Gerichtsnotorischer Hetzredner
Aachen/Hildesheim/Münster – Das Landgericht Aachen hat den Neonazi Dieter Riefling wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße verurteilt.
Zuvor hatte das Oberlandgericht (OLG) Köln ein Urteil aus erster und zweiter Instanz wegen Volksverhetzung gegen Dieter Riefling inhaltlich bestätigt. Angesichts zahlreicher früherer und aktueller Vorstrafen und Urteile gegen den Neonazi aus Söhlde (Landkreis Hildesheim), verwies das OLG indes die Sache zurück an das LG Aachen. Es sollte an diesem Freitag die Höhe der Strafe unter Einbeziehung etwaiger anderer Urteile neu bewerten.
Sowohl das Amtsgericht (AG) Eschweiler und das LG Aachen hatten es als erwiesen angesehen, dass Riefling in einer Rede am 7. April 2012 bei einem fremdenfeindlichen Aufmarsch in Stolberg den öffentlichen Frieden gestört und den Hass auf Bevölkerungsgruppen geschürt habe. (bnr.de berichtete) Der bundesweit als Redner und Mitorganisator von Aufmärschen fungierende Neonazi aus Niedersachsen wetterte dabei besonders gegen türkische Migranten als „Abschaum“. Diese Menschen würden dereinst zudem mit Flugzeugen und Zügen außer Landes gebracht, hetzte Riefling seinerzeit vor den rund 260 Neonazis.
Deswegen war der heute 46-Jährige durch das AG Eschweiler und das LG Aachen zu einer Haftstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt worden. In Münster wiederum hatte Riefling im März 2012 eine Rede vor rund 300 Neonazis unter anderem mit der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“ beendet und erhielt deswegen 2013 vom LG Münster eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße. Dieses Urteil sollte laut OLG nun vor dem LG Aachen in die neu festzusetzende Gesamtstrafe einfließen.
Das LG Aachen verurteilte Riefling daher am heutigen Freitag zu insgesamt 13 Monaten Haft, ausgesetzt drei Jahre zur Bewährung, und zu einer erneuten Geldbuße. Nun soll der 46-jährige Neonazi 750 Euro an die „Aktion Sühnezeichen“ entrichten, die sich mit den Verbrechen der Nazis auseinandersetzt und beispielsweise Schüler über dieses Unrecht aufklärt und für die Gefahren des Rechtsextremismus sensibilisiert.
Im April dieses Jahres war Riefling vom LG Gera wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung eines anderen Urteils zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Auslöser für dieses Urteil war eine Rede des ehemaligen Kaders der verbotenen FAP im Juli 2012 auf dem Neonazi-Festival „Rock für Deutschland“. In dieser Rede hatte er auch gegen die TV-Moderatorin Mo Asumang gewettert. (bnr.de berichtete) Dieses offenbar noch nicht rechtskräftige Urteil wurde in die nun in Aachen verhängte Gesamtstrafe nicht mit einbezogen. (mik)