Justizbekannter Neonazi-Aktivist

Das Amtsgericht München hat gegen Karl-Heinz Statzberger wegen Beleidigung eine Geldstrafe ausgesprochen – der Neonazi ist unter anderem bereits wegen Körperverletzungsdelikten und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.

 

Donnerstag, 25. Januar 2018
Sebastian Lipp

„Ich persönlich wusste doch gar nicht, dass das eine Beleidigung ist“ , versucht sich Karl-Heinz Statzberger vor Gericht zu wehren. Er räumt ein, die Geschädigte am Rande einer Versammlung des Münchner „Pegida“ -Ablegers am 10. April 2017 als „Nutte“ bezeichnet und ihren Wohnort genannt zu haben. Damals sei er, Statzberger, davon ausgegangen, dass die Nazigegnerin, die als Gegendemonstrantin vor Ort war, dem „horizontalen Gewerbe“ nachgehe. So ließ er es seinen Rechtsanwalt Frank Miksch bereits in einem Brief während des Ermittlungsverfahrens formulieren. „Subjektiv“ habe sein Mandant also „was Wahres gesagt“, greift der Szeneverteidiger diese Deutung vor dem Amtsgericht wieder auf.

Die vom Angeklagten gewählte Formulierung sei dennoch in jedem Falle abwertend und beleidigend, stellte der Vertreter der Staatsanwaltschaft dagegen fest. Dennoch führte die Vorlage von Rechtsanwalt Miksch dazu, dass sich die Geschädigte als Zeugin im vollbesetzten Gerichtssaal von sämtlichen Prozessbeteiligten die Frage gefallen lassen musste, ob sie nicht doch diesem „Gewerbe“ nachgehe.

Der Staatsanwalt war der Auffassung, dass eine Freiheitsstrafe „notwendig ist, um auf den Angeklagten einzuwirken“. Er forderte eine auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt Haftstrafe von fünf Monaten sowie eine Geldauflage von 1000 Euro an eine soziale Einrichtung. Richter Dingerdissen dagegen beließ es bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fester Bestandteil von „Pegida München“

Der nun am Dienstag abermals verurteilte Neonazi-Aktivist beschwerte sich, die Geschädigte hätte ihn ihrerseits beleidigt und provoziert, indem sie ihn gefragt habe, weshalb er im Gefängnis saß. Damit habe sie ihn als „Naziterrorist“ diffamieren wollen, wobei er „gar nicht verurteilt wurde wegen Planung einer Sprengstoffexplosion“. Tatsächlich verurteilte das Oberste Landesgericht München Statzberger 2005 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und des Umgangs mit Sprengstoffen. Die Gruppe soll unter anderem einen Sprengstoffanschlag auf die Grundsteinlegung des jüdischen Gemeindezentrums in München geplant haben. Weitere Strafen erhielt Statzberger wegen Körperverletzungsdelikten und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Längst gehört der bekannte Aktivist der neonazistisch ausgerichteten Partei „Der III. Weg" zum festen Bestandteil von „Pegida München“-Demonstrationen. Der verurteilte Statzberger darf mit Anhang hinter einem eigenen Transparent Aufstellung nehmen, Parteifahnen schwenkend mit „Pegida“ marschieren, beim Abbau mit anpacken und eigene Reden halten. Der als Kopf der Münchner „Pegida“ geltende Heinz Meyer kokettierte seinerseits mehrfach offen mit Neonazi-Terror. (bnr.de berichtete) Im April dieses Jahres war die Polizei mit einer Razzia gegen Angehörige der „Bayerischen Schießsportgruppe München“ vorgegangen. Das bayerische Innenministerium hatte Grund zu der Befürchtung, dass die Schießsportgruppe als „bewaffneter Arm“ der Münchner „Pegida“ fungieren könnte. (bnr.de berichtete)

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