Messerangriff auf Verbindungsstudenten

Er wollte töten: Rechter Ex-Burschenschafter zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Florian K. war Mitglied der extrem rechten Marburger „Burschenschaft Rheinfranken“ und Bundeswehrsoldat, als er einen liberalen Verbindungsstudenten in Bingen am Rhein mit einem Messer angriff und verletzte. Jetzt wurde der 26-Jährige wegen  versuchten Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein politisches Motiv vermochte das Gericht allerdings nicht zu erkennen – anders als die Staatsanwaltschaft.

Mittwoch, 06. Mai 2026
Joachim F. Tornau
Schutzmasken für Mensuren bei Burschenschaften - der Angeklagte war Mitglied einer solchen pflichtschlagenden Burschenschaft, Foto (Symbolbild): picture alliance / imageBROKER | Martin Storz
Schutzmasken für Mensuren bei Burschenschaften - der Angeklagte war Mitglied einer solchen pflichtschlagenden Burschenschaft, Foto (Symbolbild): picture alliance / imageBROKER | Martin Storz

Matthias Weidemann machte nicht viele Worte. Gerade einmal 15 Minuten nahm sich der Vorsitzende Richter am Mainzer Landgericht Zeit, um das Urteil seiner Schwurgerichtskammer zu begründen: Für viereinhalb Jahre soll Florian K., ein extrem rechter Ex-Burschenschafter und Ex-Soldat aus dem hessischen Langen, ins Gefängnis, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der 26-Jährige hatte das Mitglied einer liberaleren Studentenverbindung in Bingen am Rhein mit seinem Klappmesser angegriffen und verletzt. „Mehr gibt es dazu nicht zu sagen“, beendete Weidemann seine knappen Ausführungen. Doch das konnte man auch anders sehen.

Zahlreiche Belege für die neonazistische und menschenverachtende Haltung des Angeklagten waren an den vier Verhandlungstagen zur Sprache gekommen. In Chats hatte sich Florian K. abfällig über Burschenschaften geäußert, die Juden oder Menschen ohne deutsche Abstammung aufnehmen. Seiner Ex-Frau soll er für ihr ungeborenes Kind eine „Aktion T4“ vorgeschlagen haben – so wird der nationalsozialistische Massenmord an Menschen mit Behinderung genannt. Auf seinem Computer fanden sich unter anderem Hitlers „Mein Kampf“, Musik von Neonazibands wie „Landser“ oder „Erschießungskommando“ sowie ein Dokument, in dem die Shoah geleugnet wurde. Der Richter verlor über all das kein Wort. Und er wollte auch bei der blutigen Tat vom Februar 2023 keinen politischen Hintergrund erkennen.

„Angetrieben von seiner rechtsextremen Gesinnung“

Das hatte Staatsanwalt Thomas Kröger, der sechs Jahre Haft forderte, in seinem Plädoyer ganz anders bewertet: Florian K., sagte er, habe „enthemmt durch Alkohol und angetrieben von seiner rechtsextremen Gesinnung“ zugestochen. Zusammen mit einem anderen Korporierten war der Angeklagte in jener Nacht durch Bingen gezogen, um „deutsch-national zu saufen“, wie er erklärt haben soll. Am Ende landeten Florian K., der als freiwillig Wehrdienstleistender seine Bundeswehr-Uniform trug, und sein Begleiter beim „Technischen Ruderverein Rhenania“ – einer farbentragenden, aber gemischtgeschlechtlichen Verbindung.

Der Angeklagte dagegen war damals noch Mitglied der Marburger „Burschenschaft Rheinfranken“, einem extrem rechten Männerbund, der dem offen völkischen Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ angehört und mittlerweile auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst ein paar Monate nach der Tat trat er aus, um seinem Ausschluss zuvorzukommen.

Mit verfassungsfeindlicher Haltung bei Bundeswehr aufgefallen

Nach einem Schreiben, das vor Gericht verlesen wurde, hatten ihn die „Rheinfranken“ schon vorher loswerden wollen. Nicht wegen seiner politischen Gesinnung, versteht sich, sondern weil er sich unter Alkoholeinfluss offenbar nicht hinreichend unter Kontrolle hatte. Er habe „Bundes- und Waffenbrüder“ bedroht, einen korporierten Richter antisemitisch beleidigt und ständig grundlos Fechtduelle vom Zaun gebrochen. Das sei „eines deutschen Burschenschafters unwürdig“. Auch bei der Bundeswehr hatte der Angeklagte keine Zukunft mehr: Weil dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) seine verfassungsfeindliche Haltung aufgefallen war, sollte für ihn nach zwölf Monaten Grundwehrdienst Schluss sein. Kurz vor der Tat war ihm das mitgeteilt worden.

In Bingen soff sich Florian K. beim Bummeln – wie die Sauftouren von Verbindungshaus zu Verbindungshaus im Korporiertenjargon heißen – einen Alkoholpegel von 2,9 Promille an. Laut dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen war er trotzdem zumindest noch eingeschränkt steuerungsfähig. Als er bei der „Rhenania“ erfuhr, dass sich sein Gastgeber im AStA der TH Bingen engagierte, ging er aufs Klo, kam zurück und stach dem 23-Jährigen unvermittelt in die Brust – mit den Worten: „Der hat uns verraten.“ Die zumeist eher linken Studierendenvertretungen sind rechten Burschenschaftern verhasst. Richter Weidemann befand indes: „Aus konservativer Sicht mag ein AStA mit politisch anders orientierten Leuten besetzt sein.“ Das habe aber für die Tat keine Rolle gespielt.

Klarer Tötungsansatz

Was Florian K. stattdessen derart in Rage versetzt hat, dass er töten wollte, erklärte der Strafkammervorsitzende nicht. Im Prozess waren politische Meinungsverschiedenheiten über Homosexualität, Genderneutralität oder Transpersonen erwähnt worden. Außerdem hatte der Angeklagte Unmut bei seinem späteren Opfer ausgelöst, weil er das NS-Propagandalied „Bomben auf Engelland“ abspielte. Auch darüber sagte Weidemann in der Urteilsbegründung: nichts.

Am Tötungsvorsatz von Florian K. hegte das Gericht jedoch keinen Zweifel: „Das liegt auf der Hand, wie man so schön sagt.“ Nach dem ersten Stich habe der Angeklagte seinem flüchtenden Opfer noch dreimal unkontrolliert in den Rücken gestochen, sei ihm hinterhergerannt, habe gebrüllt: „Den krieg ich noch!“ Und auch wenn alle Verletzungen glücklicherweise nur oberflächlich waren, sei ein Messer mit einer Klingenlänge von rund acht Zentimetern „ein offensichtlich lebensgefährliches Angriffsmittel“.

Keine Reue

Verteidiger Björn Clemens, selbst rechtsextremer Aktivist und „Rheinfranken“-Burschenschafter, warf der Staatsanwaltschaft „politische Stimmungsmache“ vor. Das 1940 entstandene „Bomben auf Engelland“ habe nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun, sondern sei einfach nur ein „ganz normales Kriegslied“. Zur Ahndung der Tat reiche eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe aus: Dass sein Mandant das „Rhenania“-Mitglied habe entkommen lassen, müsse als Rücktritt vom Tötungsversuch gewertet werden.

Beim Gericht drang Clemens mit dieser Argumentation nicht durch. Dafür musste er sich anhören, dass seine Verteidigungsstrategie wohl nicht besonders klug war. Florian K. hatte zu den Vorwürfen geschwiegen und auch für sein Opfer, das bis heute unter den psychischen Folgen jener Nacht leidet, kein Wort des Bedauerns gefunden. „Man hätte sich gewünscht, dass mehr Verantwortung übernommen wird für das, was man getan hat“, sagte Richter Weidemann. Dann hätte die Strafe auch milder ausfallen können.

Kategorien
Tags
Schlagwörter