Haftstrafe für Rechtsrock-Musiker
Ein Mitglied der saarländischen Combo „Wolfsfront“ wurde von einem französischen Gericht unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein der „Hammerskin“-Bewegung zuzurechnender Mann aus Püttlingen, wurde vom französischen Gericht in Saargemünd wegen Rechtfertigens von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, Dem Verurteilten, der auch Mitglied der saarländischen Rechtsrock-Band „Wolfsfront“ ist, wurden davon neun Monate als Bewährungsstrafe angerechnet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Januar 2018 eine Gedenkstele zur Huldigung der „17. SS-Panzergrenadierdivision“ aufgestellt hatte. Diese Einheit wütete 1944 mit brutalen Kriegsverbrechen im Nachbarland Frankreich. Das Neonazi-Denkmal wurde auf dem Grundstück des Püttlingers Robert K. in der lothringischen 800-Seelen-Gemeinde Volmunster-Eschviller entdeckt und umgehend von der Gendarmerie entfernt.
Auch „Kategorie C“ aufgetreten
Bereits kurz nach Sichtung des braunen Mahnmals in dem Grenzort kam die Polizei dem damals 34-Jährigen auf die Spur, der die Wiese schon 2009 für wenig Geld erworben hatte. Daraufhin wurde eine Hausdurchsuchung bei ihm angeordnet. Auf dem Terrain des Mannes hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder kleinere und mittlere Rechtsrock-Konzerte mit Besuchern aus verschiedenen Ländern gegeben. So trat dort 2016 beispielsweise die Bremer Combo „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ um Sänger Hannes Ostendorf auf. Auch die Band „Wolfsfront“ selbst spielte dort vor Gleichgesinnten.
Laut Verfassungsschutzbericht, im Saarland als Lagebericht tituliert, soll K. auch einen von den „Hammerskins“ genutzten Treffpunkt im Gewerbegebiet von Dillingen besitzen. Der Anwalt des verurteilten Rechtsrock-Musikers kündigte an, in die Berufung zu gehen. (hf)