Antisemitismus
„Goyim Partei“: Haftstrafen für Betreiber eines antisemitischen Netzwerkes
Nach fast einem Jahr Prozessdauer hat das Oberlandesgericht Düsseldorf drei Männer wegen Gründung oder Unterstützung der rechtsextremistischen und antisemitischen Vereinigung „Goyim Partei“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Begonnen hatte der Prozess Ende Juli 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Auf der Anklagebank saß als mutmaßlicher Drahtzieher Fadi J. aus der niederländischen Grenzstadt Heerlen. Mit Marcus B. aus Berlin soll J. auch die inhaltliche Ausrichtung der virtuell agierenden kriminellen Vereinigung bestimmt und als Rädelsführer fungiert haben. Angeklagt war neben den beiden auch Christian B. aus Duisburg als Mitglied im „Goyim-Netzwerk“.
Am Freitag nun wurde das Trio vom OLG unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzungsdelikten verurteilt. Über verschiedene Internetplattformen hätten sie vor allem antisemitische Inhalte verbreitet, teilte ein Gerichtssprecher dazu mit. Der 38-jährige Fadi J. wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 61 Jahre alte Marcus B. erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Gegen den 39-jährigen Christian B. verhängte das OLG eine Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.
Internationaler Antisemitismus
Auch wenn man als „Internationale Goyim Partei“ oder „Goyim Partei“ auftrat war die Vereinigung nur ein virtuelles Netzwerk. Der Begriff „Goyim“ ist der Plural des hebräischen Wortes „Goi“, die Bezeichnung für einen Nichtjuden. Über Internetplattformen, unterteilt in Ländergruppen und Untergruppen wie eine „Mediathek“ und eine „Dating Community“ verbreitete man antisemitische, nationalsozialistische und volksverhetzende Inhalte. Die „Goyim Partei Deutschland“ (GPD) war ein virtuelles Sammelbecken von Neonazis, „Reichsbürgern“ und anderen Judenhassern.
Die Familie von Fadi J., der zuletzt in der niederländischen Grenzstadt Heerlen lebte, hat irakische Wurzeln. J. wurde in Deutschland geboren und nahm die deutsche Staatsbürgerschaft an. Später zog er als Jugendlicher mit seinen Eltern von Aachen aus um ins nur wenige Kilometer entfernte Kerkrade, was unter Deutschen im Dreiländereck wegen der in Holland oft günstigen Immobilenpreise nicht selten geschieht. Später wechselte er den Wohnort in das benachbarte Heerlen. Er soll das Netzwerk ab 2014 auf verschiedenen Internetplattformen aufgebaut und betrieben haben.
Vom Wehrsport zum virtuellen Judenhass
Später stieß Marcus B. aus Berlin zu J. hinzu. B. war seit Jahrzehnten schon in der militanten und Waffen-affinen Neonazi-Szene aktiv. Der heute 61-Jährige hatte in den 1990er Jahren Kontakte zu dem Neonazi-Rocker Arnulf Priem und dessen Rockerclub „Vandalen – Ariogermanische Kampfgemeinschaft“ sowie zum Polizistenmörder Kay Diesner. Ähnlich wie Priem musste auch B. Mitte der 1990er Jahre eine Haftstrafe absitzen, etwa wegen „Bildung eines bewaffneten Haufens“ und Propagandadelikten.
B. engagierte sich Jahre später im Umfeld der Berliner NPD, war etwa auf einem Foto zu sehen bei einer NPD-Kundgebung am Kanzleramt im April 2018, wobei er nahe dem damaligen und heutigen NPD-Bundesvorsitzenden Frank Franz steht. Franz hält dabei eine Rede. Andere Fotos zeigen B. unter anderem auch 2011 und 2016 bei NPD-Aktionen. Er beteiligte sich zudem 2017 an einer Solidaritäts-Kundgebung für den Antisemiten Horst Mahler.
Großrazzia gegen „Goyim-Netzwerk“
Die Bundesanwaltschaft war Mitte 2020 mit einer Großrazzia in mehreren Bundesländern und in Heerlen gegen das „Goyim-Netzwerk“ vorgegangen. Seit 2014 wurden unter diesem Label antisemitische, rassistische sowie den Nationalsozialismus verherrlichende Botschaften über Internetplattformen weltweit verbreitet. Sowohl Internetseiten, als auch Chats und Seiten in den sozialen Medien sowie dem russischen Netzwerk „VK“ gehörten dazu. Laut Anklageschrift der Karlsruher Behörde handelte es sich bei J. (38) und B. (61) um Organisatoren, Mitbegründer und Rädelsführer der kriminellen Vereinigung.
Das Duo übernahm die organisatorische, technische und inhaltliche Steuerung. Zudem veröffentlichten beide auch selbst zahlreiche volksverhetzende Beiträge, ebenso wie der Mitangeklagte B. (39) aus Duisburg. Dazu gehörten unter anderem auch viele Beiträge, die den Holocaust leugneten, Verbrechen der Nationalsozialisten billigten oder zum Mord an Menschen jüdischen Glaubens aufriefen. „Die Tatvorwürfe [aus der Anklageschrift] haben sich nach der mehrmonatigen Beweisaufnahme im Wesentlichen bestätigt“, erklärte ein Sprecher des OLG. „Alle Angeklagten verbreiteten volksverhetzende, insbesondere judenfeindliche Postings über die Internetseiten der Vereinigung.“
Urteil noch nicht rechtskräftig
Laut des Sprechers konnte der Staatsschutzsenat nach 27 Prozesstagen Fadi J. konkret die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie in 65 Fällen Volksverhetzung nachweisen. Marcus B. konnte demnach die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nachgewiesen werden sowie in 56 Fällen Volksverhetzungsdelikte. Christian B. wurde wegen Mitgliedschaft und in elf Fällen wegen Volksverhetzung verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.