Gerichtsbekannter Gelsenkirchener Neonazi

Gelsenkirchen - Der Funktionär der neonazistischen Miniaturpartei „Die Rechte“ (DR), Henry Schwind, wurde wegen einer Attacke auf die örtliche NS-Dokumentationsstätte zu einer Haftstrafe verurteilt.

Montag, 26. Oktober 2020
Redaktion

Laut Bericht in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) hat das Amtsgericht Gelsenkirchen Schwind vergangene Woche zu drei Monaten Haft verurteilt. Der 32-jährige Neonazi habe im März eine Mitarbeiterin der NS-Dokumentationsstätte beleidigt, so dass diese sich bedroht gefühlt habe. Zuvor war demnach zudem eine Person aus einer Dreiergruppe um Schwind gegen eine Büroscheibe gesprungen und sollte gegenüber einer Mitarbeiterin ausgespuckt haben.

Die Dokumentationsstätte „Gelsenkirchen im Nationalsozialismus“ befindet sich in einem ehemaligen Polizeigebäude. Während der NS-Zeit war das Hausunter anderem Sitz der NSDAP-Ortsgruppenleitung Buer-Erle. Eine Dauerausstellung setzt sich mit der Geschichte des nationalsozialistischen Regimes am Beispiel der Ruhrgebietsstadt auseinander. Darüber hinaus dient die Einrichtung der politischen Bildung.

15 Einträge im polizeilichen Strafregister

Bis zu der neuen Verurteilung konnte Schwind, Kreisvorsitzender des DR-Verbandes Gelsenkirchen/Recklinghausen laut WAZ schon 15 Einträge in seinem polizeilichen Strafregister aufweisen. Zu den von Schwind bisher begangenen Taten gehörten demnach Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung. Der Gelsenkirchener Neonazi stand im März unter Bewährung, blickte zudem auf Hafterfahrung zurück. Bei den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen im September trat Schwind auf Listenplatz 5 der gemeinsamen Liste von DR und NPD zur Wahl zum Ruhrparlament an. (bnr.de berichtete)

Wegen weiterer Anklagepunkte wurde 32-Jährige in dem Prozess vergangene Woche mangels Beweisen nicht verurteilt. Hierbei war dem Neonazi vorgeworfen worden, einen Integrationshelfer, den er der linken Szene zuordnete, bedroht und angegriffen zu haben. Laut eines Tweets auf dem Twitter-Profil der DR-Gelsenkirchen/Recklinghausen will Schwind die Verurteilung im Falle der Attacke auf die NS-Dokumentationsstätte anfechten und Berufung einlegen (mik)

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