Volksverhetzung
Holocaust-Leugnerin Haverbeck erneut vor Gericht
Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss sich ab März in Berlin erneut vor Gericht verantworten.
Haverbeck war Ende 2020 aus der Haftanstalt in Bielefeld entlassen worden und muss sich jetzt erneut vor Gericht verantworten. Direkt nach dem Haftende hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sie in erster Instanz zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. In einem Video auf dem YouTube-Kanal von Nikolai „Volkslehrer“ Nerling hatte die damals noch rüstige Seniorin im Jahr 2018 laut Urteil den Holocaust bestritten. Bewährung schloss das Gericht Ende 2020 angesichts vieler Vorstrafen aus.
Die Rechte ging nun damit an die Öffentlichkeit, dass das Landgericht Berlin gegen die 93-Jährige im Zuge einer Berufungsverhandlung einen neuen „Prozess-Marathon“ terminiert habe. Bisher seien vier Verhandlungstage zwischen dem 18. März und dem 4. April angesetzt. „Dass dieses System dazu bereit ist eine alte Dame ins Gefängnis zu stecken hat es bereits bewiesen. Doch ob es auch eine noch ältere Dame zum zweiten Mal einkerkern lässt, wird sich wohl oder übel noch zeigen“, teilte die Neonazi-Partei im szene-üblichen Opfer-Duktus mit. Die Reisen, Übernachtungen in Hotels angesichts „der verrückten Corona-Maßnahmen“ seien eine „Horror-Tour für eine 93 jährige Frau […] und körperlich absolut unmöglich.“
Bleibt Haverbeck dem Prozess fern?
Aus einer bei Telegram von anderen Sympathisanten der Holocaust-Leugnerin verbreiteten Kopie der Ladung geht gleichwohl hervor, dass die Seniorin aus dem Kreis Herford nicht anreisen müsse und sich auch durch den Strafverteidiger vertreten lassen könne. Das hatte sie Ende 2020 schon an einem der damaligen Prozesstage am Amtsgericht Tiergarten bezüglich der Aufnahmen des „Volkslehrers“ getan. Aus einer zudem über Telegram verbreiteten Nachricht geht vage hervor, dass die 93-Jährige sich eventuell von einem Arzt Reiseuntauglichkeit attestieren lassen werde. Außerdem benötige sie morgens und abends die Hilfe einer Pflegekraft.
Über den Grund der neu terminierten Berufungsverhandlung kursieren bisher nur vage Hinweise. Die „Neue Westfälische“ berichtet, dass die Seniorin bei einer Veranstaltung im Jahr 2016 in Lichtenrade – einem Ortsteil des Berliner Bezirks Tempelhof-Schöneberg – den Holocaust geleugnet habe. Das Amtsgericht hatte Haverbeck daher am 16. Oktober 2017 wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Laut Ladung soll eine erstinstanzliche Verurteilung von Oktober 2017 in dem anstehenden Prozess am Landgericht erneut verhandelt werden.