Fragwürdige braune Ratsgruppe
Dortmund – Vor allem um üppige Gelder aus der Stadtkasse kassieren zu können, wollen sich NPD und „Die Rechte“ im Dortmunder Rat zu einer zweiköpfigen Gruppe zusammentun. Doch die Stadtverwaltung verweigert dem neuen Bündnis die Anerkennung.
Als gemeinsame Gruppe hätten die Stadtverordneten der beiden Parteien, Axel Thieme und Dennis Giemsch, einen Anspruch auf rund 42 500 Euro im Jahr, zusätzlich zu ihren individuellen Aufwandsentschädigungen. Genug Geld, um etwa einen bezahlten Geschäftsführer anstellen oder auf Kosten der Kommune in größerem Stil Neonazi-Propaganda betreiben zu können. Doch das rechtsextreme Duo erfüllt nach Auffassung der Stadtverwaltung das entscheidende Kriterium für die Bildung einer Ratsgruppe nicht: Es fehle der Nachweis, dass es den beiden um gemeinsame politische Ziele gehe und nicht vor allem um die Aussicht auf städtische Gelder und mehr Einfluss in der Stadtvertretung. Im Rathaus wird an die Auseinandersetzungen zwischen beiden Parteien vor der Wahl erinnert. Wie berichtet, waren die Konflikte bis hin zu Gewaltdrohungen und Sachbeschädigungen eskaliert, die sich gegen den damaligen NPD-Kreisvorsitzenden Matthias Wächter und gegen Thieme richteten.
Juristisch stützt sich die Argumentation der Stadtverwaltung auf eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Das OVG hatte vor fünf Monaten im Fall einer umstrittenen Fraktionsbildung im ostwestfälischen Bad Salzuflen geurteilt, man könne nicht gleich nach der Wahl davon ausgehen, dass Parteien, die zuvor gegeneinander angetreten seien, auch zuverlässig zusammenarbeiten und gemeinsame politische Ziele verfolgen würden. Das müssten sie in der Ratsarbeit erst beweisen.
Womöglich wird sich das OVG demnächst erneut mit der Thematik befassen müssen: In der vorigen Woche hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall zugunsten der beteiligten Parteien entschieden. Die Wuppertaler Stadtverwaltung hatte den drei Ratsmitgliedern von „pro NRW“ und Republikanern den Fraktionsstatus nicht zubilligen wollen. Zu Unrecht, wie die Richter in Düsseldorf entschieden. (ts)