Justizbekannter Hetzredner
Erfurt/Mönchengladbach/Köln – Ein Prozess gegen den ehemaligen „pro NRW“-Funktionär Dominik Roeseler vor dem Amtsgericht Erfurt wegen einer Rede während eines braunen Aufmarsches im Juni vergangenen Jahres ist vorerst verschoben worden.
Der ehemalige stellvertretende Vorsitzende von „pro NRW“, der über die extrem rechte Partei in den Stadtrat von Mönchengladbach gewählt wurde, war schon Ende 2016 in erster Instanz vor dem Amtsgericht Duisburg wegen Beleidigung von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. (bnr.de berichtete)
Anlass für das neue Verfahren in Erfurt war eine Redebeitrag des Mitbegründers der „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) bei einem Aufmarsch der „Patriotischen Europäer sagen Nein“ (PEsN) im Juni 2016 in Erfurt. Roeseler soll dort gesagt haben, der Prophet „Mohammed war ein pädophiler Kinderficker“.
Redner auf der eigenen Solidaritätskundgebung
Dem entsprechenden Strafbefehl wegen Beschimpfung von Religionsgemeinschaften über 1050 Euro hatte er widersprochen. Da die Staatsanwaltschaft Limburg a.d. Lahn 2016 ein ähnliches Verfahren gegen Roeseler wegen desselben Vorwurfes nach einer Rede im hessischen Haiger eingestellt hatte, glaubt Roeseler weiter, seine Redepassage sei nicht strafbar. Weil am Mittwoch jetzt kurzfristig der Vertreter der Staatsanwaltschaft sein Erscheinen im Prozess absagte, war der Mönchengladbacher die rund 450 Kilometer nach Thüringen jedoch fast vergeblich angereist. Da allerdings das rechtsextreme Netzwerk „Thügida“ (bnr.de berichtete) um David Köckert eine kleine Solidaritäts-Kundgebung für ihn vor dem Gerichtsgebäude abhielt, konnte Roeseler auch diese Mini-Aktion neben Köckert und Alexander Kurth als Redner bestreiten, anstatt auf der Anklagebank Platz nehmen zu müssen.
Bis heute fungiert der zur Selbstdarstellung neigende Roeseler als Redner bundesweit bei verschiedenen rechtsextremen Versammlungen. Gegen ihn sollen „aktuell [noch] sieben (!!!) Strafbefehle wegen angeblichen Meinungsdelikten“ anhängig sein, heißt es in einer Presseinfo aus dem Roeseler-Umfeld.
Öffentliche Aufforderung zu Gewalttaten vorgeworfen
In einem via Internet übertragenen „Thügida“-Videotalk am Mittwochabend nannte Roeseler die Vorwürfe in jenen Verfahren „Lächerlichkeiten“. Er erwähnte in dem Talk kurz eines der Verfahren, das gegen ihn wegen des Vorwurfs der öffentlichen Aufforderung zu Gewalt- oder Straftaten (Paragraf 111 Strafgesetzbuch) anhängig sei. In besagtem Video sagte er zudem, dass es eine „Tatsache“ sei, dass Mohammed laut Überlieferung ein Mädchen geheiratet und „gebumst“ habe, also sei er „ein Kinderficker“.
Roeselers ehemaliger Parteichef Markus Beisicht erreichte unterdessen einen juristischen Erfolg, indem das Bundesverfassungsgericht nach einer Verfassungsbeschwerde ein Urteil gegen ihn kippte und den Fall zur Neuverhandlung zurückwies. Der „pro NRW“-Chef war vor Jahren zu einer Geldstrafe wegen der Beleidigung des Grünen-Politikers Volker Beck verurteilt worden. (bnr.de berichtete) Beisicht soll Beck wegen dessen Aufrufs zur Blockade einer rechten Versammlung einen „Obergauleiter der SA-Horden“ und die Gegendemonstranten als „Kinder von Adolf Hitler“ genannt haben. Dies falle, so das Bundesverfassungsgericht angesichts dessen, dass Beck zuvor sinngemäß die rechten Demonstranten als „braune Truppe“ und „rechtsextreme Idioten“ gescholten habe, nicht unter Schmähkritik. Möglicherweise würden Beisichts Aussagen im Rahmen einer sich polemisch hoch schaukelnden Situation bei Demonstrationen noch im Rahmen der Meinungsfreiheit straffrei möglich sein.