Urteil nach Anschlag auf Gemeinschaftsunterkunft
"Es ist mir egal, ob Sie ideologisierte Nazis sind"
Nach einem Anschlag auf eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Ilmenau hat das Landgericht Erfurt den Hauptangeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen, zwei andere Verwarnungen mit Auflagen nach Jugendstrafrecht.
Kurz vor der Urteilsverkündung verbargen die Angeklagten noch einmal ihre Gesichter, als ein Fernsehteam im Gerichtssaal Vorab-Bilder filmte. Als das Kamerateam den Saal verlassen musste, verfolgten sie ungerührt die Urteilsverkündung des Vorsitzenden Richters Holger Pröbstel im Landgericht Erfurt.
Die dritte Strafkammer des Gerichts sah es als erwiesen an, dass die Männer im Alter zwischen 18 und 22 Jahren in unterschiedlicher Tatbeteiligung an dem Angriff auf die Gemeinschaftsunterkunft beteiligt gewesen waren: Fabian K. warf die Scheibe eines erleuchteten Zimmers der Unterkunft mit einem Stein ein. Justin B. warf eine 19-schüssige Feuerwerksbatterie hinein. Die anderen hatten das Geschehen gefilmt oder Schmiere gestanden. In dem Zimmer wohnte zur Tatzeit eine dreiköpfige Familie aus Mazedonien, bei der Flucht vor den Flammen verletzte sich die Mutter beim Sprung aus dem Fenster.
#Ilmenau: Nach einem Angriff auf eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge müssen sich sechs junge Männer wegen versuchten Mordes und der Beihilfe dazu vor Gericht verantworten. Sie hatten eine Feuerwerksbatterie in ein bewohntes Zimmer geworfen und die Tat gefilmt:
— ENDSTATION RECHTS. (@endstationrechts.bsky.social) 22. April 2026 um 13:46
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Neben der Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und zehn Monaten unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion für B. wurden drei Angeklagte zu Bewährungsstrafen zwischen ein und zwei Jahren verurteilt. Zwei weitere erhielten nach Jugendstrafrecht Verwarnungen mit Auflagen, außerdem müssen sie Geld an die Geschädigte zahlen. Pröbstel warnte: Bewährungsstrafen wie die jetzt verhängten seien die Ausnahme, nicht aber die Regel.
"Wir sind ihnen da schon weit entgegengekommen“, so der Vorsitzende Richter. Lediglich bei einem der jetzt Verurteilten habe er den Eindruck echter Reue. Er erklärte, das Verfahren übertreffe das meiste, was er in seiner langen Dienstzeit erlebt habe. Die Behauptungen, sie hätten aus Angst vor dem Hauptangeklagten mitgemacht, ließ Pröbstel nicht gelten: „Sie haben alle mitgemacht und sind einem Tatplan gefolgt, der vorher feststand“. Andere Erklärungen der Angeklagten wies er als Schutzbehauptungen zurück.
Staatsanwaltschaft rückt vom Mordvorwurf ab
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Männer wegen versuchten Mordes bzw. der Beihilfe daran angeklagt. Doch schon am vorletzten Prozesstag wurde deutlich, dass die Strafen für die sechs Angeklagten niedriger ausfallen würden als bis dahin angenommen. Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen hatte in seinem Plädoyer für den Hauptangeklagten eine fünfjährige Haftstrafe wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Dazu kommen weitere Straftaten des heute 22-Jährigen. Für Fabian K., der zuvor die Fensterscheibe mit einem Stein eingeworfen haben soll, hatte Grünseisen auf eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung plädiert. Bei den anderen vier Angeklagten hatte er einjährige Bewährungsstrafen oder Verwarnungen nach dem Jugendstrafrecht gefordert. Das Abrücken vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes begründete der Oberstaatsanwalt mit einem fehlenden Vorsatz für eine Tötungsabsicht. Ein solcher Vorsatz aber ist für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes oder Beihilfe nötig.
Angeklagte räumen Vorwürfe weitgehend ein
Fünf Angeklagte hatten im Laufe des Prozesses die Vorwürfe weitestgehend eingeräumt, ein weiterer brach sein Schweigen auch nicht am letzten Verhandlungstag. Sie hätten die Bewohner*innen nur erschrecken wollen, gaben sie während der Verhandlung an, der Hauptangeklagte erklärte trocken „das ist halt ausgeartet“. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten auf deutlich niedrigere Strafen als die Staatsanwaltschaft, drei forderten für ihre Mandanten einen Freispruch.
Eindrückliche Szenen von dem Abend liefern Handy-Videos, die die Angeklagten bei der Tat und der Fahrt vom Tatort aufgenommen hatten. Als sie auf der Geburtstagsparty ankamen, von der sie zuvor aufgebrochen waren, machte das Tat-Video die Runde und sie prahlten damit, berichtete eine Zeugin. G. habe das Video auf der Party gezeigt, „er hat gelacht, der F. hat das gefeiert“. Im Video von der Autofahrt ertönen Rechtsrock der Band „Landser“ sowie rassistische Parolen und Sprüche.
Richter weist Verharmlosung als „Dumme-Jungen-Streich“ zurück
Erwiesen sei ein „fremdenfeindliches Motiv“ der Tat, hatte Grünseisen in seinem Plädoyer betont, die Männer hätten aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus gehandelt. Eine solche Gesinnung hatten fünf der Angeklagten vor Gericht stets bestritten. Dabei waren bei Hausdurchsuchungen unter anderem ein Adler mit Hakenkreuz-Symbol, ein Blechschild mit der Wehrmachts-Losung „Gott mit uns“ und extrem rechte Aufkleber gefunden worden. Ein Teil begrüßte sich am Telefon mit „Heil Hitler“, der Hauptgeklagte soll mehrfach Nazi-Sprüche gerufen haben.
Eine Zeugin sprach von „Vorfällchen“ – bei denen „man mal was Rechtes ruft“. Er könne gar kein Neonazi sein, sagt der Hauptangeklagte, immerhin sei seine Mutter Brasilianerin. Auch die Verteidigung war stets bemüht, die Tat als „Dumme-Jungen-Streich“ zu bagatellisieren und die Täter als „sechs teils stark alkoholisierte Jugendliche mit in dem Augenblick wenig Grips“ darzustellen.
In seiner Urteilsbegründung schloss sich Richter Pröbstel der Staatsanwaltschaft an und wies diese Verharmlosung vehement zurück. Er bekräftigte: „Wir haben hier eine klar fremdenfeindliche Tat, es ist mir egal, ob sie ideologisierte Nazis sind oder nicht“. Die sechs Männer könnten nur von Glück reden, dass bei der Tat nichts Schlimmeres geschehen sei.
Mehrere Bundesländer erleben einen Anstieg rechter Gewalt. Etwa Thüringen. So viele Angriffe gab es nach Auskunft der Opferberatung Ezra noch nie.
— taz (@taz.de) 4. April 2025 um 18:38
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Pröbstels Beharren auf einem rassistischen Motiv folgt der Entwicklung, dass sich militanter Rassismus nicht nur aus Reihen der extremen Rechten entlädt, sondern verstärkt auch aus der „Mitte der Gesellschaft“ stammt.
Ilmenau als Beispiel für ein breiteres Gewaltproblem
Es seien „ganz normale junge Männer“, hatte eine Zeugin vor Gericht gesagt. Auch bei dem von der Opferberatung „ezra“ konstatierten „Massenphänomen“ rechter Gewalt in Thüringen 2024 war das häufigste Tatmotiv Rassismus. Die juristische Aufarbeitung des Anschlags in Ilmenau hat gezeigt, dass solche Taten längst nicht mehr nur aus einem extrem rechten Milieu heraus verübt werden; Langzeitstudien belegen Rassismus in der „Mitte der Gesellschaft“. Mit den Folgen daraus muss sich auch künftig nicht nur die Justiz verstärkt auseinandersetzen.