Gericht verlegt braune Kundgebung

Dresden – Eine von Neonazis für den 13. Februar angemeldete Kundgebung darf nicht vor der Dresdner Frauenkirche stattfinden.

Freitag, 07. Februar 2014
Redaktion

Das Verwaltungsgericht in der sächsischen Landeshauptstadt bestätigte heute ein entsprechendes Verbot der Stadtverwaltung. (bnr.de berichtete) Zwar bestünden erhebliche Bedenken gegen die Vereinbarkeit eines generellen Versammlungsverbots im Bereich des Neumarkts mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit, so das Gericht. Darauf komme es im konkreten Fall jedoch nicht an, da im Umfeld der Frauenkirche bereits andere Versammlungen beziehungsweise Veranstaltungen stattfinden würden.

Die mit etwa 500 Teilnehmern angemeldete stationäre Neonazi-Kundgebung kann der Gerichtsentscheidung zufolge aber auf einer anderen Fläche in einem Bereich der Dresdner Innenstadt stattfinden, „der ebenfalls von den Zerstörungen des 13./14. Februar 1945 betroffen war“. Einen von der Stadt den Neonazis zugewiesenen Platz abseits der Innenstadt lehnte das Gericht einer Pressemitteilung zufolge ab, „da es diesen für ungeeignet hielt, ein ,würdevolles Gedenken’ zu ermöglichen“.

Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich. (ts)

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