Gute Geschäfte mit braunem Hass

Mildes Urteil lässt Neonazi-Plattenlabel kalt. Noch während das Strafverfahren läuft, erscheinen neue Tonträger bei „Oldschool Records“ im Allgäu.

Freitag, 23. Dezember 2016
Sebastian Lipp

Vor wenigen Tagen fiel das Urteil gegen den Neonazi-Musikproduzenten Benjamin E. Als Verantwortlicher für das Plattenlabel „Oldschool Records“ (OSR) muss er 120 Tagessätze zu insgesamt 4800 Euro für den vielfachen Vertrieb von sieben braunen CDs und ein Bußgeld für einen Verstoß nach dem Waffengesetz bezahlen. 1600 Euro werden zudem als Gewinn durch den strafbewährten Vertrieb der Produktionen eingezogen. Ursprünglich beanstandete die Anklage den Verkauf von 88 Neonazi-CDs in mehreren hundert Fällen. Nur vier davon sieht das Gericht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein großer Teil des Materials wurde vom Gericht inhaltlich gar nicht bewertet.

Das Verfahren geht auf eine Durchsuchungsaktion der Polizei im Jahre 2014 und diese wiederum auf eine Anzeige aus 2012 zurück. Es gab umfangreiche Sicherstellungen: 23 500 Tonträger mit 2100 verschiedenen Werken, fünf Gigabyte Daten und Gegenstände wie Hakenkreuzfahnen, Taser und Schlagstöcke. Die Lokalzeitung titelte damals, das braune Unternehmen sei „zerschlagen“ worden. Aus dem Verfahren dürfte der Neonazi-Unternehmer ganz im Gegenteil ökonomisch eher unbeeindruckt hervorgehen. Seit der Durchsuchung sind unzählige weitere Produktionen bei „Oldschool Records“ erschienen, die Label-Bands sind europaweit auf Tour, das zeigt die folgende unvollständige Auswahl.

Im Umfeld von „Voice of Anger“

So produzierte E.s Unternehmen in diesem Jahr etwa eine Platte der Rechtsrock-Band „Pride'n'Pain“. Die Gruppe um Benjamin Burandt ist wie das Label im Allgäu in Schwaben beheimatet und soll sich laut Verfassungsschutz bereits 2007 aufgelöst haben. Die Mitglieder der Combo weisen Überschneidungen mit weiteren Rechtsrock-Projekten wie „Hard as Nails“, die es bei Oldschool Records bisher nur zu einer Demo-Kassette brachten, auf. Auch die neue Platte von „Kodex Frei“ (früher „Codex Frei“) wurde von OSR produziert. Die Bandmitglieder aus dem Raum Kempten im Ostallgäu verortet der Verfassungsschutz im Umfeld der neonazistischen Skinhead-Kameradschaft „Voice of Anger“. 2015 traten sie in Frankreich auf.

Ebenfalls im „Voice of Anger“-Umfeld bewegen sich „Faustrecht“, eines der Urgesteine der deutschen Rechtrock-Szene. Produziert werden sie heute von Oldschool Records. Ihre Tonträger sind teilweise indiziert, mehrere Songs von „Faustrecht“ schafften es auf Schulhof-CDs der NPD. Die Skinheads sind seit über 20 Jahren auch international auf „Blood&Honour“-Konzerten unterwegs. Ein Photo zeigt den Allgäuer Christian P. aus dem nahen „Faustrecht“-Umfeld im Shirt mit der Aufschrift „Blood&Honour Deutschland“ neben einem Mitglied der schwedischen Neonazi-Band „Pitbullfarm“ (Subcultural Records).

2016 ist ebenso eine CD der Band „Smart Violence“ aus Nordrhein-Westfalen um den Sänger „Broschi“ erschienen, der auch bei den „Angry Boot Boys“ singt und bei den „Prolligans“ („Subcultural Records“) als Gitarrist „Haxe“ auftritt. „Smart Violence“ spielten zuletzt am 19. November bei einem multinational besetzten Konzert unter anderem mit „Faustrecht“ auf. Die Hamburger Combo „Abtrimo“ – auch bei OSR – sagte den Gig kurzfristig ab.

NSU-Verherrlichung auf Tonträger

Im April 2015 wurden im gesamten Bundesgebiet 16 Objekte wegen der Veröffentlichung der CD „Ehrbarer kämpfe“ des Liedermachers „FreilichFrei“ von der Polizei durchsucht. Darunter waren auch die Räumlichkeiten von Oldschool Records. Gegen den im November 2014 bei OSR erschienen Tonträger sollte wegen Verherrlichung des NSU ein Beschlagnahmebeschluss durchgesetzt werden. In einem der Songs heißt es: „Ein Haus, halb explodiert, eine Frau war’s, eine Neonazifrau. Und weil die Frau für uns alle Vorbild ist, wallfähren wir die nächsten Jahre zu dem Haus, dass sie mir nichts dir nichts kaputt gemacht hat und wir, wir huldigten ihr, der hübschen Nazimaus.“ Der Bezug auf Beate Zschäpe ist unverkennbar.

„Gigi & die braunen Stadtmusikanten“ (PC Records) besangen ebenfalls die Mordserie des NSU. Bereits 2010 – zu einem Zeitpunkt, als die Öffentlichkeit noch nichts von der Neonazi-Terrorgruppe wusste – veröffentlichte die Combo den Song „Döner-Killer“. Die CDs der Band werden von E. vertrieben, eine davon war neben Produktionen anderer oben genannter Gruppen Gegenstand im nun abgeschlossenen Strafverfahren.

Texte schwer verständlich oder in englischer Sprache gesungen

Den fraglichen Tonträgern attestierte die Staatsanwaltschaft in ursprünglich 88 Anklagepunkten einen volksverhetzenden, Gewalt- und Straftaten billigenden, das Naziregime verherrlichenden oder sonstigen bei Verbreitung strafbaren Inhalt. In einigen der Machwerke wird zum Mord an Personen (Juden, Kommunisten oder Schwulen) aufgerufen. Teilweise werden auch verbotene Kennzeichen von Naziorganisationen dargestellt. Vieles davon nahm das Gericht inhaltlich nicht zur Kenntnis. Ein großer Teil der Anklage wurde verworfen, weil die Texte schwer verständlich oder in englischer Sprache gesungen waren. Anderes sei E. – unabhängig von der objektiven Strafbarkeit – nicht vorzuwerfen, weil er davon habe ausgehen können, dass der Verkauf legal war. Der Grund: Die Polizei hatte das Material nach einer früheren Hausdurchsuchung wieder zurückgegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Benjamin E.s Verteidiger Alexander Heinig dürfte es allerdings als Erfolg werten. Heinig gilt als Szene-Anwalt. Die CDs seiner früheren Band „Ultima Ratio“ werden bis heute von Oldschool Records vertrieben. (bnr.de berichtete)

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