Nach der konstituierenden Sitzung des
Unterausschusses im März 2017 legte das Innenministerium im Mai einen Bericht über den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) vor. Im Zusammenhang mit diesem traten bereits in der zweiten Sitzung erste Missverständnisse über die künftige Zusammenarbeit zwischen Innenministerium und Landtag zu Tage. Das Innenministerium zeigte sich irritiert von dem Wunsch des Unterausschusses, den Bericht vorgestellt bekommen zu wollen und sprach lediglich von einem „Infobrief“.
Auf Druck der Abgeordneten beugte sich das Innenministerium und stellte den Bericht in der dritten Ausschusssitzung schließlich mündlich vor. Dass der 70 Seiten umfassende Bericht hauptsächlich aus einer Publikation des Innenministeriums aus dem Jahr 2013 bestand und nur um einige Aktualisierungen ergänzt worden war, verdeutlichte, dass das CDU-geführte Innenministerium scheinbar nur wenig Interesse an einer internen Aufklärung hat. Zwischen 2013 bis 2017 scheint das Ministerium kaum an der weiteren Aufklärung gearbeitet zu haben.
Der Generalbundesanwalt und das Innenministerium
Um das komplexe Themenfeld zu strukturieren, wurden vom Unterausschuss elf Themenkomplexe ausgearbeitet, welche sich als roter Faden durch die Ausschussarbeit ziehen sollen. Beginnend mit dem Mord an Mehmet Turgut und den Banküberfällen sollen auch systematisch die rechtsextremen Strukturen im Land aufgedeckt werden. So steht das Fanzine „Der Weiße Wolf“ genauso im Fokus der Untersuchungen wie ein Treffen des Kameradschaftsbundes in Anklam 2011 und die Verbindungen zu anderen rechtsextremen Vereinigungen.
Im Sommer wurde ein erster fraktionsübergreifender Fragenkatalog zum ersten Themenkomplex „Mordfall Turgut“ eingereicht. Für den Landtag stand außer Frage, dass das Innenministerium gegenüber dem Unterausschuss zur umfänglichen Auskunft verpflichtet sei. Bezüglich des Fragenkatalogs wandte sich das Innenministerium ohne Absprache mit dem Unterausschuss an den Generalbundesanwalt. Dieser bescheinigte dem Innenministerium mit Verweis auf das laufende NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München, keine Fragen und Akten zum laufenden Prozess an den Unterausschuss geben zu dürfen. Dies nahm das Innenministerium zum Anlass, den Fragenkatalog nur sehr spärlich zu beantworten bzw. die Antworten aus dem im Frühjahr vorgelegten Bericht zu kopieren.
Die Expertengespräche
Um während der ungeklärten Rechtsfragen weiter arbeiten zu können, verständigte sich der Unterauschuss, erste Experten anzuhören. So wurden im Herbst 2017 der Journalist Dirk Laabs, die Obleute des 3. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestag, sowie der Politikwissenschaftler Gideon Botsch zu Gesprächen eingeladen. Alle Experten bescheinigten dem Unterausschuss, dass Lücken bezüglich der Aufklärung des NSU-Komplexes in Mecklenburg-Vorpommern bestünden.
Im Herbst 2017 wurden nach langem Hin und Her dem Unterausschuss erste Akten zur Verfügung gestellt. Dabei handelte es sich vornehmlich um Beweisbeschlüsse der Bundestagsuntersuchungsausschüsse. Der Großteil der Akten dürfe laut dem Innenministerium aufgrund des laufenden Verfahrens nicht an den Unterausschuss gegeben werden. Mit Ende des Jahres wurde der Fragenkatalog zum zweiten Themenkomplex durch das Innenministerium erneut spärlich beantwortet.
Was bleibt von der Aufklärung übrig?
Das erste Jahr des Unterausschusses zeigt deutlich, welchen Weg das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern gehen möchte. Es muss an der Absicht der umfänglichen Aufklärung gezweifelt werden. Dem Unterausschuss sind jedoch rechtlich die Hände gebunden. Im siebten Jahr nach Bekanntwerden der neonazistischen und terroristischen Vereinigung gelingt es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nicht, zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten beizutragen. Politisch wird es immer schwieriger, einen Untersuchungsausschuss über den NSU nach vielen Jahren des „Füße-Stillhaltens“ zu rechtfertigen.
Die Ergebnisse aus dem Unterausschuss zeigen jedoch mehr denn je die starke Verankerung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Fraktionen im Landtag muss dies heißen, bei einem möglichen Untersuchungsausschuss den Untersuchungsauftrag möglichst weit zu fassen. Neben den Tätigkeiten des NSU in Mecklenburg-Vorpommern bedarf es einer grundsätzlichen Aufklärung der rechtsextremen Strukturen.
Mögliche Vernetzungen zur 2017 bekanntgewordenen Prepper-Szene, den Ermittlungen rund um den terrorverdächtigen Oberleutnant Franco A. oder den im ganzen Land verstreuten „völkischen Siedlern“ werden immer offenkundiger. So kann es kaum Zufall sein, dass in der von „völkischen Siedlern“ bevorzugten Region um Krakow am See nicht nur eine der vier NSU-CDs gefunden wurde, sondern 2017 auch Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem Fall Franco A. durchgeführt worden sind.