interviews und ihrer volksverhetzenden Aussagen am Rande des Prozesses gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning in Lüneburg musste sich Haverbeck-Wetzel nun vor dem Hamburger Amtsgericht verantworten.
Weil ihre den millionenfachen Judenmord leugnenden Aussagen dazu geeignet waren, die Stimmung in der Bevölkerung aufzuheizen, muss Haverbeck-Wetzel nun für zehn Monate ins Gefängnis. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin, die von einer „fanatischen Verblendung“ der Angeklagten sprach. Zur Bewährung wollte der Richter die Strafe nicht mehr aussetzen, da er davon ausgeht, dass sich die notorische Holocaust-Leugnerin dadurch nicht an der Begehung weiterer Straftaten hindern ließe. In Richtung Haverbeck-Wetzels meinte der Amtsrichter: „Ich habe die sichere Erwartung, dass Sie es wieder tun werden.“ Bei Haverbeck-Wetzel seien „Hopfen und Malz verloren“. Die Rechtsextremistin, die ohne Anwalt vor dem Gericht erschienen war, kündigte an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen.
Weitere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung
Während der knapp einstündigen Verhandlung bekräftigte Haverbeck-Wetzel ihre absurden Thesen, dass die Vernichtungslager ausschließlich der Ausbeutung der Arbeitskraft und nicht dem Töten von Menschen dienten. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, sei ein „Gesetz zum Schutz einer Lüge“. Der Holocaust sei „nicht historisch belegt, sondern er ist ein Glaube“, sagte Haverbeck-Wetzel vor Gericht. Mithilfe des Holocaust-Leugners Germar Rudolf wollte sie dem Gericht beweisen, dass man mit dem Giftgas Zyklon B, das im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zum industriellen Massenmord genutzt wurde, keinen Menschen töten könne. Einen entsprechenden Antrag der Angeklagten, Rudolf als Sachverständigen zu laden, lehnte das Gericht ab.
Mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung laufen derzeit noch gegen Haverbeck-Wetzel. Die für ihren Wohnort Vlotho (Kreis Herford) zuständige Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt seit einem Jahr wegen Äußerungen Haverbeck-Wetzels auf ihrer Internetseite und in Video-Clips, die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden hat die 1928 geborene Rechtsextremistin wegen Veröffentlichungen in der rechtsextremen Zeitschrift „Stimme des Reiches“ im Visier.
Dreimal war Haverbeck-Wetzel bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden, zuletzt vom Landgericht München zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Zudem hatte sie in einem Brief an die damalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, geschrieben: „Machen Sie so weiter wie bisher, dann könnte sich ein neues Pogrom ereignen, das entsetzlich würde.“. Dies brachte ihr 2009 eine Geldstrafe wegen Beleidigung ein.
Den Holocaust erneut als „Lüge“ bezeichnet
Aus der ganzen Bundesrepublik waren zum Hamburger Prozess rund 30 Unterstützer Haverbeck-Wetzels angereist. Viele von ihnen sind selbst wegen Volksverhetzung gerichtsbekannt. So etwa Arnold Höfs, der Schatzmeister des Holocaust-Leugner-Netzwerkes „Europäische Aktion“. Auch der ehemalige NPD-Kommunalpolitiker und Volksverhetzer Rigolf Hennig aus Verden kam zu dem Prozess. Herzlich begrüßt wurde Haverbeck-Wetzel vor Verhandlungsbeginn vom schlewig-holsteinischen Landeschef der NPD, Ingo Stawitz.
Weil die Plätze im Zuschauerraum schnell belegt waren, konnten zahlreiche Anhänger der Holocaust-Leugnerin das Verfahren nicht direkt verfolgen. Darüber beschwerte sich die Angeklagte beim Richter – die Öffentlichkeit sei bei dem Prozess nicht gewahrt, meinte Haverbeck-Wetzel. Nicht in den Saal kamen der rechtsextreme „Druide“ Burghard Bangert, ehemals bei der rechten Partei „Die Freiheit“ aktiv, und der hessische NPD-Kader Roy Armstrong-Godenau. Einige Anhänger skandierten lautstark „Wir wollen rein!“ vor dem Sitzungssaal, so laut, dass es auch in der Verhandlung zu hören war.
Nach dem Urteil wurde Haverbeck-Wetzel auf dem Gerichtsflur von ihren Anhängern gefeiert. Für ihren „Mut“ dankten ihr die Rechtsextremisten – und für ihre Standfestigkeit. Noch vor dem Verhandlungssaal bezeichnete sie den Holocaust erneut als „Lüge“ und erntete Applaus ihrer Fans. Die nächsten Strafprozesse sind der Frau, die beim BDM ihrem Führer die Treue hielt, gewiss.