Anklage wegen Rechtsterrorismus

Ein ähnliches politisches Milieu – Beziehungen der „Sächsischen Separatisten“

Die Akteure der gewaltorientierten „Sächsischen Separatisten“ hatten und haben bemerkenswerte politische Verbindungen. Es besteht offenkundig ein politisches Milieu, das unterschiedlichen Handlungsoptionen folgt, aber viele Übereinstimmungen aufweist.  

Mittwoch, 04. Februar 2026
Armin Pfahl-Traughber
Das Foto zeigt den angeklagten AfD-Kommunalpolitiker Kurt Hättasch auf dem Weg zu einer Veranstaltung rund um den neurechten Publizisten Götz Kubitschek in Schnellroda. Foto: ObjektivOst
Das Foto zeigt den angeklagten AfD-Kommunalpolitiker Kurt Hättasch auf dem Weg zu einer Veranstaltung rund um den neurechten Publizisten Götz Kubitschek in Schnellroda. Foto: ObjektivOst

Gegenwärtig stehen acht Angeklagte in Dresden vor Gericht, sollen sie doch diverse Gewalttaten und einen systemischen Umsturz geplant haben. Die Gruppe selbst bezeichnete sich als „Sächsische Separatisten“ (SS), wobei die Abkürzung nicht zufällig als historische Anspielung gedeutet werden kann. Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern als Straftaten vor: die Bildung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund.

Angesichts dieser Dimensionen wurde auch in den Medien breiter dazu berichtet, wobei unterschiedliche Besonderheiten  nicht immer Thema waren. Diese ergeben sich aus einer vergleichenden Betrachtung, die indirekt auf frühere Entwicklungen konzentriert ist. So lassen sich die den „Sächsischen Separatisten“ eigenen Spezifika besser erkennen, einschließlich des besonderen Gefahrenpotentials und der politischen Verbindungen. Die folgenden Betrachtungen widmen sich diesen Gesichtspunkten, gestützt auf die Berichterstattung der Medien.

Zwei Gewalttypen in Kombination

Der offenbar bereits seit 2020 aktiven Gruppe werden bis zu zwanzig Personen zugerechnet, was für terroristische Akteure für eine große Anzahl steht, während dies nicht der Fall für eine umstürzlerische Option wäre. Insofern lassen sich die Genannten keinem der beiden Typen eindeutig zuordnen. Auch mit einer besonderen Gewaltorientierung hätten die Personen real keinen Systemsturz herbeiführen können. Gleichwohl sollte diese Einsicht nicht zu dem Schluss führen, dass von ihr kein Gefahren hätten ausgehen können.

Denn nach der Aufdeckung wurde ein umfangreiches Waffenarsenal vorgefunden. Darüber hinaus gab es für dessen Einsatz auch konkrete Übungen, die etwa einen Häuserkampf mit intensivem Schusswaffengebrauch einschlossen. Die Bundesanwaltschaft geht sogar von beabsichtigten Gewalttaten gegen Politiker, aber auch erstrebten „genozidalen ethnischen Säuberungen“ aus. Zumindest legt die gruppeninterne Kommunikation für einen „Tag X“ derartige Zielsetzungen nahe. Darin ist auch ein spezifisches Gefahrenpotential zu sehen.

AfD-Bezüge der Angeklagten

Gesonderte Beachtung verdient darüber hinaus, dass es interessante politische Beziehungen gab, gehörten doch etwa der AfD gleich drei der bedeutenden Akteure an. Diese hatten kommunale Funktionen in der nahestehenden Jugendorganisation oder der Mutterpartei inne, etwa als Schatzmeister oder Stadtrat. Damit kann man aber nicht von einem „bewaffneten Arm“ der Partei sprechen, will doch die AfD aktuell anders an die politische Macht kommen. Gleichwohl zieht sie derartige Akteure an, gehört man doch zu einem ideologisch ähnlich orientierten Milieu.

Darüber können auch nicht angekündigte schnelle Ausschlüsse hinwegtäuschen. Durch einschlägige Äußerungen dürften die Gemeinten auch zuvor in der Partei aufgefallen sein, was aber bislang keine Konsequenzen für deren Mitgliedschaft hatte. Einer der Akteure war etwa zuvor fristlos aus der Bundeswehr entlassen worden, weil er dort durch kommunizierte Gewaltphantasien und rassistische Kommentierungen aufgefallen war. Er betätigte sich danach als „Ausbilder“ zu militärischen Fragen in der Gruppe. 

Andere Beziehungen in ein politisches Milieu

Aus der Haft heraus schreibt er gegenwärtig ein „Tagebuch“, das die Internet-Seite der „Sezession“ veröffentlicht. Ebendort ruft man für ein Anwaltskonto zu Geldspenden auf, um für den Gemeinten die juristische Verteidigung zu unterstützen. Demnach besteht auch eine finanzielle wie politische Förderung aus der Neuen Rechten heraus. Einige der Angeklagten posierten zuvor außerdem auf einem Foto mit Björn Höcke, wozu dieser kommentierte, es gäbe von ihm viele Aufnahmen mit unterschiedlichen Fans ohne nähere persönliche Kontakte. 

Ebenfalls unwissend gab sich ein finanzieller Förderer von Gruppenmitgliedern, soll doch ein früherer Berliner CDU-Politiker und Finanzsenator an ein Mitglied eine sechsstellige Summe überwiesen haben. Der gemeinte Peter Kurth erklärte dazu später, ihm sei dessen handlungsbezogener und politischer Hintergrund nicht bekannt gewesen. Auch dieses Detail verdient Interesse, da es für ein politisches Milieu mit zumindest ideologischen Schnittmengen steht. Womöglich offenbart der Prozess noch weitere Verbindungen.

Der vorstehende Beitrag stützt sich hinsichtlich der Detailinformationen auf diverse Medienberichte, wozu u.a. gehören: MDR Sachsen, Ex-CDU-Politiker hilft „Sächsischen Separatisten“: 100.000 Europa für Terrorverdächtige; Julia Jüttner/Sven Röbel/Spiegel, Sehnsucht nach Tag X; Jonas Wagner/FAZ Warten auf den Tag X

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