Hetzpropaganda über den Sender
Koblenz – Nachdem das Landgericht Koblenz im April bereits 18 Verantwortliche des neonazistischen „Widerstand-Radios“ zu Haftstrafen, teils auf Bewährung, verurteilt hatte, müssen sich seit Mitte Dezember zwölf weitere Angeklagte vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte im Juni gegen die sieben Frauen und fünf Männer im Alter zwischen 20 und 42 Jahren aus Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Bayern Anklage erhoben. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem die Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung.
Das „Widerstand-Radio“, bei dem sie als Moderatoren beziehungsweise Gastmoderatoren tätig gewesen sein sollen, hatte im Sommer 2009 seinen Sendebetrieb im Internet aufgenommen. Begleitet von „Heil Hitler“- und „Sieg Heil“-Parolen wurde Musik einschlägiger Rechtsrock-Gruppen gespielt, in denen es gegen „Kanaken“, „Nigger“ oder „Judenschweine“ ging. „Die gesamte Gestaltung der Sendungen sowie die Beiträge in den Foren hatten erkennbar eine rechtsextremistische Ausrichtung und dienten dazu, die nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten, die Zustände während des Nazi-Regimes zu glorifizieren, eine fremdenfeindliche, antisemitische und gegen politisch Andersdenkende gerichtete Hetzpropaganda zu betreiben und über das Medium Musik Nachwuchs für die rechte Szene zu rekrutieren“, befand die Staatsanwaltschaft.
Im November 2010, nach einer ersten Serie von Hausdurchsuchungen gegen Verantwortliche des Programms, stellte das Internetradio seinen Sendebetrieb ein.
Elf der zwölf nun angeklagten Neonazis haben an den ersten Verhandlungstagen Geständnisse abgelegt. Anfang Januar soll das Verfahren vor dem Koblenzer Landgericht fortgesetzt werden.
Im ersten Verfahren im Frühjahr 2011 waren die 18 Beschuldigten zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Bei neun Angeklagten, die das Gericht zu maximal zwei Jahren verurteilte, wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Acht der seinerzeit Verurteilten haben gegen das Urteil Revision eingelegt.