Haft für „Bewährungsversager“
Aachen – Das Landgericht Aachen hat in einem Berufungsprozess wegen eines Körperverletzungsdeliktes ein Urteil aus erster Instanz gegen einen Führungskader der „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) teilweise abgemildert.
Denis U. sitzt seit Ende November wegen „Wiederholungsgefahr“ in Untersuchungshaft. Der mehrfach straffällig aufgefallene 25-jährige Student aus Düren wurde am 29. November inhaftiert, weil ihm erneut gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. (bnr.de berichtete) In dem Berufungsverfahren ging es indes darum, dass der erst kürzlich abermals verurteilte Neonazi (bnr.de berichtete) im Zuge eines Streites bei Flugblattaktionen von Linken und Neonazis im März 2010 einen Nazigegner mit Pfefferspray attackiert und – als er zu Boden ging – gegen den Kopf getreten haben sollte. (bnr.de berichtete)
In der ersten Instanz war U. wegen der Attacke vom Amtsgericht Aachen zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden (bnr.de berichtete). U. gab in zweiter Instanz den Tritt auf sein Opfer zwar zu, stellte ihn jedoch als ungezielte Reflexhandlung im Zuge eines eskalierenden Streites dar. Den Einsatz vom Pfefferspray bestritt er. Da letztgenanntes nicht nachweisbar war und das Landgericht den Tritt nur noch als einfache Körperverletzung im Zuge eines Handgemenges wertete, wurde die Strafe am heutigen Donnerstag (26.1.) auf acht Monate Haft ohne Bewährung abgeändert.
Der Richter sagte, U. sei ein „Bewährungsversager“, weswegen die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Student gehörte zeitweise dem Vorstand des NPD-Kreisverbandes Düren an und fungierte bis zu seiner Festnahme als einer der Führungskader der KAL. (mik)