Im Visier der Justiz: Neue Ermittlungen gegen „Nazi-Hipster“ Patrick Schröder

Patrick Schröder droht neuer Ärger mit der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat gegen den vorbestraften NPD-Funktionär Ermittlungen eingeleitet. Sie wirft ihm vor, in seinem Internetshop ein T-Shirt mit einem fragwürdigen Motiv, einer doppelten verfremdeten Sigrune, vertrieben zu haben. Jüngst war ein Träger eben jener Abbildung wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.

Dienstag, 03. November 2015
Redaktion
"Bossmodus": Kleidungsstücke mit diesem Motiv könnten strafbar sein (Foto: Thomas Witzgall, Archiv)
"Bossmodus": Kleidungsstücke mit diesem Motiv könnten strafbar sein (Foto: Thomas Witzgall, Archiv)
In der letzten Woche mussten sich fünf Neonazis vor dem Bamberger Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, den Versuch unternommen zu haben, einen Vortrag zum NSU und der aktuellen extrem rechten Szene in einer Kneipe zu stören. Die damals teilweise vermummten Männer wurden wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Zwei von ihnen sitzen derzeit in Untersuchungshaft, da sie einer kürzlich zerschlagenen militanten Neonazi-Gruppierung angehört haben sollen. Deren mögliche Anschlagsplanungen waren Ende Oktober aufgeflogen. Der jüngste Neonazi wurde außerdem einer weiteren Straftat schuldig gesprochen. Wie die Direktorin des Amtsgerichts, Gudrun Göller, gegenüber ENDSTATION RECHTS. ausführte, habe er ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Bossmodus“ getragen. Auf diesem sei eine Doppelsigrune trotz eines darüber befindlichen Balkens mit der Aufschrift „zensiert“ weiterhin erkennbar gewesen. Damit sei der Aufdruck dem Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, in diesem Falle der SS, zum Verwechseln ähnlich. Für die Beurteilung habe, so Göller, „das Erscheinungsbild des gesamten Aufdrucks“ eine Rolle gespielt. Das T-Shirt wurde eingezogen. Das Gericht hielt für beide Vergehen eine Strafe von einer Woche Dauerarrest nach dem Jugendstrafrecht für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ermittlungen aufgenommen Und nun kommt Patrick Schröder ins Spiel: Da der von ihm verantwortete „FSN Versand“ ein T-Shirt mit dem „Bossmodus“-Motiv vertrieben hat bzw. vertreibt, hat die Staatsanwaltschaft Bamberg Ermittlungen gegen den vorbestraften NPD-Funktionär eingeleitet. Ein Sprecher sagte ENDSTATION RECHTS., die Angelegenheit sei mittlerweile an die zuständige Stelle weitergeben worden. Es gelte das Tatort-Prinzip. Der Neonazi-Handel hat laut Impressum seinen Sitz in Mantel im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Unterdessen warnte Schröder seine Anhänger über Facebook. Die Angelegenheit sei zwar einem „Spezialanwalt“ übergeben worden, trotzdem „empfehlen [wir] aufgrund der aktuellen Situation allen, die über ein entsprechendes Kleidungsstück verfügen, dieses vorübergehend nicht mehr in der Öffentlichkeit zu tragen - Sicherheit geht schließlich vor.“ 

Patrick Schröder vor Gericht (Foto: Thomas Witzgall, Archiv)

Schröder hatte mit seinem Ansatz, durch eine unverfänglichere und jugendaffine Ansprache potentiellen Nachwuchs an die Szene heranzuführen, überregionale Bekanntheit erreicht. Manch ein Beobachter stilisierte ihn gar zum Prototypen des „Nazi-Hipsters“. Zuletzt lief es für den geschäftstüchtigen Veranstalter von Rechtsrock-Konzerten nicht mehr rund: Das Oberlandesgericht Nürnberg wies im September seine Revision gegen eine Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes vor laufender Kamera zurück. Zuvor hatte ihn das Landgericht zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt – damit ist der 32-Jährige vorbestraft.  
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