Haftentlassung: Ex-Altermedia-Betreiber kann Kampf gegen System fortsetzen

Axel Möller am Landgericht Rostock
Am 7. Dezember 2011 trat Axel Möller in der JVA Stralsund seine Haftstrafe an. Zuvor war er vor dem Landgericht Rostock wegen Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Wenig später kam für den Rechtsextremen ein weiteres Jahr hinter schwedischen Gardinen dazu.
Der 50-Jährige saß die gesamte Haftzeit ab – Hafterleichterungen oder gar eine vorzeitige Entlassung kamen nicht zustande. Gelegentlich wurden auf Altermedia Berichte Möllers veröffentlicht, die er aus dem Gefängnis heraus verfasste. Darin wiederholte er mehrfach, dass er sich dem verhassten System nicht anbiedern werde und jegliche Kooperation mit den Behörden verweigere. Eine vorzeitige Entlassung war hinfällig.

„Fans“ sollen Möller in Empfang nehmen
Am Freitag ist die Haftstrafe Möllers nun abgesessen. Auf seinem ehemaligen Portal wird darauf hingewiesen, dass Sympathisanten den mehrfach Vorbestraften „bei seiner Entlassung in Empfang nehmen“ könnten und veröffentlichen damit einhergehend die Adresse der Vollzugsanstalt.
Solidaritätskampagne für Möller in Rostock, als presserechtlich Verantwortlicher genannt: David Petereit
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