Freispruch für Sänger von Feine Sahne Fischfilet: Polizisten auf rechtem Auge „ein bisschen“ blind

Die rund 40 Besucherplätze im Saal des Amtsgerichts Güstrow waren wenige Sekunden nach Öffnung der Türen gefüllt. Die Band Feine Sahne Fischfilet hatte zahlreiche Unterstützer mitgebracht, darunter auch die beiden Landtagsabgeordneten Karen Larisch und Katharina König-Preuss. Zusammen mit zwei weiteren Personen des linken Spektrums, musste sich der Sänger der Band, Jan Gorkow, am Montagnachmittag vor Gericht verantworten.

Umfangreiches Bildmaterial
Den drei Männern wurde Landfriedensbruch vorgeworfen. Gorkow soll im Mai 2015 einen Stuhl auf eine Gruppe Neonazis geworfen haben, die sich einer Demonstration von Flüchtlingen in der Barlachstadt genähert hatten. Geladen waren zehn Polizeibeamte, die zu den Vorfällen als Zeugen befragt werden sollten. Zudem wurde relativ umfangreiches Foto- und Videomaterial ausgewertet, dass an jenem Tag von anwesenden Fotografen und Medienvertretern angefertigt wurde. Als stellvertretender Revierleiter agierte der zuerst vernommene Polizeibeamte, als es zu der Auseinandersetzung kam. Demnach hätten sich die Neonazis einige Zeit, nachdem sich die Gruppe Linker genähert hätte, „beherzt zurückgezogen“. Zuvor hatte dieser die Gruppe um den seinerzeitigen NPD-Stadtvertreter Nils Matischent aufgefordert: „Lasst die Stühle fallen“. Von Gorkow oder den anderen beiden Männern konnte sich der Polizeibeamte hingegen an keine Stuhlwürfe erinnern. Der zweite Zeuge, ein Polizeivollzugsbeamter, verstrickte sich hingegen mehrfach in Widersprüche und konnte sich kaum an belastbare Informationen erinnern. Seinerzeit habe der Mann zu Protokoll gegeben, dass den drei Angeklagten „Führungsaufgaben“ zugekommen seien, sie hätten „zum Angriff geblasen“ und die Rechtsextremen „fangen“ wollen, ergänzte der Beamte am Montagnachmittag. Auf Nachfragen zum konkreten Ablauf konnte sich der Mann jedoch nicht erinnern, war sich zum Ende auch nicht mehr sicher, auf welcher Seite die Person stand, die den Stuhl geworfen haben soll.Lange Verfahrensdauer
Der zuständige Richter entließ daraufhin alle weiteren Zeugen, die Staatsanwaltschaft, als auch die drei Verteidiger plädierten auf Freispruch. Der Verteidiger Gorkows sprach von einem „Risiko“, lediglich aufgrund der Aussage eines Polizisten eine mögliche Verurteilung herbeizuführen. Derartige Zeugenaussagen seien kritisch zu betrachten. Die beiden anderen Verteidiger kritisierten neben einer langen Verfahrensdauer vor allem das Ausblenden des Hintergrunds der Geschehnisse. Die lokale Neonazi-Szene greife seit Jahren Menschen an, die nicht in ihr rassistisches Weltbild passten, eine aus dem Personenkreis organisierte Bürgerwehr wurde ebenso erwähnt wie der Polizeischutz, den Politiker in Güstrow teilweise in Anspruch nehmen müssten, die sich gegen die Agitation der Rechtsextremen wehren würden.In der anschließenden Urteilsbegründung des Richters erklärte dieser, dass es klar sei, dass sich der Sänger der Band nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt habe. Er könne sich zudem nicht erklären, wie der Polizist 2015 zu seiner Aussage gekommen sei, außer er habe sich vielleicht geirrt. Zwar seien Güstrower Polizeibeamte auf dem rechten Auge nicht blind, auf jenen Tag bezogen habe er jedoch „ein bisschen das Gefühl“ gehabt. Im kommenden Jahr wird die Staatsanwaltschaft Rostock den Vorfall nun erneut aufnehmen. Erst aufgrund einer Pressenachfrage wurde bekannt, dass die Ermittlungen gegen die Personen des rechtsextremen Spektrums aufgrund eines Fehlers eingestellt worden waren.#Freispruch. #check.
— feinesahnefischfilet (@feinesahne) 18. Dezember 2017
Soligrüße gehen raus an die vielen Leute, die wegen Aussage eines Polizisten vor Gericht stehen & nicht soviel Glück, Videobeweise & support haben. https://t.co/rSJM2AWQWb
Kategorien