Haik Jaeger
Ex-Nordkreuz-Aktivist aus Polizeidienst entfernt
Erst durfte der AfD-Politiker Haik Jaeger aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zur Bürgermeisterwahl antreten, jetzt der nächste Rückschlag: Das frühere Nordkreuz-Mitglied ist aus dem Polizeidienst entfernt worden.
Haik Jaeger ist nicht länger Polizist: Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald von Donnerstag vergangener Woche ist der Kommunalpolitiker der AfD aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das zuständige Polizeipräsidium Rostock hatte im Juni 2024 Disziplinarklage gegen Jaeger eingereicht.
Im Wesentlichen waren dem bis dahin suspendierten Polizeioberkommissar drei Sachverhalte vorgeworfen worden: unberechtigte Datenabfragen im Einwohnermelderegister und Weitergabe an unbefugte Dritte, waffenrechtliche Verstöße sowie ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht – also jederzeit für die verfassungsmäßige Ordnung einzutreten und sich zu ihr zu bekennen.
Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt
Bis zum Sommer 2017 war Haik Jaeger eine für die Öffentlichkeit größtenteils unbekannte Person – das änderte sich schlagartig mit den Nordkreuz-Durchsuchungen des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, von denen auch Jaeger betroffen war. Auch wenn diese über vier Jahre später eingestellt wurden – der Verfassungsschutz attestiert dem Mann, zur Radikalisierung der rechtsextremen Preppergruppe Nordkreuz beigetragen zu haben.
Ginge es nach Mark Brozat, der anwaltlichen Vertretung Jaegers, hätte die Öffentlichkeit am Verwaltungsgericht ausgeschlossen werden sollen, angeblich aus schutzwürdigen Interessen. Doch die Richterin lehnte den Antrag ab.
„Schick mir doch mal die Liste“
Abgearbeitet wurden zu Beginn der Disziplinarklage unberechtigte Datenabfragen Jaegers über den politischen Gegner. Kurz nach den Razzien und den umfangreichen Enthüllungen vor allem durch die taz war schnell die Rede von Feindeslisten, die bei Nordkreuz angelegt worden seien. In der Zivilgesellschaft hatte das für massive Unsicherheit gesorgt, zumal die zuständigen Behörden anfangs kaum Informationen über betroffene Personen herausgaben.
Thematisiert wurden am Verwaltungsgericht jedoch „nur“ 28 Abfragen, die Jaeger unerlaubt über das Einwohnermelderegister einholte. Dabei habe es sich um politische aktive Personen aus der KTV gehandelt, einem eher linksalternativ geprägten Stadtteil Rostocks. „Moin Hendrik, schick mir doch mal die Liste“, hieß es in einem ausgewerteten Chat auf dem Handy Jaegers, die Nachricht ging an Jan Hendrik H., der 2017 ebenfalls von der Razzia betroffen war und zu dem Zeitpunkt Mitglied der Rostocker Bürgerschaft war.
Nur Briefe geplant gewesen?
An die verschickte Nachricht könne sich Jaeger nicht erinnern. Genaue Erinnerungen hatte er jedoch daran, wie sich der Ablauf aus seiner Sicht darstellte. So hätte sich Jan Hendrik H. besorgt gezeigt, da mehrere Mitglieder der Bürgerschaft angeblich Kontakte zur Antifa hätten und auffällig häufig in der KTV verkehrten. In der Version von Jaeger habe er schließlich die Privatadressen der 28 Personen abgefragt, festgestellt, dass viele von ihnen schlicht in der KTV oder der Nähe wohnten und die Sorgen seines Freundes H. somit unberechtigt seien. Eine Weitergabe der Liste, die eigentlich gar keine richtige Liste gewesen sei, habe es auch nicht gegeben.
Als einziger Zeuge wurde im Anschluss Jan Hendrik H. vernommen. Der 54-jährige frühere Anwalt gab an, mittlerweile als Hausmeister tätig zu sein. Anlass für sein an den damaligen Polizeibeamten Haik Jaeger gerichtetes Anliegen sei ein Wagenburg-Projekt der Hansestadt Rostock gewesen, dass „sie mir ins Wohnviertel setzen wollten“. Mit den illegal abgefragten Adressen wollte er die Personengruppe laut Eigenaussage anschreiben: „Wir sind persönlich betroffen, also sollen die auch persönlich betroffen sein.“ Es folgten Relativierungen und Verharmlosungen, derer sich auch Jaeger über den gesamten Tag immer wieder bedienen würde.
Verfassungstreuepflicht
Jaegers rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz war der zweite Themenkomplex, der behandelt wurde und in der Summe zu einem „endgültigen Vertrauensverlust“ der Polizeiführung gegenüber dem damaligen Oberkommissar geführt habe. Jaeger war im Januar 2023 wegen Besitzes eines verbotenen Gegenstandes sowie unsachgemäßer Lagerung von Munition zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden, die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.
Doch am umfangreichsten wurden die Nordkreuz-Chatverläufe thematisiert, die es in insgesamt vier Gruppen auf Telegram und Whatsapp gab und auch Gegenstand der Ermittlungen des Generalbundesanwalts waren. Um die Verfassungstreuepflicht ging es laut Gericht bei dem Punkt: Jaeger hätte sich dabei von verfassungsfeindlichen Inhalte distanzieren müssen. Es handle sich dabei zwar teilweise um schutzwürdige Daten, jedoch seien sie in dem konkreten Fall verwertbar.
Wehrmachtssoldaten mit Maschinengewehr
Das Gericht zitierte aus etlichen der Chats und teilte diese exemplarisch in drei Kategorien ein: in nicht verfassungsfeindliche, eher verfassungsfeindliche und klar verfassungsfeindliche Inhalte. Jaeger habe diese Nachrichten, bei denen es sich oft um Bilder und Memes handelte, entweder empfangen und teilweise auch selbst verschickt. Die Verteidigungsstrategie des AfD-Politikers setzte sich auch in dem Fall fort: Es handle sich um eine „bösartige Unterstellung“ der Inhalte, mehr nicht. Im Prinzip seien es lediglich geschmacklose „Witzbilder“, die Vorwürfe aufgebauscht.
Gleich etliche Beispiele greift das Gericht auf, mehrfach sind es Memes mit Adolf Hitler oder der SS – mäßigend eingeschritten sei Jaeger in den Fällen nie. „Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab“, lautete der Text unter einem Meme, das einen Wehrmachtssoldaten mit Maschinengewehr zeigt und von Jaeger selbst verschickt worden sein soll.
Gericht erkennt keine Mäßigung
In einem weiteren Fall sei es um eine Ausländeredition des Spiels Monopoly gegangen. „Hab mit der AfD für die Machtergreifung abgesprochen, dass ich im RSHA Abteilung 4 übernehme“, schrieb Jaeger in dem Chat. Die Abkürzung steht für Reichssicherheitshauptamt, eine Behörde aus der NS-Zeit, die Abteilung 4 sollte sich mit der „Endlösung der Judenfrage“ beschäftigen. Die Ernsthaftigkeit der Aussage sowie der Umstand, ob das Vorhaben mit der AfD tatsächlich so besprochen wurde, sei laut Gericht unerheblich. Mäßigend eingeschritten sei Jaeger hierbei jedoch nicht.
Die genauen Entscheidungsgründe für die Entfernung des Rechtsextremisten aus dem Polizeidienst wurden nicht genannt, da die Beteiligten nicht anwesend waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Jaeger kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.
Aufstieg in der AfD
Nicht der einzige Rückschlag: Erst im Mai war der AfD-Politiker aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zur Bürgermeisterwahl in Neukloster zugelassen worden. Der Gemeindewahlausschuss hatte Jaegers Kandidatur abgelehnt, der Kreiswahlausschss später dessen Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung. Der Verfassungsschutz hatte in dem Zusammenhang von einem gewaltbereiten Rechtsextremisten gesprochen, der die Radikalisierung von Nordkreuz „maßgeblich vorangetrieben“ hätte.
Der Aufstieg von Haik Jaeger innerhalb der AfD setzt sich weiter fort. Jetzt wurde er in den Kreisvorstand der AfD Nordwestmecklenburg (auf dem Foto 3. von links) gewählt. Jaeger war früher zentrales Mitglied des rechtsextremen #Nordkreuz -Netzwerks. 🧵
— ENDSTATION RECHTS. (@endstationrechts.bsky.social) 3. März 2025 um 12:31
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In der AfD, in deren Umfeld sich gleich mehrere Nordkreuz-Mitglieder bewegten, legte Jaeger hingegen einen steilen Aufstieg hin. So wurde er bereits Anfang 2018 – und somit nur wenige Monate nach den Hausdurchsuchungen – zum Vorsitzenden des Fachausschusses „Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz“ bestimmt. Zudem ist Jaeger AfD-Gemeindevertreter in Neukloster, Mitglied für die AfD im Kreistag Nordwestmecklenburg und seit März im Kreisvorstand der AfD Nordwestmecklenburg vertreten.