„Gesinnungstäterin“ Stolz

Die notorische Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz wurde vom Münchner Landgericht zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Donnerstag, 15. Februar 2018
Sebastian Lipp

Am Donnerstag verurteilte das Landgericht München II Sylvia Stolz erneut wegen Volksverhetzung während eines Vortrages, den die notorische Holocaust-Leugnerin 2012 in der Schweiz gehalten hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte ein bereits ergangenes Urteil des Landgerichts auf die Revision der Angeklagten hin erneut zur Entscheidung vorgelegt. Das Landgericht sollte nach Maßgabe des BGH die Höhe der Strafe überdenken, nicht jedoch das Urteil selbst.

2012 behauptete Stolz, die Shoa könne nicht gerichtlich bewiesen werden. Denn dazu fehlten die Leichen, die Spuren der Täter und die Waffen, sagte sie während eines Vortrages vor bis zu 2000 Personen in Chur in der Schweiz. Ivo Sasek, der die Veranstaltung ausrichtete und wiederholt kritisiert wurde, Verschwörungsideologen und Holocaust-Leugnern wie Stolz eine Bühne zu bieten, soll der Referentin mit tränenerstickter Stimme gedankt haben. Sie wisse genau, was sie sage. Davon ging auch das Gericht in München aus.

Die aus dem so genannten Zündel-Prozess bekannte Juristin Sylvia Stolz habe aus einer zuvor ergangenen Haftstrafe und einem Berufsverbot gelernt, vorsichtiger zu formulieren. Dennoch wolle sie nicht damit aufhören, die historische Tatsache des Holocausts immer wieder zu leugnen. Deshalb sei die verhängte Haftstrafe von anderthalb Jahren unbedingt zu vollstrecken. Die vorsitzende Richterin bezeichnete die Angeklagte als „Gesinnungstäterin“ und „geistige Brandstifterin“.  Diese kündigte insdes an, „natürlich“ erneut Revision gegen das Urteil einzulegen.

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