Unter dem Titel „Humorlos und mit Kanonen – die AfD mahnt mich ab“
berichtet beispielsweise Ulrich Berens vom rabiaten Vorgehen der AfD. Berens hatte sich im November die bis dato freie Domain „afd-nordschwaben.de“ gesichert und die dortige Entstehung einer Webseite der Initiative „Aktenordner für Dänemark, Sektion Nordschwaben/Donauwörth“ verkündet. Selbiges taten bis zum heutigen Zeitpunkt bis zu 50 weitere Personen in all jenen Winkeln Deutschlands, in denen die AfD bisher noch keine Online-Präsenz ihrer jeweiligen Ortsgruppen eingerichtet hatte.
Alle Wege führen nach Menden
Auslöser der „Aktenordner für Dänemark“-Aktivitäten dürfte wohl der mittlerweile einigermaßen bekannte SPD-Ratsherr Sebastian Meisterjahn aus Menden gewesen sein.
Meisterjahn reservierte Anfang November die Domain „www.afd-menden.de“ und schnappte der AfD eine mögliche Internetadresse vor der Nase weg. Schmunzelnd erklärte Meisterjahn anschließend, das habe natürlich nichts mit der Partei zu tun, schließlich wolle er die Seite für seine Aktion „Aktenordner für Dänemark“ nutzen. „Wir sind der Meinung, dass auch dänische Kommunen nicht im Papierchaos versinken müssen – Daher sammeln wir Aktenordnerspenden für unsere netten nördlichen Nachbarn“, war auf der Seite zu lesen.
Die örtliche AfD zeigte sich zunächst unbeeindruckt und gelassen. Auf Nachfrage erklärte der Vorsitzende der AfD-Menden damals, die AfD habe noch gar nicht entschieden, ob die von Meisterjahn reservierten Adressen für sie Bedeutung hätten. Etwaige weitere Schritte müssten zunächst mal im Kreisvorstand abgestimmt werden. Von Verärgerung keine Spur – zumindest bei der AfD-Menden im November.
Promi-Kanzlei für AfD-Namensrechte
Diese anfängliche Gelassenheit ist bei der AfD offensichtlich verflogen. Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Nachahmer der Mendener „Aktenordner“-Initiative juristisch aufgefordert, die Seiten umgehend freizugeben. Garniert wurde diese Aufforderung zumeist mit einer Anwaltsrechnung von bis zu 2.000 Euro. Ausgestellt von der Anwaltskanzlei „Höcker“ aus Köln, die in der Vergangenheit u. a. bereits Erdogan und Kachelmann vertreten hat. Gefordert wird durch die Anwälte jeweils die umgehende Löschung und Freigabe der mit AfD-Kürzel angemeldeten Seiten. Durch diese Aktion hätten Meisterjahn und Nachahmer die AfD in ihren Namensrechten verletzt. Auch wenn seine Mandantschaft über die Aktion lachen könne – wie ein „Höcker“-Anwalt behauptet – bleibe es ein „rechtswidriger Eingriff ins Markenrecht“.
Hinsichtlich des von Meisterjahn und Co. zur Anwendung gebrachten „Domaingrabbings“ gebe es bereits Urteile deutscher Gerichte zugunsten der „Original-Marke“ – in diesem Falle der AfD. Die Anwälte argumentieren, durch eine sogenannte Zuordnungsverwirrung könnten Besucher der Seiten nicht erkennen, wo sie nun eigentlich seien. Zweifelsfrei sei die Satire-Aktion darauf gemünzt, den Namen der Partei AfD zu nutzen und für deren Ortsgruppen günstige Domains zu blockieren.
Scheu vor größeren juristischen Auseinandersetzungen
Inwieweit diese Argumentation in den unterschiedlichen Fällen tatsächlich auch vor Gericht standhielte, wird wohl Spekulation bleiben. Zahlreiche Satire-Aktivisten scheinen vor allem das hohe Kostenrisiko einer größeren juristischen Auseinandersetzung mit der AfD zu scheuen und räumen das digitale Feld. So auch Sebastian Meisterjahn, der die Seiten bereits freigegeben hat, aber kritisiert, dass sogleich durch eine Kanzlei gedroht und nicht erstmal auf dem normalen Wege und ohne juristischen Beistand gefragt werde.
Auch Ulrich Berens – Anmelder von „afd-nordschwaben.de“ – zeigt sich auf seinem Blog verärgert: „Anstatt zivilisiert anzufragen […], richtet die „AfD“ sofort die ganz großen Kanonen auf den politisch aktiven Bürger und beweist damit, dass sie zwar genug Geld hat, um 1a-Anwaltskanzleien zu bezahlen, aber nicht einen Funken Humor, geschweige denn für Satire besitzt […]“