Marianne Wilfert
Holocaustleugnerin muss deutlich länger in Haft
Weitere Freiheitsstrafe ohne Bewährung für die Hofer Holocaustleugnerin Marianne Wilfert. Ihre Gesamtstrafe beträgt nun zwei Jahre und drei Monate.
Das Amtsgericht Hof fällte gestern ein weiteres Urteil gegen die aktuell bereits in Haft befindliche Neonazistin. In dem Verfahren ging es um die Äußerungen Wilferts im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hof. Sie hatte etwa behauptet, Juden seien in den KZs so "wohlgenährt und rundum gut versorgt" worden, dass sie sich zahlreich vermehrt hätten.
Zudem wurden ihre beleidigenden Äußerungen angeklagt, mit denen die Rentnerin die bei zahlreichen Hausdurchsuchungen eingesetzten Polizeibeamten bedachte. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Euro.
Auf Demo für verurteile Holocaustleugner Shoah geleugnet
Im Rahmen des dritten Verhandlungstages kam es laut eines Artikel beim Nordbayerischen Kurier zu weiteren antisemitischen und antiziganistischen Ausfällen der Angeklagten, die momentan in der JVA Würzburg untergebracht ist. Dort sitzt sie ein, weil sie seit Jahren auf rechtsextremen Blogs oder in Online-Gästebüchern nichts ahnender Briefmarkenvereine die Shoah geleugnet hatte.
Zudem hatte sie bei einer Demonstration in Nürnberg für in Haft sitzende Holocaustleugner im Juni 2018 den Massenmord an Juden geleugnet und als Verschwörung bezeichnet. Die damals verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde in die nun gebildete Gesamtstrafe einbezogen.
Ausgesagt hat auch der Bürgermeister ihres Wohnortes Schauenstein. Er war als neutraler Zeuge bei einer der Durchsuchungsmaßnahmen dabei, nachdem der von Wilfert benannte Beistand, der extrem rechte Liedermacher Frank Rennicke, abgelehnt hatte. Wilfert hatte den Bürgermeister danach angerufen und Frau und Kinder beleidigt. Gezeigt wurden zudem Aufnahmen der Bodycams und Wilferts Videos mit dem kürzlich verurteilten Videoblogger Nikolai Nerling, der Wilfert immer wieder eine Plattform bot. Im Gegensatz zum „Volkslehrer“ sah der Richter bei der Rentnerin „keine Anhaltspunkte für eine günstige Sozialprognose“ und einer Aussetzung auf Bewährung. Ihr Anwalt hatte Freispruch gefordert.