Drittes „Freital“-Verfahren eröffnet
Vor sechs Jahren erschütterten Sprengstoffanschläge der „Gruppe Freital“ auf Asylunterkünfte und Übergriffe auf Flüchtlingsunterstützer die Region östlich von Dresden. Nun wurde das dritte und letzte Gerichtsverfahren eröffnet.
Knapp drei Jahre nach ersten Urteilen gegen Mitglieder der „Gruppe Freital“ wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung und teils wegen versuchten Mordes müssen sich nun zwei Männer und eine Frau wegen Unterstützung der „Gruppe Freital“ vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft den Angeklagten aus Freital und Ostsachsen vor, an Straftaten der rechtsterroristischen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Einer der Männer soll an dem Angriff auf das alternative Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ in Dresden im Oktober 2015 beteiligt gewesen sein, der der Gruppe zugerechnet wird. Die Strafverfolgungsbehörde wirft dem 51-Jährigen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung vor.
Bei dem Angriff waren Fenster mit Steinen eingeworfen und anschließend illegale Böller in die Räume geschleudert worden. Weil die Täter erwartet hatten, dass die Bewohner durch die Hintertür fliehen würden, wurden dort Sprengsätze gezündet. Für den Prozess sind insgesamt zehn Verhandlungstage bis in den März vorgehen.
Zweites Verfahren nähert sich dem Ende
In einem weiteren Verfahren zur „Gruppe Freital“ gegen drei Männer im Alter zwischen 26 und 52 Jahren und eine 31-jährige Frau wurde gerade die Beweisaufnahme geschlossen. Den Männern wird in wechselnder Beteiligung vorgeworfen, an Sprengstoffanschlägen auf eine Asylbewerberunterkunft und das Auto eines Stadtrats sowie an einem Anschlag auf ein Büro der Linkspartei beteiligt gewesen zu sein. Der Frau legt die Generalstaatsanwaltschaft das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last.
In ihrem Schlussplädoyer forderte der Generalstaatsanwalt Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten und Bewährungsstrafen. Der Prozess war im September 2020 eröffnet worden, die Urteile werden im Februar erwartet. In einem ersten Prozess waren 2018 insgesamt acht Mitglieder der „Gruppe Freital“ zu Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt worden.
Gegen die beiden Rädelsführer wurden Haftstrafen von neun Jahren und sechs Monaten sowie zehn Jahren verhängt. Nachdem die Angeklagten Rechtsmittel eingelegt hatten, bestätigte der Bundesgerichtshof die Urteile im Mai 2019. Die „Gruppe Freital“ hatte 2015 südwestlich von Dresden mehrere Sprengstoffanschläge auf Migranten und politisch Andersdenkende verübt.