Gefängnisstrafe für Holocaust-Leugnerin höchstrichterlich bestätigt
Bielefeld/Karlsruhe – Die inhaftierte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel muss im Gefängnis verbleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Die 89-jährige Ursula Haverbeck-Wetzel war im August 2017 wegen Volksverhetzung in acht Fällen vom Landgericht Verden schuldig gesprochen worden. In der Neonazi-Zeitschrift „Stimme des Reiches“ hatte die Rechtsextremistin mehrfach den systematischen Massenmord an sechs Millionen Juden bestritten. (bnr.de berichtete) Die Revision gegen die Verurteilung war vom Oberlandesgericht Celle im Februar zurückgewiesen worden. Seit Mai sitzt die unverbesserliche Holocaust-Leugnerin deswegen in Bielefeld ein. (bnr.de berichtete) Karlsruhe hat jetzt ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist eine „Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords … grundsätzlich mit Art. 5 Abs.1 GG vereinbar“. Demnach könne „die Verbreitung erwiesen unwahrer und bewusst falscher Tatsachenbehauptungen … nicht zur Meinungsbildung beitragen und ist als solche nicht von Meinungsfreiheit gedeckt“, teilt das höchste Gericht in einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung mit. „Die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords überschreitet die Grenzen der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung und indiziert eine Störung des öffentlichen Friedens“, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Vor wenigen Wochen kassierte die inhaftierte Haverbeck-Wetzel höchstrichterlich eine weitere Verurteilung. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Revision der Holocaust-Leugnerin gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold, das die 89-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte, zurück. (bnr)