Aktivitäten gegen die FDGO

Jura-Ausbildung: Verfassungsgerichtshof weist AfD-Klage ab

Mit einer Normenkontrollklage wollte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag erreichen, dass ein ihr unliebsamer Passus aus dem Landesgesetz zur juristischen Ausbildung gestrichen wird. Der Verfassungsgerichtshof verwarf den Antrag. 

Mittwoch, 26. November 2025
Kai Budler
Die Richter am Verfassungsgerichtshof in Weimar, Foto: Kai Budler
Die Richter am Verfassungsgerichtshof in Weimar, Foto: Kai Budler

In Thüringen darf Nachwuchsjurist*innen der Zugang zum Referendariat weiterhin verwehrt werden, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der entsprechende Passus des „Thüringer Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst“ nicht gegen die Verfassung verstößt. Damit verwarf er einen Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion.

Bereits vor rund zwei Monaten hatte der Verfassungsgerichtshof in Weimar den Antrag verhandelt, doch der eigentliche Grund dafür reicht bis in den Dezember 2022 zurück. Vor knapp drei Jahren nämlich hatte der Landtag das „Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst“ reformiert. Darin ist auch geregelt, wann Nachwuchsjurist*innen der Zugang zum Referendariat versagt werden kann.

AfD sieht Diskriminierung

Nach Paragraph 8 Absatz1 Nr. 3 gilt dies beispielsweise für Bewerber*innen, „die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind“. Es ist eine ähnliche Regelung, wie es sie vorher in einer Prüfungsordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst gegeben hatte. Dort war von „aktiven“ Tätigkeiten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung die Rede.

Nach Ansicht der AfD verstößt die Einführung dieser Norm in das Thüringer Gesetz gleich mehrfach gegen die Thüringer Landesverfassung. Die Fraktion sieht u.a. Verstöße gegen das Recht auf Mitgestaltung des politischen Lebens, die Meinungsfreiheit und das „Verbot der Diskriminierung aufgrund der politischen Überzeugung“. Auch gegen das Grundrecht der Berufswahlfreiheit verstoße die Regelung. Denn wer als Volljurist*in arbeiten will, ist auf die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst angewiesen. Sollte das Referendariat verwehrt werden, ist der Weg zum notwendigen zweiten Staatsexamen verbaut.

Gesellschaft müsse Justiz vertrauen können

Spätestens seit die AfD in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, dürfte dies auch Parteifunktionäre betreffen, die den juristischen Berufsweg einschlagen wollen. Um ihn kippen zu können, hatte die AfD-Fraktion den Passus im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle den obersten Thüringer Richtern in Weimar zur Überprüfung vorgelegt.

In seiner Begründung erklärte der Richter, „tätig sein“ bedeute nicht, dass Bewerber*innen wegen ihrer politischen Meinung oder Parteimitgliedschaft ausgeschlossen würden. Besonders in einem demokratischen Rechtsstaat aber müsse die Gesellschaft der Justiz vertrauen können. Dazu gehörten Unvoreingenommenheit und Sachlichkeit ohne Zweifel an der Wahrung rechtsstaatlichen Handelns sowie Verfassungstreue als Mindestanforderungen an die Bewerber.

Strafbares Handeln keine Voraussetzung – in Sachsen hingegen schon

Beteiligte eines Rechtsstreites hätten Anrecht darauf, dass niemand an Verfahren mitwirke, der gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung tätig sei und dafür den Zugang zu hoch sensiblen Daten nutzen könne. Nicht erst bei strafbarem Handeln müsse es nicht zugelassen werden, dass entsprechende Personen die Rechtspflege insgesamt beschädigten.

Für die AfD-Fraktion war Vivien Rottstedt, selbst Juristin, bei der Urteilsverkündung anwesend. In einer ersten Reaktion sprach sie anschließend von Willkür. 

Der Rechtsextremist John Hoewer darf nach einer vorherigen Ablehnung in Rheinland-Pfalz sein Rechtsreferendariat nun in Sachsen absolvieren. Dort reicht es aus, wenn er die FDGO nicht "in strafbarer Weise bekämpft". 🧵

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— ENDSTATION RECHTS. (@endstationrechts.bsky.social) 7. November 2025 um 16:52

Erst Anfang November hatte ein Fall in Sachsen für Aufmerksamkeit gesorgt. Der frühere rechtsextreme Aktivist John Hoewer hatte in dem Freistaat einen Rechtsreferendarplatz erstritten, nachdem er zuvor in Rheinland-Pfalz abgelehnt worden war. „Das sächsische Ausbildungsgesetz mit seiner an der Strafbarkeitsschwelle der anwaltlichen Berufszulassung ausgerichteten Entstehungsgeschichte bot von Beginn an bereits wenig Spielräume für eine Ablehnung verfassungsfeindlicher, aber strafloser Bewerber:innen“, schreibt das Fachportal LTO dazu.

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