AfD Niedersachsen

Gericht stärkt Verfassungsschutz den Rücken

Das Verwaltungsgericht Hannover hat diese Woche im Eilverfahren entschieden, dass die AfD Niedersachsen vom Verfassungsschutz zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft werden durfte. Die nun vorliegenden schriftlichen Entscheidungsgründe lassen wenig Spielraum für eine andere Entscheidung in der Hauptsache erwarten. Einige Funktionäre stechen dabei besonders hervor.

Freitag, 05. Juni 2026
Thomas Witzgall
Protestbanner gegen eine AfD-Demonstration in Erfurt
Protestbanner gegen eine AfD-Demonstration in Erfurt

Die AfD Niedersachsen steht momentan besonders im Fokus. Nicht nur gilt der Landesverband als tief in die Debatte um Vetternwirtschaft verstrickt. Als erster westdeutscher Landesverband könnte er gerichtsfest als gesichert rechtsextrem eingestuft werden.

Breite Beleglage und starke Präsenz des „Flügels“

Insgesamt stützen die drei Richter ihre Entscheidung auf eine breite Auswahl von Belegen, die in die 55-seitige Entscheidung aufgenommen wurden. Dazu zählen Äußerungen des Landesverbandes selbst in den sozialen Medien, Aussagen von Abgeordneten sowie Beiträge von Kreisverbänden. Hinzu kommt die Integration von Personen in den Landesverband, die den inzwischen aufgelösten Teilgliederungen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ angehörten, die gerichtlich als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden.

Mehr als ein Viertel des Landesvorstandes besteht laut Gericht aus Flügel-Anhängern; vier von ihnen seien zudem in Mandate gebracht worden. Keiner habe sich von seinen früheren Aktivitäten distanziert. Vielmehr wird der frühere Funktionär Gerhard Vierfuß, bekannt geworden als Anwalt der Identitären Bewegung, mit der Aussage zitiert, der Flügel werde bald Geschichte sein, sein Geist werde jedoch in der AfD weiterleben.

Zweifelhafte Ehre für Vanessa Behrendt

Trotz der breiten Streuung der Belege treten einige Funktionäre in der Entscheidung besonders hervor. Die fragwürdige Ehre, als erster personalisierter Beleg namentlich genannt zu werden, gebührt der Landtagsabgeordneten und Beisitzerin im Landesvorstand, Vanessa Behrendt.

Inhaltlich beginnt die Entscheidung, wie viele andere auch, mit Belegen für ein ethnisches Volksverständnis sowie für eine die Menschenwürde verletzende Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund. Im Landesverband kursierten dazu mehrere Begriffe. Neben dem auch von Alice Weidel verwendeten Begriff „Passdeutsche“ seien dies Bezeichnungen wie „Plusdeutsche“, „Zukunftsdeutsche“ oder auch die Formulierung „Ausländer mit deutschem Pass“.

In einem Teil geht das Gericht auch Marie-Thérèse Kaiser ein, zuletzt Mitarbeiterin von Alice Weidel
In einem Teil geht das Gericht auch Marie-Thérèse Kaiser ein, zuletzt Mitarbeiterin von Alice Weidel

Diese Ungleichbehandlung werde auch deutlich, wenn Behrendt sowie Marie-Thérèse Kaiser, zuletzt Mitarbeiterin von Alice Weidel, Postings zugeschrieben werden, in denen „implizit die Abschiebung aller Menschen muslimischen Glaubens gefordert“ werde.

Menschenwürde von Muslimen und queeren Menschen

Behrendt dürfte auch mitgemeint sein, wenn es um Angriffe auf die Menschenwürde queerer Menschen geht. Ihnen würden von Vertretern der AfD immer wieder pauschal moralisch verwerfliche oder strafbare Handlungen wie Pädophilie und Kindesmissbrauch unterstellt. Das sei geeignet, ähnlich wie bei der Agitation gegen Geflüchtete und Muslime, Angst, Ablehnung und Gewalt gegen queere Menschen zu schüren.

Da die Belege jedoch häufig von denselben Personen stammten, ging das Gericht – möglicherweise etwas blauäugig – nicht von einem Konsens innerhalb des Antragstellers aus. Bei Geflüchteten und Muslimen monieren die Richter die durchgehende Gleichsetzung mit Kriminellen, „Invasoren“ und „Schmarotzern“, die für sämtliche Probleme im Land verantwortlich gemacht würden. Dies gehe deutlich über die Benennung realer Probleme etwa bei der Integration hinaus.

Das Gericht verwirft die „Erklärung zum Staatsvolk“

Verworfen wird vom Gericht in Hannover auch ein Dokument, das die AfD häufig als Verteidigung gegen den Vorwurf eines ethnischen Volksverständnisses ins Feld geführt hat: die „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und deutscher Identität“ aus dem Jahr 2021. Bereits die darin vorgenommene Unterscheidung zwischen Staatsvolk und deutschem Volk entspreche nicht dem Grundgesetz, da die Verfassung beides als Einheit betrachte.

Zudem liege der Großteil der Belege für ein ethnisches Volksverständnis zeitlich nach der Verabschiedung des Papiers. Dies zeige den Richtern, dass innerhalb der AfD „die Agitation gegen die Menschenwürde unverändert fortgesetzt“ werde.

Die Einstufung als Verdachtsobjekt im Mai 2022 habe zu keinerlei Mäßigung geführt. Im Gegenteil seien Aussagen in voller Kenntnis der Problematik wiederholt und ausdrücklich verteidigt worden, „auch wenn sie wieder in den Akten des Verfassungsschutzes landen würden“. Die Richter sehen darin zugleich eine Taktik, solche Positionen in der Öffentlichkeit zu etablieren, sodass sie in der Wahrnehmung an Schärfe verlieren. Als Beispiel nennen sie die bewusste Verwendung der Parole „Deutschland den Deutschen“.

Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaat

Neben der Menschenwürde sieht die Kammer auch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip angegriffen. Hier gehe die AfD deutlich über legitime und erwünschte Machtkritik an den tatsächlich Regierenden hinaus. Das demokratische System werde insgesamt als undemokratisch und gescheitert dargestellt, aus dem nur die Wahl der AfD herausführen könne. Anderen Parteien werde ein legitimes politisches Wirken abgesprochen.

Dies erfolge vor allem durch den permanenten Vergleich von Staat und Parteien mit dem NS-Regime oder der DDR. Das Gericht registriert dabei auch die Verwendung von Begriffen aus dem Kampf gegen den Nationalsozialismus wie „Wehret den Anfängen“ und „Nie wieder ist jetzt“, die gegen die demokratische Ordnung in Stellung gebracht würden.

Auch hier sehen die Richter eine bewusste Taktik des Gewöhnungseffekts. Der Vorwurf des Rechtsextremismus werde normalisiert, sodass behördlichen und gerichtlichen Feststellungen, wonach Personen oder Parteien tatsächlich als faschistisch oder rechtsextremistisch bezeichnet werden dürften, weniger Gewicht zukomme.

„Altparteien“ – ein Begriff, der für sich genommen von den Richtern nicht als verwerflich bewertet wird – werde im Zusammenspiel mit Behörden und Gerichten geradezu eine Verschwörung zur Abschaffung der Demokratie unterstellt. Aus dieser könne nur die Machtübergabe an eine Partei, die AfD, herausführen. Angegriffen werde damit das Vertrauen in die Bindung der öffentlichen Gewalt an Recht und Gesetz sowie in die Unabhängigkeit der Gerichte.

Der aus Bayern zugewanderte Bundestagsabgeordnete und frühere Landesvorsitzende Martin Sichert findet sich in diesem Zusammenhang mit längeren Ausführungen wieder.

Verbindungen ins rechtsextreme Vorfeld

Interessant ist auch, welche Verbindungen zu anderen rechtsextremen Personen und Organisationen der AfD Niedersachsen zur Last gelegt werden. Innerhalb der Partei wird dieser Prüfungspunkt gerne als „Kontaktschuld“ verharmlost. Laut Gericht geht es jedoch um bewusste Zusammenarbeit bis hin zur Bekundung von Solidarität gerade wegen der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch.

Dazu zählen in der Entscheidung die Einladungen von Björn Höcke und Maximilian Krah sowie die Verbreitung ihrer Aussagen. Überraschend ist dabei die Nennung des früheren CDU-Mitglieds aus Dresden. Er hatte zuletzt öffentlich den Konflikt mit Martin Sellner und dessen Remigrationsforderungen gesucht.

Erwähnt wird bei Krah eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar. Demnach sei es sachgerecht, ihm zu unterstellen, er lasse „kaum eine Gelegenheit aus, die Wehrmachtsverbrechen zu leugnen und die SS zu verharmlosen“ – eine sachgerechte Wirkung, die auf zutreffend wiedergegebenen Tatsachen beruhe.

Ausführungen des Gerichts zum AfD-Politiker Maximilian Krah
Ausführungen des Gerichts zum AfD-Politiker Maximilian Krah

Die Verbindungen gingen über ein bloßes Nicht-Distanzieren hinaus. Es sei davon auszugehen, dass deren verfassungsfeindliche Positionen geteilt würden.

Zu den weiteren Organisationen mit strukturellen und strategischen Verbindungen zur AfD Niedersachsen zählen die bekannten Akteure des rechtsextremen Vorfeldes: das Compact-Magazin, die Identitäre Bewegung, „Ein Prozent“ sowie die Nachfolgestrukturen des offiziell aufgelösten Instituts für Staatspolitik und des Verlags „Antaios“ um Götz Kubitschek. AfD-Funktionäre würden etwa gezielt für Publikationen von Sellner werben.

Warum konkrete Pläne nicht erforderlich sind

Ausdrücklich tritt das Gericht auch möglichen Forderungen entgegen, wonach es nicht nur Äußerungen, sondern konkrete Pläne brauche. Die historische Erfahrung zeige, dass Angriffe auf Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatsprinzip nach Erlangung der Regierungsmacht tatsächlich umgesetzt würden, ohne dass zuvor konkrete Pläne vorgelegt worden seien.

So seien weder die fortschreitende Entrechtung noch die anschließende Massenvernichtung der jüdischen Bevölkerung Deutschlands vor 1933 angekündigt worden. Vielmehr sei bis zur Umsetzung das Gegenteil beteuert worden – genannt wird zudem die damalige Anspielung auf den Mauerbau („Niemand hat die Absicht...“).

Abgrenzung zum Compact-Urteil

Ausführlich werden auch die Unterschiede zwischen einer Partei und einem Medienerunternehmen dargelegt – ein Seitenhieb auf die Aufhebung des Compact-Verbots. Die Gefahr eines verfassungsfeindlichen Presseerzeugnisses liege in der Verbreitung entsprechenden Gedankenguts unter den Lesern. Bei Parteien bestehe dagegen die weitaus gravierendere Gefahr, nach Erlangung der Regierungsmacht ihr Programm auch tatsächlich umsetzen zu können, was von den Wählern schließlich erwartet werde.

Der Beweisabschnitt der gerichtlichen Entscheidung schließt mit Belegen dafür, dass politischen Gegnern indirekt gedroht werde. Sie würden nicht vergessen werden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse eines Tages zugunsten der AfD verschieben sollten.

Deutlich schärfer als das Kölner Urteil

Anders als das Verwaltungsgericht Köln in seiner Entscheidung zur Hochstufung des AfD-Bundesverbandes kommen die Richter in Hannover zu dem Schluss, dass die verfassungsfeindlichen Haltungen die AfD Niedersachsen prägen, während Gegenpositionierungen praktisch nicht mehr stattfinden.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die klagenden Landesverbände haben bislang meist den gesamten Rechtsweg ausgeschöpft, auch um den Eintritt der Rechtskraft hinauszuzögern. Der Partei dürfte nach Studium der Entscheidung aus Hannover jedoch klar sein, in welche Richtung das Gericht in der Hauptsache tendiert.

Kategorien
Tags