Dritter Weg
„Hängt die Grünen!"-Plakate: „Freispruch zweiter Klasse“ für einen Beteiligten
Am Landgericht München fand der Berufungsprozess gegen Klaus Armstroff, Vize-Parteivorsitzender des Dritten Wegs, und Karl-Heinz Statzberger, stellvertretender bayerischer Landesvorsitzender, statt. Nach der erstinstanzlichen Freiheitsstrafe für den Aktivisten aus Bayern kam es nun zu einem Freispruch – die Tat sei ihm nicht eindeutig nachzuweisen.
Gegenstand des Verfahrens waren die Wahlplakate der Partei zur Bundestagswahl 2021 mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“, die in erster Instanz als Aufforderung zum Totschlag an Mitgliedern der Partei Die Grünen und Volksverhetzung angesehen wurden.
Freispruch für Statzberger
Im Vorfeld der Berufungsverhandlung hatte die Richterin ein morphologisches Gutachten in Auftrag gegeben, das untersuchen sollte, ob es sich bei der Person, die auf einer Website-Veröffentlichung des Dritten Wegs zu sehen ist, wie sie eines der inkriminierten Plakate aufhängt, tatsächlich um Karl-Heinz Statzberger handle. Die Gutachterin wollte dies aber weder ausschließen noch bestätigen, da die Qualität des vorgelegten Bildmaterials nicht ausreichend sei, um dies beweisfest zu klären.
Deshalb wurde der Rechtsextremist letzten Endes freigesprochen. Ein „Freispruch zweiter Klasse“, wie die Richterin es nannte, da sich der ermittelnde Polizeibeamte wegen der Statur des Person und der geringen Anzahl der Personen, die sonst in Frage kämen, sehr sicher gewesen sei, der letzte Nachweis aber fehle.
Geldstrafe für Klaus Armstroff
Bei Klaus Armstroff, der verantwortlich für die Plakate zeichnete, kam es darauf an, ob er zum Zeitpunkt des Aufhängens der Plakate noch Vorsitzender der Neonazi-Kleinstpartei war, ob er über den Inhalt der Plakate unterrichtet war und ob es sich überhaupt um Volksverhetzung handle, wenn „Die Grünen“ als möglicherweise nicht klar begrenzter Bevölkerungsanteil adressiert würden.
Als dies bejahte das Gericht und bestätigte den Schuldspruch und das Strafmaß aus der ersten Instanz. Nur die Höhe der Tagessätze wurde von 50 auf 60 Euro erhöht. Armstroffs Verteidigerin, die Szene-Anwältin Nicole Schneiders, hatte noch versucht, Zweifel zu säen, ob er zu diesem Zeitpunkt noch Vorsitzender war, hatte diese Argumentation aber selbst torpediert, indem sie nach dem Abhängen der Plakate in München in einem Schreiben an Polizeipräsident Thomas Hampel am 8. September 2021 eben dies selbst erklärt und die Rückgabe der Plakate verlangt hatte.
Weitere Verurteilungen in Sachsen
Erst Ende letzter Woche wurden in Sachsen zwei weitere Kader des Dritten Weg wegen dieser Plakate verurteilt. Wegen Volksverhetzung muss der sächsische Landesvorsitzende Tony Gentsch eine Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro (120 Tagessätze à 40 Euro) zahlen, sein Helfer Rico Döhler 50 Tagessätze. Ursprünglich hatte das Amtsgericht Zwickau kein Hauptverfahren eröffnen wollen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch erfolgreich Beschwerde dagegen ein.
Sowohl in München als auch in Zwickau sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.