HNG-Verbot vor Gericht

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch über eine Klage der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) gegen das Verbot der Neonazi-Organisation.

Dienstag, 18. Dezember 2012
Redaktion

Das Bundesinnenministerium hatte die HNG, die zuletzt rund 600 Mitglieder zählte, am 21. September 2011 verboten. Die Organisation habe sich dem aktiven Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verschrieben, hieß es zur Begründung. Unter dem Motto „Drinnen wie draußen eine Front“ habe die HNG „unter dem Deckmantel einer vermeintlich karitativen Betreuung von Strafgefangenen inhaftierte Rechtsextremisten in ihrer nationalistischen Überzeugung“ bestärkt. Es sei gerade nicht ihr Ziel gewesen, „straffällig gewordene Rechtsextremisten zu resozialisieren, sondern im kriminellen rechtsextremistischen Spektrum dauerhaft zu verankern“. Die HNG, die zu einer Radikalisierung der Neonazi-Szene beigetragen habe, verherrliche zudem den Nationalsozialismus.

Die HNG war 1979 in Frankfurt/Main als Verein gegründet worden. Wesentlich geprägt wurde die braune Knasthilfe-Organisation durch Ursula Müller. 20 Jahre lang, von 1991 bis 2011, stand sie an der Spitze des Vereins. Abgelöst wurde die damals 77-jährige Mainzerin zwei Monate vor dem Verbot durch Daniela Wegener (38), die einst die neonazistische „Sauerländer Aktionsfront“ (SAF) angeführt hatte, seit einigen Jahren aber in Bochum lebt.

Namen und Anschriften inhaftierter „Kameraden“

Als ihr Stellvertreter fungierte zuletzt Christian Malcoci (49) aus Grevenbroich. In seiner mehr als 30-jährigen Neonazi-Karriere war Malcoci unter anderem Mitglied der „NSDAP-Aufbauorganisation“, der „Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten“, der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) sowie des „Komitees zur Vorbereitung der Feierlichkeiten zum 100. Geburtstag Adolf Hitlers“ (KAH).

Aus den Streitigkeiten der unterschiedlichen neonazistischen Gruppen hielt sich die HNG heraus. Allmonatlich gab sie ihre Publikation „Nachrichten der HNG“ heraus. Enthalten waren neben Berichten „nationaler Gefangener“ aus den Vollzugsanstalten in jeder Ausgabe auch Namen und Anschriften inhaftierter „Kameraden“ – verbunden mit der Aufforderung, Kontakt zu ihnen aufzunehmen.

Nach dem Verbot der Organisation hatte die HNG-Chefin Wegener erklärt, man werde gegen die Verbotsverfügung „alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen“. Juristisch vertreten wird die HNG bei der Verhandlung in Leipzig durch den Kölner Anwalt Jochen Lober, der des Öfteren Mandate für Vertreter der extremen Rechten wahrnimmt. (ts)

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