Haftstrafe für braunen Hetzredner
Gera/Hildesheim – Das Landgericht Gera hat den Neonazi Dieter Riefling wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.
Der einschlägig vorbestrafte 45-Jährige aus Söhlde (Landkreis Hildesheim) war schon in erster Instanz wegen der Rede, die er im Juli 2012 auf dem Neonazi-Festival „Rock für Deutschland“ gehalten hatte, zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In dieser Rede hatte Riefling sich fremdenfeindlich und rassistisch geäußert, unter anderem auch gegen die TV-Moderatorin Mo Asumang gewettert.
Mo Asumang hatte im Jahr 2012 bei dem Rechtsrock-Festival in Gera gefilmt. In seiner Rede erwähnte Riefling auch diese Dreharbeiten und die Filmemacherin. Asumangs Film „Die Arier“ wird am 29. April bei Arte erstmals ausgestrahlt. Sie selbst hatte keine Strafanzeige, etwa wegen Beleidigung erstattet. Das Gesamtbild der Rede und die verbalen Angriffe auf die dunkelhäutige TV-Frau wertete das Landgericht Gera in der Berufungsverhandlung als Volksverhetzung.
Unter Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils aus einem früheren Verfahren verurteilte die Berufungskammer Riefling am 14. April zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Alleine die in Gera begangene Volksverhetzung brachte Riefling dabei neun der insgesamt zwölf Monate Haft ein. Das Urteil in zweiter Instanz ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena noch möglich.
Riefling, ehemaliger Kader der verbotenen FAP, wurde seit den 1990er Jahren mehrfach vor Gericht verurteilt, unter anderem wegen Körperverletzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gefangenenbefreiung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verunglimpfung Verstorbener, Volksverhetzung, Landfriedensbruch und Verstoßes gegen das Vereinsverbot. Erst im Januar hatte Riefling vom Landgericht Aachen wegen Volksverhetzung eine Haftstrafe von zehn Monaten erhalten, die zur Bewährung wurde. (bnr.de berichtete) (mik)