Verbotssicherheit
Identitäre Bewegung wird Partei
Die rechtsextreme Identitäre Bewegung in Deutschland versucht, sich als Partei neu aufzustellen. Dabei sind zahlreiche Mitglieder bereits politisch für die AfD aktiv. Womöglich wollen sie einem möglichen Vereinsverbot entgehen.
Die rechtsextreme Identitäre Bewegung in Deutschland versucht seit einiger Zeit, sich organisatorisch neu aufzustellen. Nun ist aus dem Verein eine Partei geworden. Zuerst berichtete „Table Media“ darüber. Als Partei nahm die Bundeswahlleiterin die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IB) demnach im Dezember 2025 in ihre Unterlagensammlung auf. Den Parteiunterlagen der Bundeswahlleiterin zufolge befinden sich Sitz und Bundesgeschäftsstelle der Partei in Chemnitz (Sachsen), auch wenn die Anschrift dort im nordrhein-westfälischen Salzkotten verortet ist.
Das Programm der IB strotzt, wenig überraschend, vor radikalen Ideen: So ist dort von dem rechtsextremen Mythos des „Großen Austausch“ die Rede. Gefordert wird unter anderem eine Einwanderungsquote nach einem (der IB zufolge noch nicht existenten) Index, der „Differenzierungsmerkmale zwischen Kulturkreisen“ darstellen soll. Sprich: Je höher der vermeintliche Kulturunterschied, desto weniger Migrant*innen aus dem Land sollen erlaubt sein. Wie diese „klaren Messindikatoren“ aussehen sollen, auf dem der gewünschte Index basieren wird, ist nicht bekannt.
Zudem solle laut IB-Programm bei der Staatsbürgerschaft in Deutschland das „Ius Sanguinis“ gelten, das Nationalität nach Abstammung und nicht nach Geburtsort definiert. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft solle abgeschafft werden.
Im vergangenen Jahr an Formfehler gescheitert
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Identitären versucht, als Partei bei der vorgezogenen Bundestagswahl teilzunehmen. Sie scheiterten jedoch bereits an einem Formfehler auf dem Zulassungsantrag. Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass mindestens drei Mitglieder des Vorstands den Zulassungsantrag unterschreiben müssen. Der IB fehlten damals alle Unterschriften.
Die rechtsextreme Identitäre Bewegung, die wohl aus Gründen der Verbotssicherheit nun als Partei agiert, darf nicht zur Bundestagswahl antreten - aus Formfehlern. Das hat heute der Bundeswahlausschuss entschieden:
— ENDSTATION RECHTS. (@endstationrechts.bsky.social) 13. Januar 2025 um 15:24
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Um Direktkandidaten oder Landeslisten aufstellen zu können, müssen Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder in Landtagen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, eine gewisse Menge an Unterstützung durch Unterschriften vorweisen. Dass die IB auf genügend Unterschriften kommen und nun zeitnah an Wahlen teilnehmen wird, ist – unter anderem aufgrund ihrer vermeintlich politischen Konkurrenz zur AfD – eher anzuzweifeln.
Und auch wenn die Partei „Bewegung“ im Namen hat, kann man von einer solchen nicht sprechen: Bundesweit hatten die Identitären als Gruppierung zuletzt nur 450 Mitglieder. Das berichtete der Bundesverfassungsschutz, der die Identitären bereits 2019 als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hatte, in seinem letzten Bericht.
Unvereinbarkeitsliste kein Hindernis
Parteipolitisch aktiv waren oder sind zahlreiche Identitäre schon lage, und das für die AfD. So ist etwa 2023 bekannt geworden, dass Jonas Schick für den Bundestagsabgeordneten René Springer arbeitete oder arbeitet. 2022 wurde darüber berichtet, dass der Parlamentarier Jan Wenzel Schmidt den mehrfach vorbestraften Gewalttäter Mario Müller als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. 2019 beschäftigte der Bundestagsabgeordnete Siegbert Droese Identitäre Bewegung-Führungskader Daniel Fiß.
Maximilian T., der als Komplize von Franco A. galt und gegen den deswegen die Generalbundesanwaltschaft ermittelt hatte, arbeitete noch während der Ermittlungen für den AfD-Abgeordneten Jan Nolte im Bundestag. Marie-Thérèse Kaiser, zuletzt Mitarbeiterin von Alice Weidel, und nach eigenen Angaben seit 2017 AfD-Mitglied ist, engagiert sich bei der IB-nahen Frauengruppierung „Lukreta“. Der Bayrische Rundfunk hatte im März 2024 mehr als zehn Personen aus dem Umfeld der Identitären identifiziert, die für die AfD-Fraktion im Bundestag oder ihre Abgeordneten arbeiten.
Die Identitäre Bewegung steht dabei eigentlich auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Faktisch können Mitglieder und Aktivisten nicht Mitglied der Partei werden. Ehemalige Mitglieder können aber formal sowohl angestellt als auch haupt- oder freiberuflich tätig sein.
Schatzmeister wird von Thüringens AfD-Fraktion bezahlt
Auch die Köpfe der Partei IB warten mit engen AfD-Verbindungen auf. So ist der Parteivorsitzende Maximilian Märkl von Dezember 2022 bis Februar dieses Jahres Mitglied der bayerischen AfD gewesen. Bereits vor IB-Parteigründung war er als Bundessprecher der Identitären in Deutschland aktiv. Sein Stellvertreter ist Vincenzo Richter, der etwa 2022 auf dem Bundeskongress der Jungen Alternative, der früheren Jugendorganisation der AfD, in Apolda zugegen war.
Torsten Görke bekleidet das Amt des Schatzmeisters. Im Handelsregister sind mehrere Unternehmen unter seinem Namen verzeichnet. Zudem soll er die Schanze Eins UG & Co. KG führen, die unter anderem als Mieterin einer von den Identitären genutzten Villa in Schkopau gelistet sein soll. Gemeinsam mit seinem „Filmkunstkollektiv“-Kollegen und ehemaligen Wügida-Organisatoren Simon Kaupert arbeitet er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge in der Thüringer AfD-Fraktion. Über den Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke drehten sie einen Film mit dem Titel „Der lange Anlauf“.
Görke betreibt zusätzlich den Webshop „Patria Laden“, in dem es unter anderem Höcke-Fischerhüte oder T-Shirts mit nationalistischen Slogans zu kaufen gibt. Der Verfassungsschutz in MV stuft den Online-Shop „als Teil des rechtsextremistischen Spektrums ein“, wie die Behörde auf Anfrage von MDR Investigativ mitteilte. Demnach „dient der Versandhandel zugleich der wirtschaftlichen Betätigung des bundesweit aktiven Vereins ‚Identitäre Bewegung Deutschland‘“. Auch hinter dem Kampagnen-Webshop von Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund steht Görke.
Verbotssicherheit?
Bei so viel politischer Unterstützung für die AfD und wenig eigener Erfolgschancen bei Wahlen: Warum dann die Parteigründung? Möglicher Grund könnte eine Flucht vor einem drohenden Verbot der Identitären Bewegung sein. In Deutschland ist es deutlich einfacher, Vereine zu verbieten als Parteien. Erstere müssen sich für ein Verbot gegen Strafgesetze verstoßen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Das Verbot wird dann durch den Innenminister des Bundes oder Bundeslandes ausgesprochen.
Parteien hingegen genießen das sogenannte Parteienprivileg: Ein Verbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden, den Antrag dazu stellen dürfen nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Es muss dabei nachgewiesen werden, dass die Partei aktiv darauf hinarbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen UND eine reale Chance hat, damit Erfolg zu haben. Mittelfristig könnte die Parteigründung also zwar einen gewissen rechtlichen Schutz bieten. Ob die IB dabei politisch relevant wird, ist allerdings anzuzweifeln.