Haftstrafe für Haverbeck-Wetzel

Die notorische Auschwitz-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel (Jg. 1928) ist vom Landgericht Detmold erneut wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Mittwoch, 29. November 2017
Julian Feldmann

Vor dem Detmolder Landgericht wurden drei Urteile aus erster Instanz neu verhandelt, gegen die Haverbeck-Wetzel Berufung eingelegt hatte. Konkret ging es um diese Urteile: Das Amtsgericht Detmold hatte die Hitler-Anhängerin am 2. September 2016 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, weil sie in einem Brief, den sie dem Detmolder Bürgermeister und einer Lokalzeitung geschickt hatte, den systematischen Mord an sechs Millionen Juden durch die Nationalsozialisten geleugnet hatte. (bnr.de berichtete) Ebenfalls wegen Volksverhetzung – jedoch in vier Fällen – hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen Haverbeck-Wetzel am 11. Oktober 2016 zu elf Monaten Haft verurteilt. (bnr.de berichtete) Weil die Antisemitin bei ihrer Gerichtsverhandlung im September 2016 am Amtsgericht Detmold eine Schrift an Journalisten und Prozessbeteiligte verteilt hatte, sprach sie am 17. Februar 2017 erneut das Detmolder Amtsgericht schuldig – zu zehn Monaten Gefängnis. (bnr.de berichtete)

Verteidigen ließ sich die Holocaust-Leugnerin vor Gericht gleich von drei Anwälten. Einer davon hatte Haverbeck-Wetzel bereits vor dem Amtsgericht Detmold vertreten. Die Zuschauerplätze im Gerichtssaal waren bei der Verhandlung in der vergangenen Woche vor allem von Anhängern der Rechtsextremistin belegt. Unter den Zuschauern waren auch der Holocaust-Leugner Henry Hafenmayer sowie der in Dortmund wohnhafte Sascha Krolzig, Funktionär der Neonazi-Partei „Die Rechte“. Als Haverbeck-Wetzel zu Beginn der Verhandlung den Saal betrat, applaudierten ihre Anhänger der 89-Jährigen. Auch während des Prozesses kam es immer wieder zu Zwischenrufen aus dem Publikum.

Zwei Amtsgerichtsurteile bestätigt

Für 14 Monate muss Haverbeck-Wetzel nun ins Gefängnis, urteilte der Richter am Landgericht Detmold. Die Entscheidung des Amtsgerichts Detmold vom September 2016 wurde aufgehoben. Laut Landgericht sei nicht klar, dass Haverbeck-Wetzel den Brief, in dem sie den Holocaust leugnet, selbst an die Zeitung verschickt hätte. Die anderen beiden Urteile bestätigte das Landgericht Detmold.

Den Brief, wegen dem Haverbeck-Wetzel nun freigesprochen wurde, hatte sie im Februar 2016 an Detmolds Bürgermeister Rainer Heller (SPD) verschickt. Damals lief ein Prozess gegen den Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning am Landgericht Detmold, worüber sich Haverbeck-Wetzel in dem Schreiben echauffierte. Es sei „eindeutig erkennbar“, schrieb die Rechtsextremistin, dass „Auschwitz ein Arbeitslager – und kein Vernichtungslager“ gewesen sei. Die Überlebenden von Auschwitz, die gegen den SS-Mann in Detmold aussagten, bezeichnete Haverbeck-Wetzel als „angebliche Zeugen“. Der einstige SS-Unterscharführer Hanning wurde am 17. Juni wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Landgericht Detmold sah es nun nicht mehr als erwiesen an, dass Haverbeck-Wetzel den Brief selbst an eine Lokalzeitung als Leserbrief per Fax geschickt hatte. Tatsächlich wurde der Brief aber später sogar auf der von ihr verantworteten Internetseite publiziert. Nach Informationen, die bnr.de vorliegen, kam das Fax von einem Anschluss, den Haverbeck-Wetzel in der Vergangenheit immer wieder zur Kommunikation verwendet hatte.

Weitere Berufungsverfahren stehen an

Während Haverbeck-Wetzel bei anderen Verfahren die Richter verspottet, klangen in Detmold nun positive Töne an: „Ich finde dieses Verfahren sehr positiv. Ich habe den Eindruck, dass es zumindest in Ansätzen gelungen ist, die Grundfragen zu erörtern“, wird die notorische Volksverhetzerin in der „Lippischen Landeszeitung“ zitiert. Auch aus den Rängen der Anhängerschaft kamen positive Worte für den Richter.

Wann Haverbeck-Wetzel nun ins Gefängnis muss, ist derweil noch offen. Gegen das neue Urteil kündigten ihre Anwälte Revision an. Noch nicht rechtskräftig ist auch eine Entscheidung des Landgerichts Verden, das die Holocaust-Leugnerin im August zu zwei Jahren Haft verurteilt hatte. Berufungsverfahren stehen noch in Berlin und Hamburg an. Auch im bayerischen Starnberg wird demnächst ein Prozess gegen Haverbeck-Wetzel eröffnet.

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