„Guten Heimflug“-Plakate laut Gerichtsurteil nicht volksverhetzend

Nach Ansicht der Berufungskammer machen die Plakate Menschen orientalischer Herkunft nicht böswillig verächtlich. Die Darstellung sei auch kein Angriff auf deren Würde, betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Sie sei allenfalls eine bildliche Umsetzung des NPD-Slogans „Ausländer raus“ - fremdenfeindlich zwar, aber nicht strafbar.
Der im Kreis Miltenberg wohnende hochrangige Vertreter der unterfränkischen NPD hatte vom Amtsgericht Obernburg einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 40 Euro bekommen. Er wurde beschuldigt, Wahlplakate aufgehängt zu haben, auf denen Menschen aus einem anderen Kulturkreis auf einem fliegenden Teppich zu sehen waren.
Der Fürther Anwalt Frank Miksch, der immer wieder Personen und Gruppen aus dem rechten Milieu vertritt, verwies auf die Meinungsfreiheit seines Mandanten: Der 24-Jährige habe nicht gewusst, dass der Inhalt der Plakate strafbar sein könnte. Die Plakate seien rechtlich geprüft worden.
Staatsanwalt Jürgen Köhler verwies in seinem Plädoyer auf ein ähnliches Verfahren in Ingolstadt: Dort sei der Angeklagte nach einem Freispruch des Amtsgerichts vom Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Revision liege nun beim Oberlandesgericht (OLG) in München. Auch im Aschaffenburger Fall sei das Urteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig, wie das „Landeszentrale der NPD durchsuchen.
Der im Kreis Miltenberg wohnende hochrangige Vertreter der unterfränkischen NPD hatte vom Amtsgericht Obernburg einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 40 Euro bekommen. Er wurde beschuldigt, Wahlplakate aufgehängt zu haben, auf denen Menschen aus einem anderen Kulturkreis auf einem fliegenden Teppich zu sehen waren.
Der Fürther Anwalt Frank Miksch, der immer wieder Personen und Gruppen aus dem rechten Milieu vertritt, verwies auf die Meinungsfreiheit seines Mandanten: Der 24-Jährige habe nicht gewusst, dass der Inhalt der Plakate strafbar sein könnte. Die Plakate seien rechtlich geprüft worden.
Staatsanwalt Jürgen Köhler verwies in seinem Plädoyer auf ein ähnliches Verfahren in Ingolstadt: Dort sei der Angeklagte nach einem Freispruch des Amtsgerichts vom Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Revision liege nun beim Oberlandesgericht (OLG) in München. Auch im Aschaffenburger Fall sei das Urteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig, wie das „Landeszentrale der NPD durchsuchen.
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