AfD-nahe Stiftung

„Für politische Bildung ungeeignet“

Eine staatliche Förderung aus Steuermitteln steht der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht zu. Zu diesem Urteil kommt das in Berlin ansässige Deutsche Institut für Menschenrechte mit einem Rechtsgutachten. Das Institut spricht der Stiftung darin die Eignung ab, Trägerin für politische Bildung zu sein, auch wenn die formalen Kriterien für eine Förderung als erfüllt gelten.

Freitag, 20. Mai 2022
Horst Freires
Die Stiftung könne laut Gutachten nicht gefördert werden, da die sie rassistisches und rechtsextremes Gedankengut verbreite.
Die Stiftung könne laut Gutachten nicht gefördert werden, da die sie rassistisches und rechtsextremes Gedankengut verbreite.

„Eine Stiftung, die rassistisches und rechtsextremes Gedankengut verbreitet beziehungsweise entsprechendes Gedankengut relativiert, darf grundsätzlich nicht staatlich gefördert werden“, heißt es in der Kurzstudie, die insbesondere Gedankengut, Inhalte und Aussagen aus den Reihen einer als verfassungsfeindlich einzuordnenden AfD für diese Schlussfolgerung heranzieht. 2018 hat die Partei auf ihrem Bundesparteitag in Augsburg die DES als parteinahe Stiftung anerkannt.

In der Expertise des Deutschen Instituts für Menschenrechte heißt es, dass Bildungsarbeit zwar privaten Einrichtungen übertragen werden könne, was aber nicht bedeute, dass „der Staat private Akteur*innen ohne jegliche Kontrolle und Bedingungen fördern darf“. Elementar sei dabei, ob eine Vermittlung von Menschenrechten gemäß Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes geschehe. Insbesondere wird festgehalten, dass zu den aufklärenden Aufgaben gegenwärtiger Erscheinungsformen auch die Thematisierung der AfD als  rassistische und rechtsextreme Partei gehöre.

Gutachten zur AfD-nahen DES
Gutachten zur AfD-nahen DES

Bezug genommen wird in der aktuellen Schrift auch auf eine im vergangenen September von der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung herausgegebenen 76-seitigen Beurteilung, die eine starke personelle Verflechtung der unter dem Vorsitz von Erika Steinbach agierenden DES mit Vertreter*innen der sogenannten Neuen Rechten feststellt. Seit Jahresbeginn gehört Steinbach der AfD an. Eine Distanzierung der DES von der DNA der AfD sei laut dem Institut in keiner Weise zu erkennen, vielmehr existiere ein eigenes Bekunden, „ideell der AfD“ nahe zu stehen.

In ihrem Fazit benennt die Einrichtung die Unvereinbarkeit einer staatlichen Förderung der DES mit den im Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung verbrieften Garantien.

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