Fanatischer Antisemit abgetreten

Im Alter von 76 Jahren ist Ende Juni der Holocaust-Leugner Fredrick Toben in Australien verstorben.

Freitag, 03. Juli 2020
Anton Maegerle

Der 1944 im norddeutschen Jaderberg geborene und nach Australien ausgewanderte Fredrick Toben war über viele Jahre hinweg ein führender Kopf der internationalen Holocaust-Leugner-Szene. 1998 organisierte er die erste Revisionisten-Konferenz in Australien. Vor Ort waren einschlägige Szene-Größen wie Germar Rudolf oder Ingrid Rimland, die Ehefrau von Ernst Zündel. Von 1996 bis 2009 leitete Toben das „Adelaide Institute“, ein Zentrum geschichtsrevisionistischer Propagandaaktivitäten in Australien.

Strafverfahren gegen Toben führt zu BGH-Grundsatzurteil

Anlässlich einer Rundreise durch Europa hatte Toben im April 1999 den Mannheimer Staatsanwalt Hans-Heiko Klein in dessen Arbeitszimmer aufgesucht und wollte mit diesem über „Auschwitz“ debattieren. Klein war weltweit in der rechtsextremen Szene verhasst, da er engagiert antisemitische und rechtsextreme Umtriebe strafrechtlich ahndete. Staatsanwalt Klein ließ den fanatischen Antisemiten kurzerhand festnehmen und leitete ein Verfahren gegen ihn ein. Verteidigt wurde Toben von Ludwig Bock, einem ehemaligen NPD-Bundestagskandidaten.

Das Strafverfahren gegen Toben führte im Dezember 2000 zu einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Wegen seiner Verlautbarungen im Internet und anderer Veröffentlichungen hatte das Landgericht Mannheim Toben 1999 zu einer Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in mehreren Fällen verurteilt. Dagegen strengten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Toben Revision an. Der BGH hob das Urteil am 12. Dezember 2000 auf und überwies das Verfahren an das Landgericht Mannheim zurück. Der BGH stellte über das Landgericht Mannheim hinausgehend fest, dass auch volksverhetzende Inhalte, die Ausländer vom Ausland aus in das Internet einstellen und die in der Bundesrepublik abgerufen werden können, nach hiesigem Recht strafbar sind. Dies war wegen des besonderen juristischen Charakters des Straftatbestands der Volksverhetzung zuvor unklar.

Gründungsmitglied von verbotenem Verein

Im November 2003 war Toben neben Personen wie Bernhard Schaub (Schweiz) und Gerd Honsik (Österreich) Gründungsmitglied des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV). Vereinsziel war die Unterstützung von Holocaust-Leugnern in Prozessen sowie die Wiederaufnahme von Strafverfahren. Im Mai 2008 wurde der antisemitische Verein vom damaligen Bundesinnenminister Schäuble wegen „fortgesetzter Leugnung des Holocaust gegen geltendes Recht“ verboten.

Im Dezember 2006 trat Toben als Redner auf der so genannten „Holocaust-Konferenz“ in der iranischen Hauptstadt Teheran auf. Zuvor hatte Toben unter anderem an mehreren iranischen Universitäten und beim staatlichen iranischen Rundfunksender „Islamic Republic of Iran Broadcastung“ über Holocaust-Leugnung schwadroniert. 2009 wurde Toben vom australischen Bundesgericht zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Er hatte gegen die seit 2002 verhängte Auflage verstoßen, keine antisemitische Hass-Propaganda auf seiner Homepage mehr zu veröffentlichen.

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