Verwaltungsgericht
„Flak“: Rechtsextremer Musiker kann aus THW entlassen werden
Sind Helfer oder Angestellte des Technischen Hilfswerks (THW) in rechtsextremistischen Bands aktiv, ist das keine Freizeit- oder Privatangelegenheit. Sie können entlassen werden.

Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz von Ende Oktober hervor, das Mitte dieser Woche veröffentlicht wurde. Geklagt hatte ein seit 2004 aktives THW-Mitglied. Der Mann war am 20. September 2022 nach einem monatelangen Verfahren fristlos entlassen worden. Er war einer der Musiker der Rechtsrockband „Flak“ aus dem Umfeld der inzwischen verbotenen Hammerskins.
Die vom Gericht in dem jetzt veröffentlichten Urteil nicht namentlich genannte Band, in der der Mann aus Ahrweiler seit 2011 aktiv ist, wird vom rheinland-pfälzischen Innenministerium als rechtsextremistisch eingestuft. Im THW sei seine rechte Gesinnung seit einigen Jahren bekannt gewesen, heißt es in dem Urteil. Im Dienst habe er sich aber nicht entsprechend geäußert.
Unauflösbarer Widerspruch
Der rechtsextremistische Musiker hatte betont, sich der Band nur in seiner Freizeit zu widmen. Seit seiner Mitgliedschaft habe die Band fünf Alben mit über 60 Liedern veröffentlicht, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weder beanstandet noch indiziert worden seien. Die damit verbundene Teilnahme an Veranstaltungen sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Gericht sah dies jedoch anders. Wer sich außerhalb des Dienstes verfassungsfeindlich verhalte, könne auch innerhalb des Dienstes die notwendige Hinwendung zur Verfassungsordnung nicht erlangen. Von THW-Angehörigen könne verlangt werden, dass sie sich nicht aktiv gegen die Verfassung wenden. Die Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Band stehe hierzu in einem unauflösbaren Widerspruch.
Rechtsrock wichtiger als Flugblätter
Dieser unauflösbare Widerspruch wird im Urteil auch dadurch untermauert, dass die Band ein Album aus dem Jahr 2015 mit einer Rede als Intro einleitet. Diese beginnt mit der Aussage: „Musik ist eine Waffe!“ Es handelt sich um das Album „Der Maßstab“ von „Flak“, der Band um den Sänger und Gitarristen Philipp „Phil“ Neumann. Das Intro spricht der bundesweit bekannte Neonazi-Kader Sven Skoda. Er sagt darin auch: „Jede Zeile, die zusammen gesungen wird, entfaltet mehr Macht, als jedes Flugblatt erzielen könnte.“
Im Urteil heißt es, dass ein Tonträger der Band 2010 indiziert wurde – jedoch war der ehrenamtliche THW-Mitarbeiter damals noch nicht Mitglied. In den damaligen Liedern sei zum Rassenhass aufgerufen und die NS-Ideologie verherrlicht worden. Das habe den THW-Mitarbeiter aber nicht davon abgehalten, der Musikgruppe „beizutreten“.
Antisemitismus und Rassismus
Bei den Alben seit 2011 ließen „die Liedtexte in ihrer Wortwahl mehr Zurückhaltung erkennen“. Dennoch ziehe sich „rassistisches, fremdenfeindliches und NS-verherrlichendes Gedankengut“ durch die neueren Liedtexte. Grafiken und Symbole in CD-Booklets deuteten auf antisemitische und rassistische Inhalte hin, heißt es im Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Das THW hatte im Rahmen des Rechtsstreits auch vorgetragen, dass es eine Sicherheitsbehörde im weiteren Sinne sei. Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer könnten daher im Rahmen von THW-Einsätzen zur technischen Hilfeleistung besonders sicherheitsempfindliche Informationen erhalten.
Hilfe bei Polizeieinsätzen
Was das konkret bedeutet, geht aus dem jetzt veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht hervor. Neben Einsätzen bei Unglücksfällen und Katastrophen kann das THW aber auch Hilfe bei Polizeieinsätzen oder Razzien leisten.
Unter anderem kann das THW vorab in Bereitschaft versetzt werden, wenn dabei Räumlichkeiten und Gelände ausgeleuchtet werden müssen. Auch für den Abtransport von beschlagnahmten Gütern kann das THW angefordert werden. So können haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte schon Stunden vor einem Großeinsatz der Polizei – zum Beispiel der geplanten Auflösung von Rechtsrock-Konzerten – Kenntnis davon haben.